Beiträge von Maarthok

    Zitat

    Original geschrieben von blumentopferde
    P.S. Ich glaube nicht, dass Du verstehst, was Du im StGB liest. Wenn das so einfach wäre, dann bräuchte man keine Juristen.


    Tut mir leid, daß ich es gewagt habe, deine (falsche) Aussage zu korrigieren. Wird nicht wieder vorkommen :>


    Zurück zur Sache:


    GEWERBLICH


    Der BGH hat in 2 Urteilen für den gewerblichen Verkehr (sog. Simlock I und Simlock II Urteil) entschieden, daß das gewerbliche Entsperren und anschließende Inverkehrbringen ein Verstoß gegen § 14 MarkenG darstellt. Insoweit kommt dann natürlich auch eine Strafbarkeit nach § 143 MarkenG in Betracht.


    Im gewerblichen Verkehr kommen daneben je nach genauer Fallkonstellation noch Verstöße nach dem UrhG und dem UWG in Betracht, worauf ich jetzt allerdings aus Zeitgründen und auch weil da keine obergerichtliche Rechtsprechung dazu vorliegt, nicht weiter eingehen möchte.


    PRIVAT


    Im privaten Bereich sind die Vorschriften MarkenG etc. nicht einschlägig, sofern das Telefon nur für díe Privatverwendung entsperrt wird. Allerdings kann eine Strafbarkeit nach §263a StGB oder § 265a StGB in Betracht kommen (gibt hierzu auch keine obergerichtliche Rechtsprechung). Problematisch ist es auf jeden Fall, wenn ein so entsperrtes Handy verkauft wird.


    Falls jemand auch Zugang zu beck-online oder juris hat, kann ich gerne die dazugehörigen Links per PN schicken :>

    Zitat

    Original geschrieben von stevenson-.-
    Man kann sich auch selbst werben. Zumindest funktioniert das in der Praxis. Sollte man nicht, weil wenn o2 eine manuelle Prüfung durchführen sollte, die Prämie nicht vergibt. Viele haben es durchbekommen, einige mussten traurig hinterherschauen.


    Bei mir hats zB. nicht geklappt :<

    Zitat

    Original geschrieben von blumentopferde
    Naja, gegen das entsperren geht ja auch nicht, weil es eben nich illegal ist :mad:


    Trotzdem ist deine Aussage hinsichtlich der Geltung des StGB, ehrlich gesagt, das, was du als Leute dümmer machen bezeichnest, weil es einfach nicht richtig ist, so wie du das ausgedrückt hast.

    Für Sachschäden springt die BG nicht ein, auch die gesetzliche Unfallversicherung (falls für dich einschlägig) nicht, die decken nur den reinen Personenschaden ab (ohne Schmerzensgeld, das ist auch nicht abgedeckt).


    in deinem Fall würde wohl nur so eine Handyversicherung, die ja hin und wieder angeboten wird einspringen.

    Zitat

    Original geschrieben von blumentopferde

    Übrigens werden Straftaten im Ausland vom Strafgesetz verfolgt...


    Genaugenommen nur in den Fällen der §§ 4 bis 7 StGB (und da fällt schon das eine oder andere weg ^^)