Beiträge von Maarthok

    Zitat

    Original geschrieben von tue
    Es gibt keine Möglichkeit verbrauchte Inklusivminuten zu überprüfen. Lediglich für Smartphones (Windows Mobile 5) kenne ich Calltime App, was das übernimmt.
    o2 germany gibt an, dass das einfach abrechnnungstechnisch nicht möglich sei.
    Manche mutmassen, dass läge an dem National Roaming, was ich aber bezweifle, da eine zeitnahe Abrechnung ja bei LOOP oder FONIC auch kein Problem darstellt.
    Neben mangelnder Online Kontrolle, vermissen auch viele die Konferenzschaltung.


    Ich glaub Kostenkontrolle steht bei o2 seit ca. 1999 auf der to do liste :>, das nächste Mal ist es mal wieder für 2008 geplant :P


    <kopfschüttel>

    Zitat

    Original geschrieben von Deifie
    Das kommt auf die Website an, am N95 kann man da nichts dran machen. Wenns auf der Website keine Info dazu gibt isses wohl auch nicht möglich, ausser du verbindest dich über einen Proxy der einen anderen UA sendet.


    Gruß Deifie


    Hm das mit einem Proxie werde ich mal testen, vielen Dank :>

    Weis jemand zufällig hierzu was neues :> ?


    Wollte die Tage gerne mal auf die T-Mobile Homepage und bin leider trotz allerlei Versuche nicht auf die "Orginal"-Version gekommen, sondern immer nur auf die PDA-Version.


    Also ohne das ich nun nachgeschaut habe: Diese Klausel hält einer Überprüfung gegenüber einem privatem Kunden nie und nimmer stand, da dadurch ja jegliche Verfügung über bei T-Mobile gekauften Sachen (immerhin dein Eigentum) ausgeschlossen wäre.

    Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Ja und Nein. Die Gewährleistung gilt immer nur im Verhältnis Verkäufer - Käufer. Verkauft der Käufer 1 das Gerät an Käufer 2 gilt die Gewährleistung im Verhältnis Käufer 1 - Käufer 2, kann bei Verkauf von Privat aber ausgeschlossen werden.


    Der ursprüngliche Verkäufer kann natürlich freiwillig eine weitergehende Garantie anbieten. Wenn bei den von dir genannten Geräten nicht der Hersteller HTC eine solche Garantie gibt, sondern der Netzbetreiber/Provider, der die Geräter wie eigene vertreibt, kann dieser die Garantie natürlich an Bedingungen knüpfen (nur usprünglicher Käufer, nur aktuelle Mobilfunkkunden).


    Naja das ist so nicht ganz richtig.


    Käufer 1 tritt nämlich in aller Regel (konkludent) seine Gewährleistungsansprüche im Rahmen des mit Käufer 2 geschlossenen privatem Kaufvertrag an diesen ab, so daß dieser selbstverständlich die ursprünglichen Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer geltend machen kann.


    Der Gewährleistungsausschluß im Verhältnis Käufer 1 - Käufer 2 hat damit eigentlich nichts zu tun.


    Und noch was: Oft gehen die gesetlichen Gewährleistungsansprüche zumindest in Teilen schon weiter als die Herstellergarantie, so daß der Verweis auf die Herstellergarantie nicht immer angebracht ist.