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Original geschrieben von TM1
Wie kommst Du auf dieses dünne Eis?
Die Sachmängelhaftung wurde ausgeschlossen, der Käufer hat eigentlich noch nichtmal irgendeinen Anspruch.
Die einzig relevante Frage ist, ob der Satz "die Ware entspricht der Beschreibung" (o.ä., ich habs grad nicht mehr wörtlich in Erinnerung) eine Beschaffenheitsgarantie darstellt, die dann eben nicht vom Ausschluss erfasst wird. Das kann aber niemand ausser einem Richter im Streitfall entscheiden.
Der Verkäufer muß das liefern was er beschrieben hat.
Er schreibt:
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Natürlich entspricht die Ware der Beschreibung
Was außer ne Garantie dafür das er wenigstens den richtigen Typ liefert soll das sonst sein ?
---> Käufer hat sämtliche Mängelgewährleistungsansprüche, kann also insbesondere Ersatz der ihm entstehenden Kosten + Rückzahlung des Kaufpreises verlangen, falls er das möchte.
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Original geschrieben von polli
ja, da wäre ich sehr dafür! Vielleicht könnten wir uns in diesem Thread zunächst drüber austauschen welche Auskunfteien relevant sind - FPP und Bürgel sind sicherlich nicht die einzigsten und anschließend jeweils nen Thread eröffnen.
Ich glaube allerdings das es sehr wenige Erfahrungen zu anderen als der Schufa gibt...
Ich hab vor kurzem mal bei Bürgel (FPP) Auskunft über meine bei Ihnen gespeicherten Daten verlangt und mir wurde mitgeteilt, daß keine Daten über mich gespeichert sind, und das obwohl ich schon einige Mobilfunkverträge besitze.
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Jep ist so (also muß ein Mankogeld ausgezahlt werden). Sonst darf dir der Chef Kassenfehlbestände nicht vom Lohn einbehalten. Zuvieleinnahmen darfst du natürlich aber auch nicht behalten.
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Mit Abmachung ist denke ich wohl gemeint, daß sie vereinbart haben, daß der Käufer noch eine Email mit seinen Daten schickt. Das ist noch kein Kaufvertrag im rechtlichen Sinne sondern immer noch Vorverhandlungen. So wie Booner das sagt ist das schon richtig.
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Original geschrieben von Hamasaki
Ware entspricht nicht der Artikelbeschreibung: Anstatt eine Aktivhalterung für MDA 3 habe ich eine erhalten für MDA 2.
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…em&rd=1&item=200174403481
Wenn der Verkäufer sich darauf einlässt mir das Geld zurück zu schicken, erhalte ich dann neben die 17,50 auch das Geld für den Rückversand?
Rein rechtlich gesehen, schon.
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Original geschrieben von Royal Flush
Einen Anruf hatte ich auch, war aber den ganzen Tag in Besprechungen und konnte nicht zurückrufen ...
Ich bin mir grade echt unsicher ob ich (als Kläger) selbst mündliche Verhandlung beantragen sollte...
Davon würde ich abraten, damit verärgerst du nur den Richter .....
Und grade bei so einem Fall, bei dem man in beide Richtungen entscheiden kann, kann das den Ausschlag geben :>
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Is eh komisch, was derzeit für Massen an EM Karten auf den Markt gewqorfen werden.
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Original geschrieben von rew234
Wer bucht die Bonuspunkte aus der Freundschaftswerbung in das System ein?
Geschieht das automatisch oder macht das ein Mitarbeiter? Sonst kommt mann ja mit einer geringen Namensaenderung durch.
Wie willst du deinen Namen ändern ^^, auschlaggebend sind die Vertragsdaten :>
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Mußt das Telefon auf den Datenmodus umstellen und dann per Windows Explorer ("Versteckte Dateien anzeigen") direkt auf die Speicherkarte zugreifen.