Eigentlich ist es ungewöhnlich, dass dir während der Arbeitszeit das Blatt abgenommen wird. Normalerweise läuft das so, dass dir der Spickzettel etc. abgenommen wird, du aber die Klausur ganz normal weiterschreibst. Es wird lediglich vermerkt, dass du versucht hast, zu täuschen. Über die Täuschung und darüber, ob die Arbeit mit 5,0 bewertet wird, wird erst nachher entschieden...
Falls du nämlich irgendwie nachweisen kannst, dass in deinem Fall der Lernzettel gar nicht als "Unterschleif" gedacht/geeignet war, steht der Prof etwas dumm da, weil deine Klausur ja wg. Unvollständigkeit nicht bewertbar ist.
Hier ein Auszug aus einer Prüfungsordnung für BWL:
"§ 10
Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß
(1) Eine Prüfungsleistung gilt als mit "nicht ausreichend" bewertet, wenn der Kandidat zu einem Prüfungstermin ohne triftige Gründe nicht erscheint oder wenn er nach Beginn der Prüfung ohne triftige Gründe von der Prüfung zurücktritt.
(2) 1Die für den Rücktritt oder das Versäumnis geltend gemachten Gründe müssen dem Prüfungsausschussvorsitzenden unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. 2Dieser kann bei Krankheit die Vorlage eines ärztlichen Attests verlangen. 3Erkennt der Prüfungsausschuss die Gründe an, so gilt die Prüfung als nicht abgelegt.
(3) 1Versucht der Kandidat das Ergebnis der Prüfungsleistung durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, gilt die betreffende Prüfungsleistung als mit "nicht ausreichend" (5,0) bewertet. 2Dasselbe gilt, wenn der Kandidat nach Ausgabe der Prüfungsarbeiten im Besitz nicht zugelassener Hilfsmittel ist und nicht nachweist, dass der Besitz weder auf Vorsatz noch auf Fahrlässigkeit beruht. 3Ein Kandidat, der den ordnungsgemäßen Ablauf der Prüfung stört, kann von dem jeweiligen Prüfer oder Aufsichtsführenden von der Fortsetzung der Prüfungsleistung ausgeschlossen werden; in diesem Fall gilt die betreffende Prüfungsleistung als mit "nicht ausreichend" (5,0) bewertet.
(4) Ist die Täuschung oder die Störung des ordnungsgemäßen Ablaufs der Prüfung nach Absatz 3 so schwerwiegend, dass der Ausschluss von der weiteren Prüfung gerechtfertigt erscheint, so beschließt der Prüfungsausschuss den Ausschluss von der weiteren Prüfung.
Wenn Du also dem Prüfungsausschuss klarmachen könntest, dass der Zettel nicht aufgrund von Vorsatz oder Fahrlässigkeit (mit der gebotenen Sorgfaltspflicht) noch in deinem Block war, gibts ein Problem für deinen Prof. Was mich allerdings wundert, ist dass es überhaupt zulässig ist, eigene Blöcke etc. in der Klausur zu verwenden, wir erlauben nur Stifte und zugelassene Hilfsmittel (Rechner etc) , Schmierpapier wird gestellt...