Beiträge von Maarthok

    Zitat

    Original geschrieben von Krabbenkopf
    Sicher? Simply tut es, daher bin ich davon ausgegangen, dass zumindest Callmobile genauso handelt - ist ja mehr oder weniger ein "Produkt".


    Ja sicher.


    Klarmobil macht 1 Schufa-Anfrag beim allerersten Vetrag, den man bei denen abschließt. Der Vetrag selber wird aber nicht eingetragen. In der Folgezeit wird bei Abschluß weiterer Veträge nicht mehr abgefragt, auch wenn der erste Vertrag oder weitere veträge bereits wieder gekündigt sind.


    Callmobile fragt nichtmal bei der Schufa an. Eingetragen wird da auch nichts.

    Zitat

    Original geschrieben von michellos
    Bei meiner Sparkasse ist 15€ der Mindestbetrag. Da kann ich auch nichts überschreiben, sondern nur die vorgegebenen Beträge von 15, 25 und 50€ auswählen.


    Du sollst auch nicht über die Prepaid-Aufladung gehen (die deine Bank anscheinend anbietet), sondern mit NORMALER Banküberweisung 0,01 Euro überweisen. Kontonummer und Verwendungszweck findest du wenn du den Tipps hier nachgehst.


    Wenn du nicht willst, dann lass es eben bleiben, aber lass uns damit dann bitte auch in Ruhe.

    Naja das braucht einen nicht mehr wundern, nachdem die Justiz jahrelang "kaputtgespart" wurde.


    Wie sonst soll ein Zivilrichter die ca. 600 bis 700 Verfahren (soviel sind es an dem Gericht, an dem ich arbeite) die er in einem vollem Referat pro Jahr zugeteilt bekommt auch anders bewältigen, als daß die Verfahren die nicht berufungsfähig sind (also die unter 600 Euro Streitwert/Beschwer) halt so quasi summarisch entschieden werden. Wenn dann noch etwas dazukommt für das man ein gewisses Spezialwissen braucht, wie hier im Fall, kann es halt düster aussehen.


    Wobei die Entscheidung an sich im Kern ja juristisch gesehen nicht unbedingt als "falsch" zu bezeichnen ist, insbesondere da Royal Flush ja anscheinend niemals zu den erhöhten Konditionen telefoniert hat und abgerechnet wurde. Nach Meinung der Richterin hättest du für ein Jahr bei jeder Rechnung gesondert die (zu hohen) 0180er Beträge reklamieren und halt nicht bezahlen dürfen.


    Ob man das insgesamt dann als unzumutbar betrachtet, ist halt dann letztlich auch eine Ermessenfrage.

    Da der Begriff "Rechnung" im allgemeinen (Schuld)Recht weder besonders geregelt noch irgendwie geschützt ist, darf jeder wie er Lust hat Rechungen ausstellen.


    Eine Rechnung in diesem Sinne dokumentiert eigentlich nur das nach Meinung des Ausstellers eine Forderung gegenüber dem Rechnungsempfänger besteht. Wird der Erhalt dieser Forderung bestätigt, so nennt man das Quittung.


    Davon zu unterscheiden ist die steuerrechtliche Betrachtung. Natürlich darf hier weder Mehrwertsteuer ausgewiesen noch verrechnet werden.


    Dies hat aber im Grunde mit dem Begriff Rechung (im schuldrechtlichen Sinn) erstmal gar nichts zu tun, sondern ergibt sich aus dem UStG (genauer § 14 UStG, der regelt, wie ein Unternehmer eine zulässige Rechung im steuerrechtlichen Sinn auszustellen hat).