Die Sache mit dem Vodafon-DSL-Umzug und automatischer Vertragsverlängerung
Zitat
Original geschrieben von SteMa
Wenn du aber schon mit deinem Wissen um dich wirfst wäre der entsprechende Passus oder zumindest ein Link dahin nicht zuviel verlangt gewesen. ...
Ich habe mein Wissen diesbezüglich aus meinem früheren Beitrag zu dem Thema bezogen und muss aufgrund von durch Vodafon durchgeführten Änderungen bzgl. ihrer AGB korrigieren:
Bis zur Jahreswende (oder noch früher) galt meines Wissens für DSL-Anschlüsse von Vodafon die ABG namens InfoDok 489, in der aber seit einiger Zeit gleich im ersten Absatz der Passus enthalten ist, dass dieser InfoDok489 durch InfoDok 574 aufgrund von Anpassung an den neuen Tarif Surf-Sofort ersetzt wurde).
Im InfoDok 489 (Stand Juli 2010) steht heute wie damals auf Seite 5 die Preisübersicht mit den Umzugskosten von 109,95€. Das interessante war darüberhinaus auf Seite 7 (im früher von mir zitierten InfoDok 489 stand es auf Seite 8), Abschnitt 3.10: " Bei schriftlich nachgewiesenem Umzug des Kunden an einen Zielort, an dem VF ...,
im Übrigen gilt der Vertrag in diesem Fall unverändert fort; es fällt ein zusätzliches einmaliges Entgelt gemäß der Preisliste für Vodafone DSL an. Kann VF DE am Zielort kein Vodafone DSL bereitstellen, wird das Vertragsverhältnis auf Wunsch des Kunden fristlos beendet."
Interessant ist, dass im neuen InfoDok 574 Aussagen zum Umzug weder allgemein noch im Speziellen gemacht werden - oder ich habe Tomaten auf den Augen, was ich niemals ausschließen würde.
Es gibt allerdings nach wie vor die auf der Homepage von Vodafon verfügbare FAQ - auch zu dem Thema Umzug.
In wie weit irgendwelche FAQ juristisch Gültigkeit in Bezug auf das Vertragsverhältnis haben, wäre sicherlich genauso spannend vor der höchsten Instanz klären zu lassen, wie auch die mögliche Kolision der automatischen Vertragsverlängerung nach einem Wohnungsumzug mit dem § 309 Ziff. 9 BGB. Aber so weit wird es Vodafon sicherlich nicht bringen lassen.
Es wäre ebenso zu klären, ob nicht die alte ABG (InfoDok 489) Gültigkeit zu elementaren Vertragsdetails (Wohnungsumzüge soll es bekanntlich durchaus geben) besitzt, die in der neuen AGB (InfoDok 574) (absichtlich?) ausgelassen wurden.
Mit freundlichen Grüßen
dominiks
EDIT: ThaMenace
Diese Frage ist durchaus berechtigt - wenn man sich auf die "Logik" von Vodafon zur automatischen Vertragsverlängerung nach Wohnungsumzug einlässt. Am einfachsten und aus dem Bauch raus könnte man antworten (und damit absolut ohne Gewähr), dass die zum Zeitpunkt des Umzugs von der Vodafon-Preisliste gültigen Bedingungen gelten. Wenn also nach dem Umzug der Monat eins von 24 beginnt, dann enstprechend der aktuellen Vodafon-Preisliste auf Seite 3 im InfoDok 574 stolze 29,95€ Grundgebühr.
Die Wechsel-Prämie von 120€ wird Vodafon wohl kaum auszahlen, da Du ja nach einem Umzug nicht von einem anderen DSL-Anbieter zu Vodafon wechselst.
So ein Vodafon-DSL-Anschluss kann also richtig teuer werden.
Aber wie schon oben geschrieben, halte ich die Praxis der automatischen Vertragsverlängerung aufgrund der gegebenen Informationen für recht zweifelhaft.