"Bestätigung Sonderkündigung" obwohl fristgerechte Kündigung?
Hallo,
der erste mobilcom-Vertrag lief zum 02.02.2007, der zweite zum 28.02.2007. Leider wurden die beiden Verträge erst Anfang Dezember 2007 per Fax zusammen gekündigt und somit die 3 Monatsfrist nicht eingehalten. Erst März kam ein Schreiben von mc mit dem Betreff "Kündigungstermin" und weiter "Sie wünschen eine Prüfung Ihrer Kündigungstermine" sowie "Ihr Vertrag ... endet gemäß unseren AGB zum 02.02.2008", im zweiten Satz das Gleiche mit 28.02.2008 und der Hinweis, dass dreimonatsfrist nicht eingehalten und damit Verlängerung um ein weiteres Jahr. Soweit klar.
Dann am 26.10.07 die beiden Verträge nochmal (spät aber diesmal nicht zu spät) zusammen in einem Schreiben gekündigt, da im oben genannten Antwortschreiben von mc ja keine Kündigungsbestätigung für wenigstens 2008 sondern nur eine "Prüfung Ihrer Kündigungstermine" letztendlich vorlag. Die zweite Kündigung erfolgte per Einschreiben (Beleg natürlich voihanden) nach Erfurt (der Adresse von der die rechnungen kommen), da die Faxnummer 09001550250, die bis dann auf den rechungen stand nicht funktioniert hat, (mittlerweile haben die eine andere Faxnummer auf den Rechungen stehen).
Die Sendungsverfolgung sagt:
"Die Sendung wurde zur Abholung durch den Empfänger bereitgestellt und von diesem am 02.11.2007 abgeholt. Achtung: Das angezeigte Zustelldatum weicht eventuell vom tatsächlichen ab (das handschriftliche Datum auf dem Auslieferungsbeleg war nicht eindeutig lesbar)."
Am 14.11.07 kommt dann ein Brief von mc, der auf den 08.11.2007 im Schreiben selbst datiert ist, mit dem Betreff: "Bestätigung Sonderkündigung" und weiter, dass mc "aus Kulanz ein Sonderkündigungsrecht zum 02.02.2008" einräumt. in dieser kündigungsbestätigung steht übrigens nirgendwo der zweite mobilfunkvertrag, der ja mit dem ersten mitgekündigt wurde. Die beiden SIMs sind seit der verpassten ersten kündigung übrigens nicht in Betrieb, so dass auch kein sms-Eingang überprüft wird, der ohnehin nicht die leiseste nachweisbarkeit besitzt im Gegensatz zur schriftlichen Form (ich würde mich auch niemals bei so einem Laden auf die Email als schriftliche Zustellung verlassen, wie das hier einige anscheinend tun, da sie vor Gericht keine Beweiskraft besitzt).
Was ist denn das für eine Nummer von mc? Wieso Sonderkündigungsrecht und warum lassen die die Post mit Einschreiben einfach Tagelang liegen, wie das aus der Sendungsverfolgung hervorgeht? UNd was bitte meint die Post mit handschriftlichem Datum auf dem Auslieferungsbeleg? Wer setzt angeblich dieses schriftliche datum - der Empfänger (also mc) oder der Briefträger oder das Postverteilzentrum (letzteres wird wohl wegen automatisierten Laufbändern kaum etwas handschriftliches setzen)?
Was anderes zu dem ersten mc-Schreiben als Antwort auf die erste verpasste Kündigung: Zum einen heißt es dort, dass der Vertrag zum 02.02.2008 endet (bzw der andere Mobilfunkvertrag zum 28.02.2008). Zwei Sätze weiter heißt es: "Die Kündigung wird jerweils zum Monatsende gültig. Wird die Frist überschritten, verlängert sich Ihr Vertrag um 12 Monate."
Kann mir jemand die Diskrepanz zwischen Vertrag gültig bis 02.02.2008 und Gültigkeit der Kündigung zum Monatsende erklären? Die Fälle, dass für Verträge immer wieder generell zum Monatsende kassiert wurde obwohl sie nur zB zu Monatsmitte liefen sind in diesem forum ausreichend dokumentiert. Wobei ich angenommen habe, dass in den betroffenen Kündigungsbestätigungen kein Datum zum Stichtag, sondern einfach nur der Endmonat von mc genannt wurde. Was natürlich die Vorgehensweise von mc nicht legaler macht. Aber den oben genannten Widerspruch mit nennung von Stichtag und monatsende in einem Schreiben kann ich mir nicht erklären.
Und noch ein Punkt zu dem hier früher in diesem Thread gefallenen Thema Annahme des Antrags. mc schreibt in deren AGB unter punkt 2. Vertragsdauer
"2.1 das Vertragsverhältnis beginnt, wen das umseitige Formular ausgefüllt und unterschrieben bei der mcC zugeht und mcC die Annahme des Antrages schriftlich bestätigt oder die Netzkarte freischaltet. Der Kunde ist an seinen Antrag gebunden."
Vor dem Richter dürfte sowas auch keinen Bestand haben, oder kann ich als Kunde mit (stillschweigender) Anerkennung dieser AGB, indem ich ihr beim Vertragsabschluss nicht widerspräche mich damit zufriedengeben, dass der Vertrag für mich beginnt obwohl die Leistung zu diesem Datum (zB Zugang des Mobilfunkformulars beim mobilfunkanbieter) noch gar nicht vom Kunden genutzt werden kann, da die Formulare erst vom Anbieter bearbeitet, Schufaabfrage durchgeführt werden muss und die SIM-Karte erst dadurch nach zB 7 Tagen dem kunden zugeschickt wird.
Ciao