Man kann ja mit der Methode auch für seine Katzen, Omas, Frauen (Männer), Geliebte etc. Karten besorgen. Auch die brauchen ein bischen Liebe (und eine Callya).
Beiträge von Maarthok
-
-
Sind mittlerweile schon EM Gutschriften gekommen ?
Bei mir immer noch nichts dieses WE
PS. Wer oder was ist number-check
? -
Also mein Tip sind die Brodit Halterungen.
Such mal im Werbeforum danach, da gibts für TT-Mitglieder 10% Rabatt.
Die sind zwar etwas teurer, aber dafür individuell konfigurierbar und sitzen 1a.
-
Das ist ja schon der Hammer. LOL sogar die Sim-Karte noch drin oO
-
Solange du ihm keine sogenannte "Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung" geschickt hast, bist du rein rechtlich gesehen weiterhin zur Abnahme der Reifen verpflichtet.
-
EU-Recht wird das "im Volksmund" deswegen genannt, weil die Neuregelung des Kaufvertragsrechts und insbesondere des Gewährleistungsrechts auf einer Verbraucherschutz- und Harmonisierungsrichtlinie der EU beruht, die ins deutsche Recht übertragen werden mußte.
Das ganze EU-Recht zu nennen ist auch gar nicht sooooo abwegig, da das deutsche Gesetz, soweit die Richtlinie betroffen ist, richtlinienkonform, dh. im Sinne der Richtlinie, auszulegen ist.
PS. Auch die Neuregelung des FernabsatzGesetz basiert auf einer EU-Richtlinie.
Trotzdem sind natürlich so Sätze wie "Aufgrund des neuen EU-Rechts bin ich verpflichtet folgendes zu schreiben", juristisch gesehen absurd, da natürlich nicht die geringste Verpflichtung besteht, auch als Privatperson die Gewährleistung auszuschließen.
Entweder man machts, oder halt nicht .....
-
Zitat
Original geschrieben von blumentopferde
Sorry, ist undeutlich rübergekommen. Ich meinte rein die Kosten für einen Prozess.
Das Geld kann er wiederbekommen, wenn der Verkäufer es zahlen kann.
Die Kosten für Anwalt und Gericht übersteigen schnell en Warenwert.Ja das ist wohl wahr. Ohne RSV würd ich da auch nichts machen.
Da hab ich dich falsch verstanden :>
-
Stars gehen nur bei original VF
-
Zitat
Original geschrieben von blumentopferde
Im Zweifelsfalle möchte ich Dir sagen, dass Du unter Umständen auf den Kosten sitzen bleibst, sollte der Verkäufer belegen können, dass er selbst das Telefon von jemanden anderen bezogen hat. Denn ob er auch der Dieb ist, ist vollkommen unklar, er kann das Gerät unwissend an Dich verkauft haben.
Das stimmt nicht, da es bei einem Diebstahl einen gutgläubigen Erwerb nicht gibt (§935 BGB), mithin ein Fall der Unmöglichkeit vorliegt, da der Verkäufer niemals das Eigentum an genau dem verkauften Gerät verschaffen kann und in so einem Fall (§275 I BGB) der Käufer verschuldensunabhängig vom Kauf zurücktreten kann (§326 V BGB), mit der Folge das er den gezahlten Kaufpreis zurückverlangen kann.
Also ist es im Grunde für den zivilrechtlichen Anspruch völlig gleichgültig, woher der Verkäufer das telefon hat und was er sich dabei gedacht hat.
Die Frage ist wohl eher, ob bei der Verkäuferin dann was zu holen ist ...
-
Naja da MS Google nicht bekommen kann, bleibt halt nur die Nr. 2