Ich hatte noch nie so eine "Sicherheitsüberprüfung" bei KK-Zahlung.
Beiträge von Maarthok
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Oh mann, Fragen gibts -.-
Du kannst nicht kostenlos ins T-Mobile WLAN sondern mußt, wenn du rein willst dafür extra löhnen.
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In den meisten kleineren Städten kann man aber meist noch auf T-Mobile Edge umschalten, und das reicht mir persönlich zum mobilen Surfen/Emails etc.
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Zitat
Original geschrieben von hoe
wünsche Euch viel Spass im mehr oder weniger gut ausgebauten o2 Netz.Du hast mittlerweile im o2 Netz sehr oft UMTS, in den Städten fast immer (zumindest da wo ich mich aufhalte) HSDPA mit hohem Datendurchsatz, und wenn du kein UMTS hast, dann hast du T-Mobile Edge, also wo genau ist das Problem ?
Naja kannst ja gerne weiterhin das doppelte zahlen, VF braucht schließlich solche Kunden

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Bei Neukunden fragt T-Mobile ab, bei Bestandskunden nicht.
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Zitat
Original geschrieben von Dauerposter
Das steht bei mir nur bei Verwendung des IE: Angebotsende: 7 Stunden 41 Minuten (29.08.08 20:28:43 MESZ)Bei FF heißt es dagegen: Restzeit: 7Std. 41Min. 6Sek. Sonst nichts.
Allerdings steht es bei beiden Browsern nochmal ganz oben in der Beschreibungsleiste (wo bei dieser Seite hier Telefon-Treff - Auf ein Thema antworten steht).
Bei mir wars FF3, komisch
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Angebotsende: 13 Stunden 31 Minuten (29.08.08 20:28:43 MESZ)
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Naja ich denke auch nicht, daß da wegen der paar Euro gleich ein Aufstand gemacht wird.
Völlig unberechtigte Abbuchungen, dh. zB. von einer Firma mit der du keinen Kontakt hast darf man selbstverständlich ohne weiteres zurückbuchen.
Innerhalb eines laufenden Vetrages gelten halt andere Pflichten, insbesondere dann wenn ersichtlich ist, daß es sich um ein Versehen des anderen handelt.
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Zitat
Original geschrieben von mannesmann
Fragt sich nur woraus die Schufa den Anspruch dafür herleitet. :pWeil man in einem vertraglichen Schuldverhältnis nicht einfach so vermeidbare Kosten produzieren darf, wenn es auch eine für den Vetragspartner kostenfreie Alternative gibt (Email schreiben, Frist zur Rücküberweisung setzen, nach Ablauf der Frist zurückbuchen).
Stichworte: Schadensminderungspflicht, positive Vertragsverletzung.
:p :p