Beiträge von Maarthok

    Tipp 1: wäre ein Blick in die Bedienungsanleitung gewesen.


    Tipp 2: ca. 5 Sekunden auf einem Icon bleiben, dann fangen die an zu wackeln und du kannst sie löschen. Hinzufügen unter Safari mit dem "+" (Zum Home-Bildschirm)


    PS.: "Kult" schreibt man so und "je" ohne h ^^, und das iPhone hat ein "e" hintendran

    Mittlerweile ist der APN eigentlich vollkommen egal, kannst internet oder surfo2 nehmen wie du lustig bist, ist alles in den Internetpacks S/M/L inklusive (bis zum jeweiligen Datenvolumen natürlich).


    Den einzigen Unterschied den die APNs noch haben, ist die Abrechung in der Homezone für die die das Internet@home noch nutzen (dann in der HZ surfo2 nutzen)

    Wieso sollte da die Garantie weg sein oO.


    Wenn du meinst, daß das Display nicht auf Garantie repariert wird ist das natürlich richtig.


    Aber der rest des Geräts sowie das neue Display hat selbstverständlich wieder Garantie wenn es im NSC gemacht wurde.

    Rechtlich ist das relativ einfach:


    Sog. Frist mit Ablehnungsandrohung setzen. Auf gut deutsch: Hallo lieber Shop, bitte liefern Sie bis 30.06. Wenn Sie nicht bis dahin liefern, werde ich die Erfüllung ablehnen und meine gesetzlichen Rechte wegen Nichterfüllung wahrnehmen. (würde ich trotz möglicher Entbehrlichkeit machen, sicher ist sicher)


    Danach gehts dann ins Unmöglichkeitsrecht, das tkjever schon zitiert hat und du kannst den sog. Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen und vom Kauf zurücktreten.


    Schadensersatz wegen Nichterfüllung ist: Bei anderem Shop kaufen und den Differenzbetrag (+ natürlich den bereist bezahlten Kaufpreis + evtl. weitere Kosten) vom Shop verlangen.


    Wobei verlangen können heißt dann noch nicht bekommen :>


    PS. Hier noch die hierfür relevanten § (alle BGB)


    323


    (1) Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, so kann der Gläubiger, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat, vom Vertrag zurücktreten.


    (2) Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn
    1. der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert


    325


    Das Recht, bei einem gegenseitigen Vertrag Schadensersatz zu verlangen, wird durch den Rücktritt nicht ausgeschlossen.


    281


    (1) Soweit der Schuldner die fällige Leistung nicht oder nicht wie geschuldet erbringt, kann der Gläubiger unter den Voraussetzungen des § 280 Abs. 1 Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat. Hat der Schuldner eine Teilleistung bewirkt, so kann der Gläubiger Schadensersatz statt der ganzen Leistung nur verlangen, wenn er an der Teilleistung kein Interesse hat. Hat der Schuldner die Leistung nicht wie geschuldet bewirkt, so kann der Gläubiger Schadensersatz statt der ganzen Leistung nicht verlangen, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist.


    (2) Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert oder wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs rechtfertigen.

    Da es sich um Bundesgesetze/verordnungen handelt, ist das eh in allen Bundesländern gleich.


    Es gibt 2 Arten von Fahrverborten, wir hier nennen die "Typ A" und Typ B" :>


    Typ A bedeutet, daß du nach Rechtskraft 4 Monate Zeit hast, um den Schein abzugeben, und das FV dann mit Scheinabgabe zu laufen beginnt, spätestens aber eben 4 Monate nach Rechtskraft. Diese Wahlmöglichkeit gibts normalerweise beim 1. Fahrverbot, danach nicht mehr. Wenn es dieser Typ A ist, steht das aber auch im Bußgeldbescheid/Urteil drin.


    Typ B bedeutet: Fahrverbot sofort mit Rechtskraft, keine Wahlmöglichkeit.


    Wichtig für beide Typen: Fahren darf man nicht mehr, sobald das Fahrverbot wirksam ist. Die Zeit zählt aber erst wenn der Schein abgegeben ist :>


    Achtung: Fahren trotz Fahrverbot ist eine Straftat und kann auch fahrlässig begangen werden.