Beiträge von Maarthok

    Zitat

    Original geschrieben von Partybombe
    Nur das es bei webhandy ja auch über 24 Monate keine Grundgebühr geben soll und nicht nur für 12 volle Monate.


    Dann sorry,
    das was ich geschrieben habe gilt nur für die DaRappa Aktion.

    W-Lan suche deaktivieren heißt nur, daß das Handy nicht aktiv und immer nach Wlan-Verbindungen sucht, sondern nur dann wenn eine Verbindung benötigt wird.


    Wenn du das WLan Symbol hast dann ist auch eine WLan Verbindung aktiv.

    Zitat

    Original geschrieben von sebt
    Hat DaRappa nicht auch mal irgendwo geschrieben, dass die Befreiung für die ersten 12 VOLLEN Monate gilt? Also gibts den ersten Monat anteilig berechnet und danach 12x nix. Find die Stelle gerade nicht, aber bin mir recht sicher, das gelesen zu haben.


    Ja das ist so

    Zitat

    Original geschrieben von d_s
    Und jetzt die Frage an die Spezialisten, was man am sinnvollsten in seiner Auktion schreibt, wenn man ein Gerät verkaufen möchte?


    Kuck mal da


    Das (juristische) Problem ist folgendes:


    Wenn man nicht nur einmal etwas verkauft (egal ob bei Ebay oder woanders) und dabei immer denselben "Gewährleistungssausschluß" verwendet, stellt man aus juristischer Sicht Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) auf, die dann einer rechtlichen Überprüfung standhalten müssen und unsonsten unwirksam sind. Da durch einen kompletten Ausschluß auch Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz wegen Körper- und Gesundheitsschäden (so unwahrscheinlich diese in der Regel auch sein mögen, oder wurdest du schon mal von deinem Handy verletzt ?) sowie sonstigen Schäden bei Fahrlässigkeit auch ausgeschlossen werden, ist der GANZE Gewährleistungsausschluß komplett unwirksam.


    Man müßte daher einen Gewährleistungsausschluß in etwa so formulieren (ohne jede Gewähr !!!):


    Verkauf von Privat. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Käufers sind ausgeschlossen. Davon ausgenommen sind Schäden des Käufers an Körper und Gesundheit, die auf meinem Verschulden beruhen sowie sonstige Schäden des Käufers, sofern diese nicht durch leichte Fahrlässigkeit von mir entstanden sind.

    Zitat

    Original geschrieben von Lord Arsch
    Würde mich wundern, denn 6 Monate Garantie sind Pflicht. ;)


    Garantie ist etwas anderes als Gewährleistung.


    1. "Pflicht" in Deutschland ist folgendes:


    Als gewerblicher Händler


    24 Monate Gewährleistung auf Neuwaren (nach 6 Monaten Beweislastumkehr zulasten des Käufers)
    12 Monate Gewährleistung auf Gebrauchtwaren


    Als privater Verkäufer KANN die Gewährleistung ausgeschlossen werden. Wenn man aber nichts dazu vereinbart, bleibt die Gewährleistung auch als privater Händler. Ein Satz wie "Verkauf von privat" reicht dafür nicht.


    2. Garantie ist eine freiwillige Leistung des Händlers/Herstellers, die dieser im Grunde völlig frei gestalten kann und die sowohl über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehen kann, als auch dahinter zurückbleiben kann.


    Ich hab meine letzten Aktions-Loop (die mit der WF) einfach per einfachen Brief an o2 in Nürnberg (Kundenbetreuung) geschickt. Hab sogar das Startguthaben komplett ausbezahlt bekommen innerhalb weniger Tage.

    Ist es nicht so, daß sowohl in US als auch in D die Tarife eh größtenteils als Flat ausgestaltet sind ? Von daher wird Apple wohl allein durch den Tarif selbst einen gewissen Umsatzanteil bekommen.