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Ich hatte das letztens, daß die USB-Treiber für mein Nokia 6500c gesponnen haben, und der PC das Telefon immer ne Minute (ca.) erkannt hat, dann wieder nicht, dann wieder schon, dann wieder nicht usw.
Das Aufspielen der neuen PC Suite 6.85 hat da Abhilfe gebracht (anscheinend werden da neue/andere Treiber mitgeliefert)
Also das wär evtl. ne Versuch wert.
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Zitat
Original geschrieben von flashhawk
Hier geht es doch nur um Kündigung - Sperrung ist offenbar sofort möglich.
Aber nur mit Grund (steht ne bissel weiter oben in den AGBs)
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Gilt in ganz Europa, ist eine EU-Richtlinie, die von den einzelnen Ländern in nationales Recht umgesetzt wurde.
*edit* mit Europa ist natürlich hier nur die EU gemeint :>
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Darum gehts ja auch net vordringlich im Fall eines gewerblichen Händlers.
Eher um die durch eine derartige unberechtige Sperrung entstehenden Schäden, die ja nicht unerheblich sein können.
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Zitat
Original geschrieben von bambi05
Das ist genau genommen ja richtig, keine Frage. Aber Recht haben und Recht bekommen... du weißt . 
Was genau willst du dagegen denn machen? Der Vertragspartner lautet
eBay Europe S.à r.l.
15, rue Notre Dame
L-2240 Luxembourg
Willst du den nun verklagen, ihm eine Einstweilige Verfügung schicken oder was auch immer? Wohl eher nicht. Man mag zwar in der Theorie Recht haben, aber in der Praxis ist man auf die Willkür angewiesen (wenn man denn dort handeln will).
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Du kannst gem §20 der AGB an deinem Wohnsitz klagen (und zusätzlich in Potsdam und am Sitz der deutschen Niederlassung von Ebay)
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Zitat
Original geschrieben von www_sotel_de
Und was machst Du im Garantiefall?
Du hast 2 Jahre Gewährleistung gegenüber dem franz. Händler.
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Zitat
Original geschrieben von bambi05
Bitte.
(Ich hätte den selben Ratschlag gegeben, wenn er noch nicht gegeben worden wäre.)
Und zur Sache: Ja, ist rechtens. eBay ist das Gesetz und das Gesetz ist eBay.
Oder mit anderen Worten: Auch wenn eBay eine Monopolstellung hat, hat es meines Wissens derzeit keinen Kontrahierungszwang. Es kann also Verträge haben mit wem es will. Und mit wem nicht, der wird eben gekickt. Die Begründung ist mies, aber eine (sinnvolle) Handhabe dagegen gibt es nicht. eBay muss niemanden einen Account eröffnen und betreiben lassen.
Ganz so einfach ist es nicht 
Natürlich muß Ebay keine Veträge abschließen, aber sie HABEN mit dem Vater einen Vertrag geschlossen und sind daran zunächst mal gebunden. Sie müssen den Vetrag somit kündigen, und Kündigungsgrund kann natürlich nicht sein, daß der Sohn seine Rechnungen nicht bezahlt :>
Wenn kommt nur ne ordentliche Kündigung in Betracht, da müßte man mal in den AGB kucken, wie genau das vereinbart ist.
*Edit* und da haben wir es schon:
Zitat
AGB §4 Nr.5
eBay kann den Nutzungsvertrag jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündigen. Das Recht zur Sperrung bleibt hiervon unberührt.
Also von heute auf morgen einfach sperren is nich ....
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Ein 3faches "HIPP HIPP HURRA" auf die Kundenfreundlichkeit von T-Mobile :>
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Erst Backup, dann die Ordner-SiS (wenn du die neue Struktur willst)