Wenns vorher in der Beschreibung steht, ist es ja auch kein Problem. Dann weis ich als Käufer ja Bescheid, daß es länger dauert, und wenn mich das stört, kauf ich halt nicht :>
Beiträge von Maarthok
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Wenn ich mit Paypal bezahle, will ich aber nicht erst 1 Woche auf den Versand warten, weil mir als Käufer ist das ja erstmal ziemlich egal, wann und ob der Betrag auf dem Girokonto des Verkäufers ankommt. Erfüllt ist die Zahlung ja mit der Ankunft auf dem PP Konto. Und das ist ja auch Sinn und Zweck des Ganzen.
Wenns dann 2 Wochen dauert bis die ware ankommt, dann gibts halt ne negative (oder neutrale) Bewertung.
Außerdem hats bei mir ehrlichgesagt noch nie länger als 2 Arbeitstage gedauert bis das Geld vom PP Konto auf dem Girokonto eingetroffen ist.
Mir persönlich ist auch als Verkäufer (und als Käufer sowieso) die Abwicklung über Paypal am liebsten, am besten noch direkt nach der Auktion. Dann mache ich das Paket gleich fertig, brings am nächsten Tag zur Post/Hermes und die Sache ist erledigt.
Dann muß ich den Käufer nicht groß anschreiben, keine Kontoauszüge checken, das Paket liegt bei mir nicht mehr rum etc.
Und als Käufer isses doch genauso. Da kann ich die Abwicklung direkt von der Ebay Seite aus machen, muß keine Kontodaten raussuchen und brauch nur noch auf die Ware warten

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Laut Palandt §556 BGB Rdn. 9 (Palandt = Standardkommentar BGB)
Abrechung schriftlich, aber nicht strenges Schriftformerfordernis des §126 BGB, muß auch nicht unterschrieben sein ---> dh. dürfte auch per Email gehen
Es gibt auch noch einen Spezialkommentar ausschließlich fürs Mietrecht, aber den habe ich grad nicht zur Hand

Da stehts bestimmt nochmal ausführlicher drin.
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Der war bei meinem neu gekauften (Februar) nicht dabei ....
Anscheinend gibts den dann nicht mehr.
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Ja sollte zu jeder gehen.
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Die Drei Karte ist noch zu haben, die o2 ist weg.
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Was meinst du mit Standfuß ? Das Ding zum an die Wand schrauben ?
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Zitat
Original geschrieben von prana
Sehe ich es richtig, dass mich das Mahnverfahren 23€ kostet? Und wenn der Händer widerspricht sind die in den Sand gesetzt?!In den Sand gesetzt sind die nicht, die werden auf die Gerichtsgebühren fürs folgende Klageverfahren angerechnet.
Wenn du aber von vornherein nur den Mahnbescheid beantragen willst und auf keinen Fall klagen, dann allerdings schon (und Vorsicht, nach Widerspruch gegen den Mahnbescheid kann der Beklagte auch ins Klageverfahren überleiten)
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Du zitterst jetzt bestimmt schon vor den Schreiben des Anwalts .....

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Zitat
Original geschrieben von 5 Minutes Alone
MaarthokAbsolut TOP!
Geld ist heute auch angekommen, alles :top: