Beiträge von Maarthok

    Zitat

    Original geschrieben von sparfux
    Der Bonprix-Karten-Bonus wurde bei mir mit Valuta 20.11. gut geschrieben. "Zufälligerweise" habe ich dieses Jahr genau eine Punktlandung auf den maximal möglichen Bonus hinbekommen :-)


    Bei mir auch.


    Max. Betrag ist übrigens seit letzten Jahr 250,- Euro


    (Bitte nun nicht jeder bei der Commerz-Finanz anfragen deswegen. Ich gehe zwar nicht davon aus, daß es ein Versehen ist, aber falls doch sollten die Hunde die schlafen nicht geweckt werden)

    Zitat

    Original geschrieben von scaleon
    Und du willst ausgerechnet über den TK-Markt als Vorreiter von Treu und Glaube hier reden? :D



    P.S. Wenn ich der Zukunft leben würde, und jemand erzählt mir diese Geschichten -würde ich glatt schwören, daß das das Mittelalter war. Verstehst du? ;)


    Evtl. können die in der Zukunft aber lesen


    Wo genau rede ich denn von der "Vorreiterrolle des TK-Markts von Treu und Glauben" ? oO


    Mit manchen Leuten ist eine Diskussion echt sinnlos .....


    Ich muß irgendwie vergessen haben, daß es besser ist zu juristischen Themen im TT lieber nichts zu schreiben ;)

    Es wird doch keiner gezwungen einen Knebelvertrag abzuschließen ???


    Um mal auf den Telekomsektor zurückzukommen. Es steht jedem frei "Flex" Verträge bzw. Prepaid Verträge bzw. eben gar keinen Vetrag abzuschließen. Wenn der Kunde kürzere Verträge nehmen will, dann kann er das. Es gibt kein Gesetz, das einem einen langfristigen Vertrag vorschreibt. Nur will der Kunde ja auch die durch die lange Vertragsbindung erhaltenen Vergünstigungen (sei es das "vergünstigte" Handy oder ein besserer Tarif). Warum sollte der Vetrag dann nicht bis zur VEREINBARTEN Laufzeit zu Ende laufen. Der "Verbraucher" wie auch das Unternehmen haben schließlich in beiderseitigen Einverständnis damit kalkuliert.


    Und auch das Argument mit der Insolvenz zählt nicht.


    Es ist im Erbrecht ja genauso !


    Wenn der Nachlaß überschuldet ist, gibts die Nachlaßinsolvenz. Und wenn er nicht überschuldet ist, gibts auch keinen Grund warum die eingegangenen Verpflichtungen nicht erfüllt werden sollten. Man kann sich als Erbe halt nicht nur die Rosinen herauspicken.


    Wie ChickenHawk schon gesagt hat: Die meisten Unternehmen stornieren die Verträge sowieso aus Kulanz mit dem Tod.


    Nur sollte jedem klar sein, daß darauf


    -kein Anspruch besteht (sofern nicht im Vertrag/AGB geregelt)
    -und deswegen der Tip, erstmal die Zahlungen einzustellen bzw. Lastschriften zu widerrufen ein teurer Spaß werden kann


    Das war ja denke ich auch der Ausgangspunkt des Ganzen ;)

    Naja Dauerschuldverhältnisse gabs ja schon damals. Nicht umsonst beschäftigt sich ein Großteil des Schuldrechts damit ....


    Die aktuelle Regelung hat sich über Jahrhunderte/tausende bewährt und imho gibt es auch keinen Grund sie zu ändern.


    Höchstpersönliche Rechtsverhältnisse erlöschen mit dem Tod.


    Für alles andere haften die Erben, bekommen im Gegenzug aber auch sämtliche Ansprüche und können


    - ausschlagen
    - die Haftung auf den Nachlaß beschränken


    Für bestimmte Bereiche gibt es zudem Sonderkündigungsrechte (zB. Mietvertrag)


    Das ist insgesamt eine ausgewogene Regelung. Niemand wird ja zum Erbendasein gezwungen.


    Und überleg mal, wer überhaupt noch längerfristige Verträge abschließen würde (die ja oft eine Mischkalkulation darstellen), wenn man damit rechnen müßte, daß das Vertragsverhältnis mit dem Tod des anderen ändert.


    Wenn im übrigen der Erblasser seine Erben nicht mit sowas belasten möchte, steht es ihm ja frei eben keine längerfristigen Verbindlichkeiten einzugehen bzw. ein Ende mit dem Tod bzw. ein Sonderkündigungsrecht (gibt es ja auch desöfteren) zu vereinbaren. Das ist die Vertragsfreiheit.


    Du bezeichnest das ganze zwar als Schweinerei, aber was ist die Alternative ?

    Zitat

    Original geschrieben von scaleon
    Also doch eine Schweinerei. :flop:



    Daß es aber dennoch Leute gibt, die sowas auch nocht gutheißen -zeigt nur den Verfall dieser Gesellschaftsordnung. Viel schlimmer ist aber, daß sowas politiisch auch noch gefördert wird in dem man zwischen Verbraucherverträgen und sonstigen Schulden nicht unterscheiden will.


    Also bei manchen Beiträgen hier kann man sich nur wundern .....


    Was ist denn der Unterschied zwischen "sonstigen" Schulden und Verbraucherverträgen ? Beides sind Verbindlichkeiten die der Verstorbene eingegangen ist und beides ist nach unserer Rechtsordnung zu erfüllen ("pacta sunt servanda"). Es ist ja nicht so, daß der/die Erben nur zu zahlen haben, sie dürfen natürlich auch die Leistungen der abgeschlossenen Verträge nutzen, sei es die Zeitungen, die der Verstorbene aboniert hat, lesen, oder den Mobilfunkvertrag benutzen.


    Es wird ja keiner gezwungen das Erbe anzunehmen, und zudem gibt es ja noch die Beschränkung der Haftung auf das Nachlassvermögen, so daß der Erbe bei entsprechender Erklärung auf keinen Fall Minus macht. Schon das ist im Grunde eine Privilegierung der Erben.


    Wie würdest Du Dir das denn vorstellen ?


    Die Erben bekommen alles Vermögen und die Gläubiger bleiben auf ihren Schulden sitzen ?