Beiträge von Maarthok

    Zitat

    Original geschrieben von jugp
    also ich habe mich jetzt nochmal schlau gemacht und dabei herausgefunden, dass ich bei einer onboard-lösung KEINE zusätzlichen kosten habe.
    was stimmt denn nun?


    Polli meinte glaub ich die Kosten für die Software.


    Also bei einer OnBoard Lösung mußt du bezahlen:


    Die Navi-Software
    Die GPS-Maus (außer die ist ins Handy integriert, zB. N95)


    Und falls du willst (das kann man aber deaktivieren und ist für die Navigation nicht zwingend erforderlich): Datenübertragungskosten für A-GPS (zB. bei N95 oder 6110N) bzw. je nach Software um aktuelle Daten runterzuladen (Staus etc. falls das angeboten wird)

    Also kleiner rechtstheoretischer Exkurs:


    Grundsätzlich sind sämtliche Verträge in Deutschland FORMFREI, dh. du kannst sie mündlich, schriftlich, per Email, bei Notar oder wie immer du willst abschließen (§ 125 BGB). Dies gilt selbstverständlich auch für Arbeitsverträge. Es müssen nur die Willenserklärungen der 2 Vertragsparteien übereinstimmen (§§ 145 ff BGB).


    Nichtig, dh. unwirksam sind nur die Rechtsgeschäfte bei denen das Gesetz ausdrücklich eine bestimmte Form vorschreibt (§ 125 BGB, zB. Grundstückskaufvertrag) oder bei denen eine bestimmte Form vereinbart wurde (§ 127 BGB)


    Für das Arbeitsrecht gilt dies nach dem BGB ausschließlich für Kündigungen (§ 623 BGB). Dh. Kündigungen müssen schriftlich erfolgen, ansonsten sind sie unwirksam.


    Im übrigen besteht aber im Arbeitsrecht Formfreiheit, dh. sämtliche mündlichen Absprachen sind zunächst einmal wirksam. Etwas anderes kann sich im Einzelfall ergeben, wenn entweder im Arbeitsvertrag selbst Schriftform für alle Nebenabreden vereinbart wurde, manchmal gibt es auch entsprechende Tarifverträge, die derartiges bestimmen.


    Ob dies beim TE zutrifft kann ich nicht sagen, ohne daß ich weitere Informationen habe.


    Das was du durcheinander wirfst, lieber Thomas4711, ist die materiellrechtliche Wirksamkeit der Absprache und die prozessuale Beweisbarkeit.


    Denn eine mündliche Absprache zu seinen Gunsten muß natürlich der TE beweisen, dh. er muß das Gericht nach den Vorschriften der ZPO/ArbGG von der Richtigkeit seiner Absprache überzeugen.


    Ob er dies in diesem Fall schaffen kann, weis ich nicht, aber ich denke mal er hat für die 2,5 Jahre, für die er absprachegemäß den erhöhten Lohn erhalten hat entsprechende lohnzettel/Zahlungsnachweise, so daß prozeßual ein Beweis nicht allzu schwer fallen dürfte. Aber das geht nun auch etwas weit, ohne genauere Fakten zum Fall zu kennen.


    Womit du aber mit Sicherheit Recht hast, ist. ob der sofortige Weg zum Anwalt der richtige ist. Ich würde auch empfehlen, zunächst noch einmal das Gespräch mit den Vorgesetzten/Personalstelle oä. zu suchen.


    und PS. Thomas4711: Wenn du das Studium dazurechnest, mach ich seit 14 Jahren nichts anders mehr als Jura :>

    Zitat

    Original geschrieben von Thomas4711
    Hallo,



    Hast du irgentwas schriftliches, was diese beschreibt, Arbeitsvertrag oder ähnliches ?
    Wenn nicht, kannst du dir den weg zum Anwalt sparen.


    Das ist Quatsch, das muß nicht (zwingend) schriftlich sein.