Ne, ich habe am WE mal wieder 1 Runde gemacht (=120 Minuten) und 4/3/2/1 Gutschriften bekommen bei exakt gleicher Behandlung und "Vorleben"
Beiträge von Maarthok
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Der Bonus wurde auch erst nach dem Abrechnungszeitraum gebucht.
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2 Std sollte aber 4-5 SMS bringen, also läufts noch nicht normal

Ich hab gestern abend auch mal wieder ne Runde gemacht, allerdings nur ca. 55 Minuten. Vereinzelte Buchungen fehlen auch da.
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Original geschrieben von sparfux
Der Bonprix-Karten-Bonus wurde bei mir mit Valuta 20.11. gut geschrieben. "Zufälligerweise" habe ich dieses Jahr genau eine Punktlandung auf den maximal möglichen Bonus hinbekommen
Bei mir auch.
Max. Betrag ist übrigens seit letzten Jahr 250,- Euro
(Bitte nun nicht jeder bei der Commerz-Finanz anfragen deswegen. Ich gehe zwar nicht davon aus, daß es ein Versehen ist, aber falls doch sollten die Hunde die schlafen nicht geweckt werden)
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Original geschrieben von scaleon
Und du willst ausgerechnet über den TK-Markt als Vorreiter von Treu und Glaube hier reden?
P.S. Wenn ich der Zukunft leben würde, und jemand erzählt mir diese Geschichten -würde ich glatt schwören, daß das das Mittelalter war. Verstehst du?

Evtl. können die in der Zukunft aber lesen
Wo genau rede ich denn von der "Vorreiterrolle des TK-Markts von Treu und Glauben" ? oO
Mit manchen Leuten ist eine Diskussion echt sinnlos .....
Ich muß irgendwie vergessen haben, daß es besser ist zu juristischen Themen im TT lieber nichts zu schreiben

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Es wird doch keiner gezwungen einen Knebelvertrag abzuschließen ???
Um mal auf den Telekomsektor zurückzukommen. Es steht jedem frei "Flex" Verträge bzw. Prepaid Verträge bzw. eben gar keinen Vetrag abzuschließen. Wenn der Kunde kürzere Verträge nehmen will, dann kann er das. Es gibt kein Gesetz, das einem einen langfristigen Vertrag vorschreibt. Nur will der Kunde ja auch die durch die lange Vertragsbindung erhaltenen Vergünstigungen (sei es das "vergünstigte" Handy oder ein besserer Tarif). Warum sollte der Vetrag dann nicht bis zur VEREINBARTEN Laufzeit zu Ende laufen. Der "Verbraucher" wie auch das Unternehmen haben schließlich in beiderseitigen Einverständnis damit kalkuliert.
Und auch das Argument mit der Insolvenz zählt nicht.
Es ist im Erbrecht ja genauso !
Wenn der Nachlaß überschuldet ist, gibts die Nachlaßinsolvenz. Und wenn er nicht überschuldet ist, gibts auch keinen Grund warum die eingegangenen Verpflichtungen nicht erfüllt werden sollten. Man kann sich als Erbe halt nicht nur die Rosinen herauspicken.
Wie ChickenHawk schon gesagt hat: Die meisten Unternehmen stornieren die Verträge sowieso aus Kulanz mit dem Tod.
Nur sollte jedem klar sein, daß darauf
-kein Anspruch besteht (sofern nicht im Vertrag/AGB geregelt)
-und deswegen der Tip, erstmal die Zahlungen einzustellen bzw. Lastschriften zu widerrufen ein teurer Spaß werden kannDas war ja denke ich auch der Ausgangspunkt des Ganzen

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Bei meiner letzten Sendung (diesen Freitag) kam wieder eine.
Vorher nicht, seit Einführung der mTAN
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Naja Dauerschuldverhältnisse gabs ja schon damals. Nicht umsonst beschäftigt sich ein Großteil des Schuldrechts damit ....
Die aktuelle Regelung hat sich über Jahrhunderte/tausende bewährt und imho gibt es auch keinen Grund sie zu ändern.
Höchstpersönliche Rechtsverhältnisse erlöschen mit dem Tod.
Für alles andere haften die Erben, bekommen im Gegenzug aber auch sämtliche Ansprüche und können
- ausschlagen
- die Haftung auf den Nachlaß beschränkenFür bestimmte Bereiche gibt es zudem Sonderkündigungsrechte (zB. Mietvertrag)
Das ist insgesamt eine ausgewogene Regelung. Niemand wird ja zum Erbendasein gezwungen.
Und überleg mal, wer überhaupt noch längerfristige Verträge abschließen würde (die ja oft eine Mischkalkulation darstellen), wenn man damit rechnen müßte, daß das Vertragsverhältnis mit dem Tod des anderen ändert.
Wenn im übrigen der Erblasser seine Erben nicht mit sowas belasten möchte, steht es ihm ja frei eben keine längerfristigen Verbindlichkeiten einzugehen bzw. ein Ende mit dem Tod bzw. ein Sonderkündigungsrecht (gibt es ja auch desöfteren) zu vereinbaren. Das ist die Vertragsfreiheit.
Du bezeichnest das ganze zwar als Schweinerei, aber was ist die Alternative ?
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Original geschrieben von scaleon
Ich auch! Mit welcher Selbstverständlichkeit hier die sog. "Vertragsfreiheit" auf ganze Generationen übertragen werden soll (Erben könnten ja auch sterben) zeugt von einer gestörten Rechtsauffassung. Müssen denn Erben auch ins Gefängnis, wenn der Verstorbene inhaftiert war? :confused:Die Erben müssen ja auch nicht den Arbeitsplatz des Verstorbenen übernehmen.
Das was du und andere hier als Naturgesetz sehen wollen ist schlicht FDP-Nachgeschmack einer Wirtschaftspolitik, die nur Unternehmen schützen soll -auch wenn das pietätlos ist und dem Grundgedanken der sog. "Vertragsfreiheit" widerspricht.
Es ist faktisch ein Naturgesetz, das galt und gilt in fast allen Rechtsordnungen, das BGB ist ans römische Zivilrecht angelehnt
Schulden sind z.B. anfallende oder ausstehende Kosten eines Grundstücks mit Haus z.B. wo der Erbe die freie Wahl hätte die Immobilie zu verkaufen, zu vermieten oder selbst zu nutzen. Verbraucherverträge sind z.B. ein Abo für die "Gala" oder "Playboy", Handyvertrag mit 24 Monaten und Flatrate, Fitnessstudio, VDSL 50 usw. Also alles Verträge, die man selbst nie abgeschlossen hätte ( es sei denn doch und hat dann alles doppelt) und die man auch nicht zu Geld machen kann.
Es steht dir frei, den Playboy weiterzuverkaufen. Im übrigen ist das bei einer Eheschließung/Zusammenzug mit dem Lebensabschnittspartner auch nicht anders.
Wie großzügig! Aber schon mal nachgedacht, daß das, was ein Verstorbener so gehabt hat andere auch haben? Und überhaupt, welchen Sinn würden dann Verträge machen, wenn irgendwo die ganze Verwandschaft auf der einen Seite als Vertragspartner stünde und auf der anderen einen einzigen insolvenzkompatiblen Geschäftsführer? :confused:
Das ist ja die Doppelmoral bei der ganzen Geschichte! Einerseits kein Minus machen dürfen, aber anderseits Verträge übernehmen müssen. Wie jetzt? Den letzten beißen die Hunde oder was -ihr lieben Rechtsexperten....:confused:
Du mußt die Veträge ja nicht übernehmen, Erbe ausschlagen genügt.
Wie schon oben bei den Verbraucherverträgen erläutert. Stirbt ein Kunde, muß das Unternehmen auf die restlichen Gebühren verzichten. Dafür müssen die aber auch nicht liefern...

Und was ist mit den Sachen die bereits geliefert wurden ? Dauerschuldverhältnisse sind halt nunmal darauf angelegt, erst nach und nach erbracht zu werden. Was ist denn wenn Opa ein besonders guter Verhandler war und einige Top-Verträge an Land gezogen hat, die die Erben gerne weiterführen möchten. Sollen sie das dann nicht dürfen ? Du hast doch als Erbe die Wahl, entweder alles nehmen oder halt nichts. Ich verstehe nicht, wie jemand damit ein Problem haben kann.
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Original geschrieben von scaleon
Also doch eine Schweinerei. :flop:Daß es aber dennoch Leute gibt, die sowas auch nocht gutheißen -zeigt nur den Verfall dieser Gesellschaftsordnung. Viel schlimmer ist aber, daß sowas politiisch auch noch gefördert wird in dem man zwischen Verbraucherverträgen und sonstigen Schulden nicht unterscheiden will.
Also bei manchen Beiträgen hier kann man sich nur wundern .....
Was ist denn der Unterschied zwischen "sonstigen" Schulden und Verbraucherverträgen ? Beides sind Verbindlichkeiten die der Verstorbene eingegangen ist und beides ist nach unserer Rechtsordnung zu erfüllen ("pacta sunt servanda"). Es ist ja nicht so, daß der/die Erben nur zu zahlen haben, sie dürfen natürlich auch die Leistungen der abgeschlossenen Verträge nutzen, sei es die Zeitungen, die der Verstorbene aboniert hat, lesen, oder den Mobilfunkvertrag benutzen.
Es wird ja keiner gezwungen das Erbe anzunehmen, und zudem gibt es ja noch die Beschränkung der Haftung auf das Nachlassvermögen, so daß der Erbe bei entsprechender Erklärung auf keinen Fall Minus macht. Schon das ist im Grunde eine Privilegierung der Erben.
Wie würdest Du Dir das denn vorstellen ?
Die Erben bekommen alles Vermögen und die Gläubiger bleiben auf ihren Schulden sitzen ?