Juristisch ist das nicht ganz so einfach.
Es kann sich in diesem Fall um einen sogenannten Wegfall der Geschäftsgrundlage (jetzt in § 313 BGB geregelt) handeln, da ja die Provisionszahlungen nach Vertragsschluß seitens VF gekürzt wurden.
Ich hab jetzt nur nicht die Zeit das in alle Einzelheiten zu überprüfen, aber das ganze jetzt als "bodenlose Frechheit" etc. zu bezeichnen und gleich mit juristischen Schrittten zu drohen, dürfte etwas vorschnell sein :>
PS.
§ 313 BGB
Störung der Geschäftsgrundlage
(1) Haben sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert und hätten die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten, so kann Anpassung des Vertrags verlangt werden, soweit einem Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der vertraglichen oder gesetzlichen Risikoverteilung, das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann.