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Doch, ich hab die auch schon zu 2. gesehen. Meist wenn jemand "neues" angelernt wird.
ZitatOriginal geschrieben von handyflash.de
Darauf haben wir keinen Einfluss.
Nochmal für eure Rechtsabteilung ![]()
Was, wenn das Paket auf dem Weg zum Käufer verschwindet?
Die Kernfrage: Wer haftet beim Verlust eines Pakets? Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei WBS hat die rechtliche Situation für die gängigsten Shopping-Fallkonstellationen zusammengefasst. Kauft der Kunde bei einem gewerblichen Verkäufer, gilt demnach: Erst wenn der Kunde die Ware tatsächlich in den Händen hält, hat der Unternehmer seine Pflicht aus dem Kaufvertrag erfüllt. Geht sie vorher verloren, hat der Kunde Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises - eine Verpflichtung zur Neulieferung (obwohl häufig so praktiziert) für den Händler gibt es indes nicht.
Diese Regelung gilt übrigens auch dann, wenn das Paket bei einem Nachbarn abgegeben wurde und dort verschwunden sein sollte. Solmecke dazu: "Solange der Kunde das Paket nicht in seinem Besitz hat, das heißt, es tatsächlich in den Händen hält, trägt noch der Verkäufer die Gefahr des Verlustes und muss dementsprechend den Kaufpreis erstatten."
Auch wenn der Paketbote das Paket einfach im Hausflur oder vor der Wohnungstür abstellt, kann sich der Besteller darauf berufen. Nur wenn er "die tatsächliche Gewalt über die Sache" erlangt hat, hat er die Sache nach dem BGB auch wirklich in Besitz genommen.
Quelle: http://www.teltarif.de/online-…l-haftung/news/47934.html
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von handyflash.de
Hi,
nichts anderes habe ich geschrieben.
Was Paketanlieferung an Nachbarn betrifft, steht es leider in allen Beförderungsbedingungen des jeweiligen Paketdienstleisters ( UPS, DHL etc...). Zitat UPS:
"Die Zustellung von Sendungen erfolgt beim Empfänger oder bei sonstigen Personen, von denen nach den Umständen angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendungen berechtigt sind. Hierzu zählen insbesondere in den Räumen des Empfängers anwesende Personen und direkte Nachbarn. Der Empfänger erhält eine Benachrichtigung über den Verbleib seiner Sendung.UPS darf elektronische Hilfsmittel zum Nachweis der Zustellung einsetzen. Der Versender erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass die Reproduktion der mit dem elektronischen Zustellverzeichnis aufgezeichneten Unterschrift als Abliefernachweis gilt."
Quelle: http://www.ups.com/media/de/terms_carriage_ger.pdf
Darauf haben wir keinen Einfluss.
Nur daß das im Vertragsverhältnis Ihr - Euer Kunde völlig unerheblich ist. Der Kunde hat keinen Vertrag mit UPS und damit gelten auch diese Bedingungen nicht für den Kunden. Rechtlich haftet ihr solange für die Ware, bis sie in den Einflußbereich des Kunden kommt, und dafür seid ihr im übrigen auch beweispflichtig. Die Zustellung an einen Nachbarn reicht hierfür definitiv nicht aus, sofern ihr nicht auch noch beweisen könnt, daß der Nachbar das Paket auch an den Kunden ausgehändigt hat.
Das hat der Gesetzgeber nunmal bewußt so geregelt, um Vorteile des Versandhandels gegenüber dem stationären Handel "aufzuzuwiegen"
Inwieweit ihr dann von UPS Schadensersatz verlangen könnt, ist wieder ein ganz anderes Thema, hierfür könnten die AGB
"Die Zustellung von Sendungen erfolgt beim Empfänger oder bei sonstigen Personen, von denen nach den Umständen angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendungen berechtigt sind. Hierzu zählen insbesondere in den Räumen des Empfängers anwesende Personen und direkte Nachbarn. Der Empfänger erhält eine Benachrichtigung über den Verbleib seiner Sendung.UPS darf elektronische Hilfsmittel zum Nachweis der Zustellung einsetzen. Der Versender erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass die Reproduktion der mit dem elektronischen Zustellverzeichnis aufgezeichneten Unterschrift als Abliefernachweis gilt."
sogar noch zu eurem Nachteil gereichen, weil UPS sich im Verhältnis Handyflash - UPS darauf berufen kann, ihr aber nicht gegenüber dem Kunden.
ZitatOriginal geschrieben von rmol
Ist doch eine Dreiecksbeziehung Händler-UPS-juerglein, oder sogar noch mit einer vierten Partei in Person des Nachbarn.
´
Ist in gewisser Weise natürlich schon ein Dreier bzw. Vierer. Im Verhältnis Händler - Käufer haftet (beim Verbrauchsgüterkauf bzw. im Fernabsatzgeschäft) alleine der Händler für den Zugang der Ware und muß diese im Zweifel auch nachweisen. Die Zustellung an einen Nachbarn genügt da nicht.
Inwieweit der Händler als Vertragspartner von UPS (und UPS vom Nachbarn) etwas verlangen kann ist eine ganz andere Frage und für den Käufer auch unerheblich.
ZitatOriginal geschrieben von GeizigerHund
kein Grund sofort zum Telefonhörer zu greifen. :cool:
!!! :top:
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Timba69
Merlin:
§142 STGB ist klar geregelt. Unfallbeteiligter ist hecke ohne Zweifel, gerade nach der Aussage des Busfahrers, die sich nicht ändern wird. Warum sollte sie auch? Wenn er was anderes sagt, könnte er der Unfallverursacher sein (und kann dann erst recht lügen).
Ein Schaden muss auch eingetreten sein, aktuell liegt die Grenze der letzten Rechtsprechungen bei 50(!) Euro, auch ein Bordstein beschädigt sein.
Daher sagte ich ja auch, das es evtl. sein kann, nicht muß.
Ein FREMD-Schaden muß eingetreten sein. hecke ist zwar natürlich Unfallbeteiligter hat aber bei "nur" Eigenschaden keine Wartepflicht, außer der Bordstein wäre auch beschädigt worden, aber bischen was halten die schon aus, die Bordsteine ![]()
ZitatOriginal geschrieben von frank_aus_wedau
Notfalls müssten Geschichtsbücher halt umgeschrieben werden.
Notfalls müßte halt das Urteil im Rahmen eines Wiederaufnahmeverfahrens im vom Gesetzgeber gezogenen Bedingungen nochmals ergebnisoffen überprüft werden.
Danach könnte man ja dann die Geschichtsbücher umschreiben.
Wäre jedenfalls mal ein Anfang .....
ZitatOriginal geschrieben von Printus
Mollath war seinerzeit Beteiligter eines Rosenkrieges und sitzt seit 7 Jahren zu Unrecht in der Psychiatrie. Wie verändert das einen Menschen? Natürlich sucht er verzweifelt Hilfe - zum Beispiel bei Persönlichkeiten, von denen er Hilfe erhofft. Natürlich verweigert er sich einer Therapie wenn er sich gesund fühlt und verunsichert ist, wie Gutachten gegen ihn verwendet werden können
.
Die wirren Schreiben stammen ja aus der Zeit vor 2006
ZitatNach allem, was bisher schon gewesen ist, verwundert es nicht, dass Mollath kritisch ist und nicht mit Vertretern der bayerischen Justiz und der Psychiatrie zusammenarbeiten mag.
Die Gefährlichkeit wurde ja schließlich von einem von der Verteidigerin benannten Gutachter bestätigt
ZitatUnd du Scherzkeks machst gerade dasselbe, was du bei anderen kritisierst, nämlich aufgrund einer Berichterstattung, die du nicht persönlich prüfen kannst, eine Meinung entwickeln...
Ne mache ich nicht. wenn er unschuldig ist sollte er besser gestern wie heute freigelassen werden. Keiner sollte auch nur 1 Tag unschuldig staatlichen Zwangsmaßnahmen unterworfen werden. Vermeiden lässt sich dies aber letztlich nicht, auch nicht in einem Muster-Rechtsstaat. Aber nach allem was ich so bei "neutralen" Medien lese, ist er nicht unschuldig. Das wird aber auch das LG Regensburg zu prüfen haben.
ZitatZu einem Rechtsstaat gehört, dass die Schuld eines Angeklagten zweifelsfrei bewiesen werden muss. Hat man dem Mollath die Reifenstechereien bewiesen? Eingewiesen hat man ihn jedoch und hält in für 7, demnächst 8 Jahre fest ohne zu prüfen, ob eine - sowieso nicht nachgewiesene - Gefährlichkeit überhaupt (noch) besteht.
Das LG Bayreuth prüft den Fall doch jedes Jahr (wie gesetzlich vorgeschrieben). Solange das Urteil des LG Nürnberg nicht aufgehoben ist, ist es jedoch an die dortigen Feststellungen gebunden. Es ist nicht Aufgabe der Strafvollstreckungskammer den Sachverhalt und die Feststellungen des Tatgerichts neu zu überprüfen.
ZitatGerade in einem Fall mit politischer Brisanz wäre die Justiz gut beraten, sich auf wasserdichtem Boden zu bewegen und nicht den Eindruck zu erwecken, in Freisler-Manier unliebsame Kritiker aus dem Weg zu räumen.
Wer wird denn aus dem Weg geräumt ?
Zitat
Das kann aber nicht die Grundlage sein jemanden jahrelang in der Psychiatrie einzusperren. Zu einem Rechtsstaat gehört, dass nur faire Verfahren Grundlage von staatlichen Maßnahmen gegen Bürger sein dürfen.
Er hatte sein Verfahren, dieses wurde durch Urteil/Beschluß des BGH rechtskräftig abgeschlossen.
Wieso wird eigentlich M. und Unterstützerkreis ALLES geglaubt und entgegenstehendes grundsätzlich als nicht richtig betrachtet ? Nur weil "ein Teil" seiner Vorwürfe gegen die HVB sich im Nachhinein als richtig erwiesen haben was bereits im Urteil von 2006 als für möglich erachtet wurde ? Sollen nur noch Leute verurteilt werden, die ein Geständnis abgegeben haben ? Diesen "Rechtsstaat" möchte ich mal sehen .....
Daß der "Justizirrtum" vielleicht doch keiner ist darf wohl mittlerweile nicht mehr sein ? Und was nicht sein darf, kann auch nicht sein !
Wie ich oben schon geschrieben habe:
Lasst ihn ohne weitere Prüfung des Falles raus, die Mehrheit ist ja eh dafür und deswegen muß es ja stimmen, gebt ihm noch das Bundesverdienstkreuz oder wegen mir auch die Bayrische Justizmedaille und passt gut auf eure Autos auf.
ZitatOriginal geschrieben von thomasGr
Die Beweisführung und Zeugenaussagen würde ich gerne mal sehen.
ZitatDie Polizei braucht nach dem Täter nicht lange suchen: In einem Brief an eines seiner Opfer nennt Mollath die Namen aller anderen Geschädigten und beschreibt ihre Verbindung zu den Schwarzgeldgeschäften
Ja klar, alles Zufall bzw. Verschwörung