Einige Anmerkungen zum ePerso
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Original geschrieben von Bielefelder
Genau.
Sehe ich auch so.
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Und deshalb am Besten keinen dieser Basisleser verwenden.
Und somit überhaupt kein Lesegerät für den ePerso verwenden. Denn:
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Ein Standard- oder Komfortleser sind sicherer...
Aber noch kein einziger von denen vom BSI zertifizert und damit auch nicht zur Nutzung empfohlen. Laut Medienberichten sind die momentanen Zertikatskosten für die Gerätehersteller recht hoch, so dass Endkunden orientierte Preisgestalltung der Standard- und Komfortgeräte noch etwas schwierig ist.
Es sind aber nicht nur die Gerätezertifikate, die erstmal bezahlt werden müssen (letztlich durch den Endkunden im Gerätepreis inbegriffen), sondern auch die "Qualifizierte Elektronische Signatur" (=QES, für momentan in den Medien kolportierte ca. 60€ pro Jahr) für rechtssichere Kommunikation des Bürgers mit seiner Stadtverwaltung, wie das offensichtlich die Gesetzgebung verlangt.
Wer sich also schon heute darauf freut die KFZ-Zulassung einfach mal so und ganz bequem von zuhause aus mit dem momentanen ePerso durchführen zu können, der hat die Rechnung ohne den Wirt gemacht.
Die Vorstellung einiger Teilnehmer dieser Diskussion, dass sie demnächst bei täglichen Onlinegeschäften ihren ePerso bequem zur Identifikation gegenüber dem Onlineanbieter benutzen können halte ich ein wenig für utopisch, wenn man sich die Preise eines eID-Service-Abieters anschaut: 750€ einmalige Setupgebühr und 250€/Monat laufende Kosten. Diese Kosten müsste beispielsweise ein Online-Mobilfunkhändler (wie die im Werbeforum Telekommunikation tätigen Händler) aufbringen, nur um einem kleinen(!) Teil seiner Kundschaft (nämlich nur denen, die einen ePerso tatsächlich besitzen, im Gegensatz zu den Besitzern des alten Ausweises und jenen, die überhaupt gar keinen Personalausweis haben, da sie sich mit dem Reisepass ausweisen) die Möglichkeit der Onlineidentifkation zu ermöglichen - bei nach wie vor bestehenden alten Formen der Identifikation, die es vor dem ePerso gab.
Ein weiterer "Vorteil" des ePersos, der in der Diskussion genannt wurde, nämlich die Pseudonym-Funktion zur Anmeldung bei beispielsweise Onlinenetzwerken ist auf den tatsächlichen Besitz des ePersos beschränkt. Geht der ePerso verloren und muss ein neuer ausgestellt werden, dann funktioniert die Anmeldung über diese Pseudonym-Funktion definitiv nicht mehr. Deshalb müssen nach wie vor bei der Anmeldung zu solchen Onlinediensten Passwörter vergeben werden, die sich der Nutzer für den Fall eines Verlusts seines Ausweises merken muss.
Dass sich RFID-Informationen nicht nur aus wenigen Zentimetern Entfernung, sondern bis zu 10 Metern mit Endkunden-Equipment auslesen lassen, wird der eine oder andere ebenfalls schon gelesen haben. Welche Möglichkeiten in einem professionellen RFID-Scanner stecken könnten, kann man sicherlich nur erahnen. Allerdings dürfte das nur ein Betätigungsfeld für Sicherheitsfirmen und Behörden bleiben, über deren eventuellen [url=http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,726953,00.html]Motive[/url] sich das Volk lieber keine Gedanken macht.
Welche Funktion die beiden (immerhin noch freiwilligen) Fingerabdrücke in der Praxis(!) haben sollen, erschließt sich mir nicht sofort, wenn bei Polizei- oder Zollkontrollen so die eindeutige Identiät des Ausweisträgers ermittelt werden soll, solange nicht großflächig entsprechende mobile(!) Lesegeräte für die Behörden bereitgestellt werden. Und bei Verlust des ePersos bleiben nach wie vor die alten, nichtbiometrischen Methoden der Meldebehörden für die Identitätsfeststellung bestehen. (Das biometrische Gesichtsbild ist nicht nur auf dem ePerso aussen drauf, sondern auch im ePerso-Chip gespeichert - nur der Vollständigkeit halber angemerkt.)
Ich denke, dass der Hauptgrund für die zunehmende (großflächige) Erhebung biometrischer Daten zu einer breiteren Gewohnheit und damit Akzeptanz dieses Vorgangs bei der Bevölkerung führen soll, um später auch mal diese Daten dauerhaft speichern zu dürfen und bei polizeilichen Emittlungen verwenden zu können (wie z.B. Tätersuche). Momentan müssen die Fingerabdrücke nach der Erhebung und Implementierung im ePerso offiziell wieder gelöscht werden. Bleibt zu hoffen, dass die Deutschen Behörden sich in der Arbeitsweise nicht ein Beispiel an Ihren Kollegen in den USA nehmen, die anscheinend Daten nicht löschen, obwohl sie sie hätten löschen müssen.
Für die neue Form des ePersos bleibt für mich persönlich festzuhalten, dass sie zwar praktisch klein erscheinen mag aber dabei wie so oft das i-Tüpfelchen vergessen wurde: Ein gestanztes Loch im Randbereich hätte die Möglichkeit gegeben, den Perso an einem entsprechendem Armband(schnur) oder Halsumhänger auch mal direkt ins Meer oder Schwimmbecken mitzunehmen, ohne sich vorher Gedanken über die sichere Aufbewahrung des Dokuments machen zu müssen, vor allem in EU-Urlaubsländern, die im Gegensatz zu Deutschland eine tatsächliche Ausweis-Mitführpflicht haben.
Ein "lustiger" Aspekt am Rande ist das in den Medien geäusserte - neben dem hier bereits erwähntem Hinterlegeverbot (was wohl auf §1 Abs.1 zurückzuführen wäre) - Fotokopierverbot des ePersos.
Das Fotokopierverbot dürfte meiner Meinung nach auf der Vertraulichkeit der CAN (eine Nummer auf dem ePerso aufgedruckt für einge Sicherheitsfunktionen) basieren. Wird dann wohl interessant, wenn die ersten bei Handy- oder Bankgeschäftensich sich weigern, ohne dass dabei auf eID-Services zurückgegriffen wird (ob seitens des Kunden oder Anbieters, weil er kein eID-Service dem Kunden zur Verfügung stellt) ihren ePerso Fotokopieren zu lassen. Natürlich kann man sofort entgegnen, dass die Anbieter dann das Geschäft dem Kunden verweigern können, nur was ist, wenn die Begründung für diese Verweigerung (nämlich Fotokopie als Voraussetzung und damit Weitergabe wenn auch bei der CAN nur bedingt sicherheitsrelevanter ePerso-Daten) unrechtmässig wäre?