ZitatOriginal geschrieben von skater
Wie kann man das entscheiden, nachdem man nur Akten las, aber nicht den Betreffenden sprach??
:confused:
Es gab doch nicht nur eine Hauptverhandung :confused:
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ZitatOriginal geschrieben von skater
Wie kann man das entscheiden, nachdem man nur Akten las, aber nicht den Betreffenden sprach??
:confused:
Es gab doch nicht nur eine Hauptverhandung :confused:
ZitatOriginal geschrieben von iStephan
Der Spiegel Online lässt wieder mal alles weg was nicht ins Schema passt. Natürlich ist auch die Gegenseite nicht faul
Der Spiegel ist ja geradezu für seine Freundschaft zur bayrischen Justiz bekannt :confused:
Naja die Handys werden ja (vermutlich) nicht direkt am Kopf sein, von daher sollte sich die Strahlenbelastung in Grenzen halten .....
Bedingungsfeindlich heißt, daß man die Kündigung nicht von Bedingungen abhängig machen darf. Also "Ich kündige, wenn bis morgen der DSL-Anschluß nicht läuft" geht nicht im Sinne einer wirksamen Kündigung.
"Ich kündige außerordentlich fristlos, spätestens jedoch zum nächstmöglichen Termin" ist aber zulässig.
Wegen Wechsel auf eine Synology DS713+ habe ich eine Synology DS209+II abzugeben.
Die DiskStation ist ca. 3 Jahre alt, läuft aber einwandfrei. Fehler sind mir keine bekannt.
DSM 4.2 ist installiert.
Hier gehts zu den weiteren technischen Details.
Preis VHB: 129,- EUR inkl. Versand mit DHL
Zahlung per Überweisung oder Paypal
Abholung im Raum Nürnberg ist möglich
Ne beschriftet sind die nicht, ist nur ein blasses Hermes Wasserzeichen drauf.
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Tob
Ich habe gestern mit einem Vorgang, also ohne sich vorher abzumelden, eine Sendung abgeholt, eine Paketmarke gekauft und eine Sendung eingelegt.
Und (fast) alles funktionierte wie von "früher" gewohnt:
Paketmarke kaufen -> Absender war bereits eingetragen, dh. kein zeitraubendes Eintragen am Touchscreen.
Verkaufsbeleg per E-Mail -> funktionierte! E-Mail kam sogar an.
Einlieferungsbeleg per E-Mail -> wurde ebenfalls angeboten! Hab ihn mir aber sicherheitshalber ausdrucken lassen.
Sendungsstatus -> "Die Sendung wurde in die Packstation eingelegt" -> Erschien nicht in der Sendungsverfolgung.
Dank mTAN für die Sendungsabholung war man plötzlich kein anomyer Kunde mehr.
Es geht alles noch so wie vorher, wenn man sich anmelden kann ![]()
Die Post müßte nur wieder die Anmeldung per PIN zulassen, wenn nichts abzuholen ist, oder einfach eine mTan verschicken, wenn man sích anmelden will.
Warum sie das nicht machen, kA ......
Leute die "in echt" "im Rechtswesen" berufstätig sind, werden sich hüten, im TT allzuviel zu juristischen Themen zu schreiben ![]()
Wohin das immer führt sieht man ja an zahlreichen Threads .........
Die Bagatellgrenze ist ca. 50 Euro, jedenfalls in Bayern (Wikipedia zitiert das Urteil richtig, beim Betrag ist aber ein Schreibfehler - eine 6 zuviel)