Beiträge von TGW712

    So, auch von mir mal wieder ein Zwischenfazit: trotz bereits 3 geschalteten Basix Verträgen hat WES mal wieder alles Unmögliche möglich gemacht und einen zusätzlichen Basix + R50 Student durchbekommen - ausnahmsweise auch mal nen Vertrag, den ich nutzen werde ^^.


    Die mitbestellte Wii kam ganze 4 Werktage nach Versand der Vertragsunterlagen und nur 1 Werktage nach Erhalt der Unterlagen von T-Mobile. Bzgl des Geldes bin ich auch zuversichtlich.

    Hallo,


    suche ein einfaches LCD-TV fürs Schlafzimmer - dort haben wir derzeit nen 8 Jahre alten Röhrenfernseher, so dass die Qualitätsansprüche gering sind. Sollte nur halbwegs "schick" sein. Muss auch nicht riesig sein - 81cm reicht dicke, durchaus auch gerne weniger.


    Gesucht ist die kostengünstigste Methode mit 1 oder 2 Verträgen. T-Mobile geht allerdings nicht, da gerade erst 2 Verträge abgeschlossen. Also VF oder Provider.


    Markenware ist natürlich bevorzugt, könnte aber auch brauchbare NoNames anbieten, so lange Garantie in Deutschland auch wirklich einlösbar ist (deutsche Serviceadresse etc)


    Vielen Dank!

    Zitat

    Original geschrieben von eisi
    Ganz ehrlich?
    Überhaupt nix! :rolleyes:
    Ist doch Quark wegen 5€ Ersparnis im Jahr für eine "na ja"- KK ne mittelprächtige RV abzuschließen!
    Hallo!? :eek:
    Das ist ja nochmal 2-3 Stufen härter als mit Handyverträgen (die laufen wenigstens nur 2 Jahre...) nen Staubsauger zu finanzieren... :D


    Man könnte es natürlich auch andersrum sehen - es gibt nen pauschalen Rabatt iHv 0,5% - theoretisch nicht schlecht (praktisch bin ich bei der DKB und meiner Hausbank und brauche keine weitere KK)

    Zitat


    Pauschale für Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag [Bearbeiten]


    Der Arbeitgeber kann unter Verzicht auf die Vorlage einer Lohnsteuerkarte die Lohnsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuern (einheitliche Pauschalsteuer) für das Arbeitsentgelt aus einer geringfügigen Beschäftigung, für das er Beiträge nach § 168 Absatz 1 Nr. 1b oder 1c („versicherungspflichtig geringfügig Beschäftigte“) oder nach § 172 Absatz 3 oder 3a („versicherungsfrei geringfügig Beschäftigte“) des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch zu entrichten hat, mit einem einheitlichen Pauschalsteuersatz in Höhe von insgesamt 2 % des Arbeitsentgelts erheben.


    Hat der Arbeitgeber keine Beiträge nach § 168 Abs. 1 Nr. 1b oder 1c oder nach § 172 Abs. 3 oder 3a des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch zu entrichten, kann er unter Verzicht auf die Vorlage einer Lohnsteuerkarte die Lohnsteuer mit einem Pauschalsteuersatz in Höhe von 20 % des Arbeitsentgelts erheben.


    Quelle Wikipedia

    hast Du nen Paragraphen dafür? Meine Steuerberater haben übereinstimmend gesagt, dass die Grenze der geringfügigen Beschäftigung nur für Angestelltenverhältnisse besteht (was ja auch absolut Sinn macht - der Arbeitgeber zahlt ja die Steuern iHv 20% - bei Zanox zahlt niemand die Steuern, erschwerend schüttet Zanox ja an die Afiliates aus, was dem Finanzamt von dort gemeldet wird)

    Zitat

    Original geschrieben von xxannexx
    Das ist Quatsch - Einkünfte monatlich unter 400 Euro tauchen auf keiner Lohnsteuererklärung auf. Selbst wenn man einen "kleinen" Gewerbeschein (also nach §19 UStG nicht zum Ausweis von Umsatzsteuer berechtigt) hat, dann ist bis 7600 € jährlich alles einkommenssteuerbefreit und bis 16200 € alles gewerbesteuerbefreit.
    Also bei den normalen "Kleckerbeträgen" nix Finanzamt ;) Außerdem darf man bei Zanox als Privatperson eh nicht mehr als 200€ monatliche bestätige Umsätze erwirtschaften. (so wars zumindest als ich mich >1 Jahr angemeldet habe...)


    Ich will ja nicht Haare spalten aber ich nenne die Regel, du die Ausnahme unterhalb einer Freigrenze und nennst meine Aussage Quatsch? Wenn hier nur Schüler und gering verdienende Studenten mitlesen, akzeptiere ich den Quatsch - ich gehe aber davon aus, dass das Publikum durchaus gemischter ist ;)


    Sprich: wer über 7.600 € PRO JAHR (warens nicht 7.200?) verdient (damit ist NICHT die Einnahme von Zanox gemint, sondern die Gesamteinkünfte von Chef+Zanox+etc!!), der versteuert jeden Euro von Zanox. So sind wir uns nun hoffentlich einig.


    Außerdem: *noch mehr Haare spalten* - ich habe nur gesagt, dass man es in der Steuererklärung angibt und dass bis zu 40% weniger drin ist - nicht, dass IMMER Steuern anfallen müssen. Wer eine Erklärung abgibt und unter der Grenze bleibt, der zahlt auch keine Steuern ;)

    Zitat

    Original geschrieben von HansFranz123
    wie ist das eigentlich, bekommt man von zanox dann auch ne Rechnung ausgestellt bei ner Auszahlung oder so? Weisen die auch Steuer aus?


    bekommst ne formelle Abrechnung. Wenn Du umsatzsteuerlich berechtigt bist auch mit/ohne USt - wie gewünscht

    Deinen Rechner musst Du allerdings in aller Regel über 3 Jahre abschreiben - ansetzen sollte man den so oder so in jeder Steuererklärung - zu 100% aber kaum erfolgreich. Für nen "Normalo" dürften so 50% angemessen sein, Rest private Nutzung. Rechnet man nen netten Rechner mit 1200 € sind 50% 600 € geteilt durch 3 --> 200 €. Da hab ich zT erheblich höhere Einnahmen durch Zanox.


    Sich selbst werben ändert nix. A) wird mans schlecht nachweisen können und b) ist es mit ner Zugabe bei nem Handyvertrag nicht vergleichbar. Beim Handyvertrag ist die Prämie Bestandteil des abgeschlossenen Vertrages mit dem Händler oder Betreiber, bei Zanox schließe ich nen Vertrag mit dem jeweiligen Shop ab, die Prämie zahlt mir aber Zanox aus.

    wusste gar net, dass es nen thread hierfür gibt. Ihr solltet drauf achten, dass ihr die Einkünfte, auch wenn ihr selber über Zanox was kauft, in eurer Steuererklärung mit erklärt. Das bedeutet durchaus je nach sonstigem Einkommen auch 40% weniger "Gewinn".