Beiträge von Maarthok

    Zitat

    Original geschrieben von Cocho
    Hi!


    Ich habe einen Koffer ersteigert und diesen (innerhalb der Widerrufsfrist) zurückgeschickt. Der Verkäufer hat mir aber nur den Warenpreis und das Rückporto erstattet. Das Geld für Verpackung und Versand seinerseits hat er einbehalten.


    Eigentlich muss der Verkäufer den Gesamtpreis (Ware + Versandkosten) plus das Rückporto erstatten, oder sehe ich es falsch?


    Aktuellstes Urteil hierzu

    Re: Tarifwechsel nicht mehr kostenlos?


    Zitat

    Original geschrieben von artx
    Beim Link zu "Mein T-Mobile" auf der [URL=http://www.t-mobile.de/xtraclick/0,13046,18369-_,00.html]Xtra Click[/URL] Seite wurde das Wort "kostenlos" entfernt. Heißt womöglich, daß der Wechsel jetzt nicht mehr kostenlos möglich ist. Eine verbindliche Aussage hierzu lässt sich derzeit in keiner Preisliste finden.


    Gruß


    artx


    :apaul:


    Bei mir steht immer noch "kostenlos"

    Zitat

    Original geschrieben von booner
    Geht bei 140cm nicht, höchstens zwei Roste.


    Also meine Frau und ich schlafen eigentlich seit wir uns kennen ^^ auf einem 140cm Bett, und wir hatten bis vor 6 Monaten (jetzt haben wir auch nur 1 Matraze) immer 2 getrennte Matrazen (halt 2x 70cm). Also geben tuts die auf jeden Fall (müssen aber meist extra bestellt werden). Ob das mit Kaltschaum etwas anderes ist weis ich allerdings nicht :>


    So fix mal über juris nachgeschaut und folgendes gefunden:


    Kaufvertrag über eBay-Auktion: Beschränkung eines vereinbarten Gewährleistungsausschlusses bei Falschlieferung



    Orientierungssatz


    1. Wenn die Parteien eines über die Auktionsplattform eBay durch Zuschlag zustande gekommenen Kaufvertrages einen Gewährleistungsausschluss vereinbaren, so erstreckt sich dieser im Zweifel nicht auch auf den Fall einer Falschlieferung. Der Gewährleistungsausschluss ist insoweit aus der Sicht eines verständigen Dritten nach Treu und Glauben auszulegen.


    2. Der Käufer hat ein Recht auf Nacherfüllung nach § 439 BGB, wenn ihm statt des Kaufgegenstands (hier: Jazz Bass Fender Kopie schwarz-weiß mit Gigbag), der während der Auktionszeit auf der eBay-Seite des Anbieters abgebildet war, ein anderer Gegenstand geliefert wird. Nur für die Beschaffenheit genau des abgebildeten Gegenstandes wurde der Gewährleistungsausschluss vereinbart.


    Quelle: NJW-RR 2005, 1143