Beiträge von Maarthok

    Zitat

    Original geschrieben von Zahmer_Tiger
    Trotz des obligatorischen Neustarts / reboot des Iphones? :confused:


    Selbstverständlich :> Mach ich immer bei Installation größerer Apps.


    SNOK: Aus den Rezessionen ergibt sich, daß ich jedenfalls nicht der einzige bin mit Absturzproblemen.


    Auf dem iPod 2G scheint es problemlos zu laufen, mit iPhones gibts Probleme.

    Nun das was ich schreibe bezieht sich auch nur auf gebrauchte Ware. Bei Neuware kommt man um die Gewährleistung eh nicht vernünftig rum, was aber in der Regel auch für "Privatverkäufer" unproblematisch ist, da es ja zumindest oft eine Herstellergarantie gibt.


    Nun das mit der Beschaffenheitsgarantie: das kann man schon so sehen, aber ich persönlich stehe auch zu dem was ich beschreibe.

    Zitat

    Original geschrieben von ShadowMaster
    Diese Woche soll Simcity rauskommen. Ich freu mich drauf. :)


    Ich habs mir gestern gleich geholt und kann es derzeit eigentlich nicht empfehlen. Es läuft nicht stabil, dauernd stürzt es ab und der Spielstand ist weg :<


    iPhone 3G 2.2

    Ich verwende immer folgendes:


    Hinweis zu Sachmängelhaftung / Gewährleistungsausschluss nach neuem Schuldrecht: Bei dieser Auktion handelt es sich um einen Privatverkauf. Ich sichere zu, dass der angebotene Gegenstand in Ausführung und Zustand der Beschreibung entspricht. Sofern nicht ausdrücklich erwähnt, sind mir keine Fehler und/oder Mängel bekannt. Als Privatperson kann ich keine weitere Garantie übernehmen. Die Lieferung erfolgt deshalb unter Ausschluss der Sachmängelhaftung (Gewährleistungsausschluss). Sollten Ansprüche gegenüber Dritten geltend gemacht werden können (z. B. gültige Herstellergarantie), so wird dies in der Beschreibung erwähnt. Bitte bieten Sie nicht, wenn Sie mit dieser Regelung nicht einverstanden sind! Vielen Dank für Ihr Verständnis! Für weitere Einzelheiten beachten Sie die weiter unten stehenden Bedingungen.


    und dann zusätzlich noch:


    Hinweise zur Gewährleistung: Unabhängig von der nachfolgenden Regelung zur Verkürzung der Gewährleistungsfrist gilt für die Verjährung auf Schadenersatzansprüchen aus Gewährleistung eine Frist von 2 Jahren, bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung meinerseits oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung meines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Des Weiteren gilt unabhängig von der nachfolgenden Regelung zur Verkürzung der Gewährleistungsfrist für die Verjährung von Schadenersatzansprüchen eine Frist von 2 Jahren bei sonstigen Schäden, die auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung meinerseits oder auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung meines gesetzlichen Vertreters oder Erfülunggehilfen beruhen.Im Übrigen wird die Gewährleistung ausgeschlossen.



    Wie immer bei sowas: Auf die Richtigkeit keine Gewähr :>

    Noch eine kleine Anmerkung: Die sogenannte "Formel für Privatkäufer" bringt juristisch gesehen gar nix, sobald man mehr als einmal was verkauft und immer die Gewährleistung auschliessen will.


    Bei 99% der Fälle die ich auf Ebay sehe, liegt ein Verstoß gegen 309 BGB vor, was dazu führt, daß der Ausschluß komplett nichtig ist.


    Bei Interesse mal danach googlen.