Beiträge von Maarthok

    Das wurde (wie von der Süddeutschen nicht anders zu erwarten) nicht korrekt wiedergegeben, ist allerdings auch in der Pressemitteilung des LG Regensburg mißverständlich.


    Der genaue Passus im Beschluß lautet:


    Zitat

    Ein Verfahren darf nach § 359 Nr. 3 StPO nur wiederaufgenommen werden, wenn die strafbare Amtspflichtverletzung eines am Urteil mitwirkenden Richters zur Überzeugung des Wiederaufnahmegerichts positiv feststeht, was im Rahmen der Begründetheit des Wiederaufnahmeantrags im Probationsverfahren gemäß § 369 Abs. 1 StPO geprüft wird, sofern der Antrag zulässig ist. Dass die strafbare Amtspflichtverletzung eines am Urteil mitwirkenden Richters positiv feststehen muss, um eine Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens durchführen zu dürfen, ergibt sich zwingend aus § 364 Satz 1 StPO, wonach ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens, der auf die Behauptung einer Straftat gegründet werden soll, nur dann zulässig ist, wenn wegen dieser Tat eine rechtskräftige Verurteilung ergangen ist oder wenn die Einleitung oder Durchführung eines Strafverfahrens aus anderen Gründen als wegen Mangel an Beweisen nicht erfolgen kann.


    andere Gründe = Verjährung

    Das stimmt auch nicht.


    Die strafbare Handlung des Richters muß "nur" vorliegen, nicht rechtskräftig festgestellt sein.


    Zitat

    Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens zugunsten des Verurteilten ist zulässig,


    3. wenn bei dem Urteil ein Richter oder Schöffe mitgewirkt hat, der sich in Beziehung auf die Sache einer strafbaren Verletzung seiner Amtspflichten schuldig gemacht hat, sofern die Verletzung nicht vom Verurteilten selbst veranlaßt ist;


    Ob das vorliegt oder nicht, muß das Wiederaufnahmegericht prüfen.

    Zitat

    Original geschrieben von bernbayer
    Auch Richter und Gutachter können sich irren, niemand ist unfehlbar.


    Ja, richtig, und wenn es so war, dann sollte man zusehen, daß Mollath rauskommt. Ein Fehlurteil läßt sich auch in einem Rechtstaat nicht vermeiden.


    Und wo bleibt dann der Riesen Justiz Skandal und die Verschwörung, nur weil ein Gericht aufgrund der ihm vorliegenden Sachlage zu dem Ergebnis gekommen ist daß M. im Zustand der Schuldundfähigkeit Straftaten begangen hat und ihn aufgrund eines Gutachten in die Psychatrie eingewiesen hat ??? Dieses Urteil wurde ja auch durch den nicht unbedingt als "Bayern-Freundlich" bekannten BGH bestätigt.


    Aber raus kommt er nicht über die Schiene der Wiederaufnahme, da wird das imho nicht klappen können.


    Wenn muß das über die Strafvollstreckungskammer (Bayreuth) laufen, da wäre aber auch erforderlich, daß Mollath wenigstens ein bischen mitarbeitet, was er aber nicht macht. Er verweigert sich ja allem. Warum macht er das ?

    Zitat

    Original geschrieben von bernbayer
    Das weiß ich natürlich auch nicht. Aber deswegen sitzt er aber nicht im Bezirkskrankenhaus Bayreuth, darüber muß man sich auch im klaren sein. Es geht um die Frage ist Mollath wirklich geistig krank und gemeingefährlich? Daran gibt es erhebliche Zweifel.


    Klar, er "sitzt" genau deswegen. Alleine wegen der Körperverletzung wäre er vermutlich nicht eingewiesen worden (weil Beziehungstat etc.). Aber das Anstechen der Reifen ist natürlich auch rechtlich gesehen eine erhebliche und zudem gemeingefährliche Straftat.


    Im übrigen hat sich ja M. bisher konsequent einer weiteren Begutachtung entzogen und der im Rahmen der Überprüfung 2011 von der Verteidigung benannte Sachverständige, mit dem M. dann im übrigen sogar gesprochen hat, kam zu dem Érgebnis, daß M. weiterhin gefährlich sei.


    Ich weis es nicht, ob er schuldig oder unschuldig ist, ich war schließlich nicht dabei, aber zurück zu den Fakten täte auch dem Unterstützerkreis M. gut. Und was da mittlerweile für Verschwörungstheorien vorherschen, finde ich persönlich recht bedenklich, vor allem, wenn man bedenkt, daß von den wirren Vorwürfen Mollaths nur ein kleiner untergeordneter Teil sich als richtig herausgestellt hat, und zwar Schwarzgeldgeschäfte im untersten Bereich (so der Spiegel)

    Was ist daran verwunderlich ?


    Mir war das von vornherein klar, daß da kein Wiederaufnahmegrund besteht.


    Das was vorgebracht wurde, nämlich daß die Schwarzgeldgeschäfte sich (teilweise) als richtig herausgestellt haben, hat bereits das LG Nürnberg-Fürth im Ausgangsurteil in Betracht gezogen.


    Und daß das Attest nicht von der behandelnden Ärztin sondern von dem ebenfalls in der Praxis tätigen Sohn (auch Arzt) unterschrieben wurde, ist doch keine Urkundenfälschung, sondern ist in der ärztlichen Praxis ein völlig normaler Vorgang.


    Es liegt nunmal ein im Übrigen ebenfalls durch den BGH in der Revision überprüftes rechtskräftiges Urteil vor und die Wiederaufnahmegründe sind nunmal sehr eng gefasst, weil halt irgendwann auch mal Rechtskraft eingetreten sein muß.


    Was verwunderlich ist, ist allerdings daß das LG Regensburg den politischen Druck standgehalten hat. Alle Achtung. Ich möchte mal die Presse hören, was passieren würde, wenn sich in anderen Fällen (zB. Hoeneß etc.) ein Ministerpräsident derartig unverschämt einmischen würde.


    Und nochmal:


    Woher wissen denn (fast) alle hier, daß der M. nicht wirklich seine Frau geschlagen und 129 Auotreifen so angestochen hat, daß die erst bei voller Fahrt platzen ???


    Man sollte halt auchmal seitens der Unterstützer in Betracht ziehen, daß er zurecht verurteilt wurde.


    Wehe die Justiz läßt einen Kinderschänder oä. laufen und es passiert was, dann ist das Geschrei doch genauso groß.

    Zitat

    Original geschrieben von corrado
    Ich mache das ja nur aus Spaß mit dem Aufloopen und gebe meiner Allnet-Flat alle paar Monate mal einen Sinn.


    Wirklich nutzen kann man das Guthaben (3 Karten, 400 EUR) ja nicht, dafür ist der Minutenpreis von bis zu 81 Cent/Minute ja viel zu hoch. Oder?


    1. kannst du alle möglich Flats / Packs damit buchen
    2. kannst du es über Best-M in 200 EUR Bargeld umwandeln