Beiträge von Maarthok


    Ja, nur daß die "Grundsatzurteile" genau das Gegenteil von dem aussagen was du schreibst.


    zB. OLG Düsseldorf 18 U 163/06:


    Die Überlassung der sechs Pakete an D. M. (<---- Nachbar) war keine Ablieferung an den vertragsmäßigen Empfänger S. C., sondern ein Güterverlust i.S.d. § 425 Abs. 1 HGB.


    und weiter


    Jedenfalls trifft dieser Vorwurf die Beklagte direkt. Sie hält keine ordnungsgemäße Organisation vor, die sicherstellen würde, dass Sendungen nicht an Nichtberechtigte überlassen werden. Im Gegenteil ermutigt ihre Auffassung, dass auch an "Nachbarn" zugestellt werde könne, die Fahrer zu solchen fehlerhaften Zustellungen.


    oder BGH I ZR 257/03


    hat der Auslieferungsfahrer die in Verlust geratenen Pakete weder dem Empfänger selbst noch einer unter der Zustelladresse angetroffenen erwachsenen Person übergeben. Das behauptet die Beklagte auch selbst nicht. Sie trägt vielmehr vor, die Pakete seien einem Nachbarn des Empfängers übergeben worden. Das stellt einen vorsätzlichen Verstoß gegen die vertraglichen Pflichten der Beklagten (<--- Paketdienst) dar

    Zitat

    Original geschrieben von stylecatcher
    Und der Lerneffekt bei einer hohen Datenrechnung ist gewaltig. Sowas passiert einem mit Sicherheit nicht noch einmal.


    Und genau diese Kunden werden auf absehbare Zeit nie wieder was anrühren, was im entferntesten mit Datenübertragung zu tun hat.


    Da können die NB die noch so tollsten Datentarife anbieten, diese Kunden sind erstmal verloren.


    Im Endeffekt sägen sich hier die NB den Ast auf dem sie sitzen ab :>