Beiträge von dominiks

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    Original geschrieben von booner
    Ich weiß, etwas spät :D


    Der Link, siehe [1] scheint immer noch zu funktionieren. Wäre insteressant, wenn jemand mitteilt, ob er auch jetzt noch die Bestätigungsemail von Chip bekommt und damit die Aktion weiterhin gültig ist.


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    Hat CHIP an diesem Angebot mittlerweile etwas geändert, oder ist der Text noch identisch wie Ende August?


    AFAIK ist er identisch.


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    Was ist mit der angesprochenen AGB-Änderung bei fon?


    Ich habe mich anscheinend geirrt. In einigen Foren war zu lesen, dass FON eine 12 monatige Laufzeit des Routers fordert. Dies kann ich weder nach mehrmaligem Lesen der aktuellen FON-Nutzungsbedingungen noch der FAQs auf der FON-Homepage entnehmen.


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    Ich kann doch auch heute noch dort kostenloese Alien-Mitglied werden?


    Das einzige Problem das ich noch habe ist, dass CHIP den Besteller ja darauf hinweist, dass der Router bei fon zu registieren sei, um die "Vertragsstrafe" zu vermeiden.


    Laut dem Chip-Text sollte man sich und(!) den Router bei Fon registrieren, um der Zahlung von 45EUR zu entgehen. Wegen der Routerregistrierung reicht es m.M. nach dadurch nicht, sich nur als Alien zu registrieren, wie es in 5.1 der FON-Nutzungsbedingungen [2] erstmal freigestellt wird.


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    Dazu müsste man nun den Unterschied zwischen einer Linus und einer Alien-Anmeldung kennen.


    Die Gemeinsamkeiten stehen zumindest unter 6.6: Verpflichtung zum Betrieb "24 Stunden pro Tag pro 7 Tage die Woche". Andererseits steht bei den Alien-FAQ [3] unter Punkt 2 "Muss mein FON Router die ganze Zeit eingeschaltet sein?" Als Antwort "Müssen? Nein. Sollte? Ja". Und damit widerspricht sich FON ja hier schon selbst.


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    Gibt man als Linus irgendeine Seriennummer oder routerspezifische Kennung bzw. seine Telefonnummer oder ähnliches zur Identifizierung ein, was man nicht eingeben kann, wenn man sich (nur) als Alien anmeldet?


    Ich habe mich auch noch nicht angemeldet und kann dazu nichts sagen. Auf der Homepage von FON habe ich diesbezüglich auch nichts gefunden, vielleicht können hier einige Auskunft geben, die die Registrierung bereits hinter sich haben. Laut den FON-Foren, wird aber bei der Registrierung nach der MAC-Adresse des Routers gefragt.


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    Insbesondere wegen § 305 II BGB steht CHIP schlecht da, weil Auslegungszweifel zum Nachteil von CHIP gehen.


    Interessant ist zumindest auch, wenn man sich tatsächlich auf die Nutzungsbedingungen berufen sollte, der Punkt 15, demzufolge jederzeit die vertragliche Vereinbarung beendet werden kann.


    Aber alles in allem und um Missverständnisse zu vermeiden: Ich halte das Gebahren von FON ebenfalls für sehr fragwürdig. Bin auch als Laie überzeugt, dass die Nutzungsbedingungen von FON nicht "durchgehen". Nur ist die Frage, inwieweit es zu einer Auseinandersetzung kommen wird und welcher Ärger dabei zu bewältigen ist. Nicht jeder hat schließlich eine Rechtschutzversicherung.


    Ciao



    [1] Edit: Dieser Link funktioniert hier nicht, deswegen ein Link in ein anderes Forum, in dem der Link zum Chip-Angebot funktioniert:
    http://www.fonboard.de/wieviel…agen-zu-fon-t413-s15.html
    [2] http://de.fon.com/info/general_conditions.pdf
    [3] http://de.fon.com/info/faqs/fr…asked_questions_faq_4.php

    Re: Re: Wann Bestellung aufgegeben


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    Original geschrieben von bambi05
    Was für eine AGB-Änderung bei fon.de denn?


    Na die Sache mit den 12 Monaten, was die ganze Sache ein bischen unsicher macht und Hauptgegenstand dieses langen Gesprächsfadens ist.


    Das juckt doch einen, der bei chip.de bestellt hat, nicht die Bohne? [/QUOTE]


    Du scheinst Dir ja selbst unsicher zu sein, ob es Dich jucken sollte oder nicht, gell?


    Ciao

    Wann Bestellung aufgegeben


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    Original geschrieben von minako
    ... Aber bei mir war kein Zettel dabei von wegen das ich den Router irgendwo regestrieren muss ...


    Wann hast Du das Chip-ProbeAbo bestellt? Vielleicht kann man daraus schließen, ob der rote Zettel erst ab FON-AGB-Änderung den Bestellern beigelegt wurde.


    Ciao

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    Original geschrieben von flatty
    ... Ist ja klar, dass die damit 12 Monaten fon.com-Betrieb meinen, das können die aber knicken! Außerdem werden die 45 EUR ja nur bei nicht erfolgter Anmeldung innerhalb eines Monats angedroht.


    Mit der Anmeldung ist doch aber AFAIK auch der 12 monatige Betrieb verbunden.

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    Klar, deren AGB sagen etwas anderes, aber diese kennen wir nicht!


    Bei dem Chip-Angebot war aber ein Link gesetzt zur Geschenkbeschreibung und zur FON-Anmeldung und dort wiederum ein Verweis auf die Teilnahmebedingungen. Insofern warst Du ja informiert. Dass das für FON und Chip nicht juristisch wasserdicht ist, ist genauso ein anderes Blatt, wie die Abweisung einer juristischen Auseinandersetzung wegen Geringfügigkeit (45EUR) sowie trotziger Zahlungsforderungen seitens FON und dadurch negativer Schufaeinträge oder Scoringproblem, siehe https://www.meineschufa.de/index.php?site=13_3&type=6#69 (Warum berechnet die SCHUFA manchmal keinen Score?). Ein Anwalt wird sich wegen 45EUR die Finger wahrscheinlich leider auch nicht krumm machen. Und die Rechtschutzversicherung wird solche Scharmützel auch nicht oft machen. Aber vielleicht hast Du Glück. Zu wünschen ist es auf jeden Fall.


    Ciao und viel Erfolg

    Re: Von E+ zu Base geschickt -> will ich doch nicht


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    Original geschrieben von Daniel_23
    Gestern rief mich jemand vom E+ Service an, daß mein Telefonverhalten besser zu base passen würde.


    Um die Kriterien für die Wechselangebote von Eplus nach Base bischen abzuschätzen zu können, würde mich interessieren: Wie lange würde noch Dein alter Eplus-Vertrag regulär laufen und wie hoch waren Deine monatlichen Eplusrechnungen ungefähr?


    Danke schon mal.

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    Original geschrieben von Illuminatus
    Wer lesen kann ist klar im Vorteil ;)


    Wer weiterdenken kann hat es noch besser ;)

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    Das Urteil behandelt ungeschützte WLANs, ein FON-WLAN ist aber nicht ungeschützt, da ohne ein einloggen nur die Webseite von fon (und skype) aufgerufen werden können und dort gibts imho keine illegalen Downloads, für alles andere muss man bei fon angemeldet sein und ist somit nicht mehr in einem Bereich, der ungeschützte WLANs betrifft.


    1. Böser Bube benutzt als Alien seine eigenen Zugangsdaten für die Verbindung über Deinen FON-Router zum FON-Radiusserver. Meldet sich an, surft rum und verspürt aus welchen Gründen auch immer das Bedürfnis, über sein P2P-Programm auf seinem Notebook urherberrechtlich geschütztes Material anderen zur Verfügung zu stellen, um selber zB Songs ziehen zu können oder gar Seiten anzusurfen, die "verboten" sind, wie Kinderporno.


    2. Böser Bube erschleicht sich durch hacken/cracken die Zugangsdaten eines anderen und surft auf böse Art und Weise (s.o) und somit anonym über Deinen Router und Deine IP.


    In beiden Fällen wird bei einer Anzeige Deine komplette Hardware und somit auch zB Deine Backupfestplatte beschlagnahmt und wenn überhaupt erst nach dem Verfahren zurückgegeben. Beim 2ten Fall wird es für Deinen Anwalt sogar noch schwerer das Gegenteil zu beweisen. Wer will sich auf sowas einlassen?


    Zitat

    So sehe ich das, rein Faktenbasiert :D


    Aber nicht weitergedacht :D


    Ciao

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    Original geschrieben von grifo22
    ...
    - bei fon läuft der Datenverkehr über deine private Internetleitung, so dass im Falle einer Straftat deine IP zu sehen ist. Schlimmstenfalls würde dein Rechner beschlagnahmt werden und du müsstest deine Unschuld beweisen.


    Nicht schlimmstenfalls, sondern immer, weil es Deine IP ist, die polizeilich erstmal erfast wird und wichtigster "Beweis" gegen Dich ist, solange Du den Gegenbeweis liefern kannst. Und dann noch dieauf heise aufgeführte und hier gelinkte Gerichtsentscheidung wegen "Mitstörerhaftung" beachten.


    Ciao

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    Original geschrieben von AndreFo
    Darf ich dich korrigieren ?


    So lange man beim Aktivieren immer auf Duo-Umstellung geht...


    Mit "geht" ist der Eintrag durch den Fachhändler im o2-Shop gemeint? Geht das auch wenn man über einen Internetanbieter aber nicht direkt über o2 selbst einen GenionCardOffline bestellt? Oder kann man das Dazubuchen des dritten Vertrages zum bestehendem GenionDuo auch als Kunde in seinem Antrag irgendwo eintragen?


    Ciao


    Das gilt defintiv für den Original-o2-Genion-Card-Tarif ohne FonFlat? Und es handelt sich um diese Geräte:
    http://www.areamobile.de/daten…otorola/RAZRV3/281_0.html und
    http://www.areamobile.de/daten…torola/RAZRV3i/652_0.html
    Kaum zu glauben.
    Wenn doch, dann schicke ich Dir nach der Bestätigung meine Emailadresse, an die Du dann die Formularunterlagen schicken könntest. Der Vertrag ist für eine Freundin von mir.


    Ciao