ZitatOriginal geschrieben von Cocho
Hi!
Ich habe einen Koffer ersteigert und diesen (innerhalb der Widerrufsfrist) zurückgeschickt. Der Verkäufer hat mir aber nur den Warenpreis und das Rückporto erstattet. Das Geld für Verpackung und Versand seinerseits hat er einbehalten.
Eigentlich muss der Verkäufer den Gesamtpreis (Ware + Versandkosten) plus das Rückporto erstatten, oder sehe ich es falsch?
Beiträge von Maarthok
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Original geschrieben von nachtzwerg
Bei mir nicht, Scherzkeks...Das war kein Scherz oO
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27 geht jetzt :>
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Re: Tarifwechsel nicht mehr kostenlos?
ZitatOriginal geschrieben von artx
Beim Link zu "Mein T-Mobile" auf der [URL=http://www.t-mobile.de/xtraclick/0,13046,18369-_,00.html]Xtra Click[/URL] Seite wurde das Wort "kostenlos" entfernt. Heißt womöglich, daß der Wechsel jetzt nicht mehr kostenlos möglich ist. Eine verbindliche Aussage hierzu lässt sich derzeit in keiner Preisliste finden.Gruß
artx
:apaul:
Bei mir steht immer noch "kostenlos"
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Kuck mal hier als Beispiel, da sind die 70er immer mit aufgeführt.
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Zitat
Original geschrieben von booner
Geht bei 140cm nicht, höchstens zwei Roste.Also meine Frau und ich schlafen eigentlich seit wir uns kennen
auf einem 140cm Bett, und wir hatten bis vor 6 Monaten (jetzt haben wir auch nur 1 Matraze) immer 2 getrennte Matrazen (halt 2x 70cm). Also geben tuts die auf jeden Fall (müssen aber meist extra bestellt werden). Ob das mit Kaltschaum etwas anderes ist weis ich allerdings nicht :> -
Online gehts, konnte eben 3 Xtras umstellen (2xSmart, 1x Friend)
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ZitatAlles anzeigen
Original geschrieben von TM1
Eine unverbindliche Beschreibung ohne jede Zusicherung?
Es gibt Ansichten von Juristen (z.B. auch in der einschlägigen Newsgroup), die an eine Beschaffenheitsgarantie die den Ausschluss der Sachmängelhaftung in den gatantierten Punkten aufheben würde, wesentlich höhere Anforderungen stellt als diese Formulierung erfüllt.Verkauft der betreffende VK denn soviel (Neu-)Ware, das schon eine AGB vorliegen würde? Ich habe soweit nicht nachgeschaut.
Und betrifft das überhaupt die hier verkauften gebrauchten Güter?So fix mal über juris nachgeschaut und folgendes gefunden:
Kaufvertrag über eBay-Auktion: Beschränkung eines vereinbarten Gewährleistungsausschlusses bei Falschlieferung
Orientierungssatz1. Wenn die Parteien eines über die Auktionsplattform eBay durch Zuschlag zustande gekommenen Kaufvertrages einen Gewährleistungsausschluss vereinbaren, so erstreckt sich dieser im Zweifel nicht auch auf den Fall einer Falschlieferung. Der Gewährleistungsausschluss ist insoweit aus der Sicht eines verständigen Dritten nach Treu und Glauben auszulegen.
2. Der Käufer hat ein Recht auf Nacherfüllung nach § 439 BGB, wenn ihm statt des Kaufgegenstands (hier: Jazz Bass Fender Kopie schwarz-weiß mit Gigbag), der während der Auktionszeit auf der eBay-Seite des Anbieters abgebildet war, ein anderer Gegenstand geliefert wird. Nur für die Beschaffenheit genau des abgebildeten Gegenstandes wurde der Gewährleistungsausschluss vereinbart.
Quelle: NJW-RR 2005, 1143
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Bei Ummeldungen schon. Nur bei Neuregistrierungen nicht.
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Zitat
Original geschrieben von Tipsy
Wie hast du bei Bürgel Auskunft verlangt, persönlich, telefonisch, per Fax, Brief?Per Email, hab meine Adressdaten, Geburtsdatum, Geburtsort etc. inkl. Ausweisnummer hingeschickt und binnen 2 Stunden (etwa) ne Antwort bekommen.