Beiträge von paragraphrocker

    Mal etwas aus der Ausbildungszeitschrift JuS:


    "…a) Der Tatbestand einer unentgeltlichen Leistung des Schuldners (§ 134 InsO) ist aus Gründen des Gläubigerschutzes weiter als der der Schenkung nach § 516 BGB, wo es auf die Einigung über die Unentgeltlichkeit ankommt. Für den Tatbestand des § 134 InsO genügt objektive Unentgeltlichkeit. Dazu führt der Senat aus:
    „Die Regelung des § 134 I InsO will Gläubiger entgeltlich begründeter Rechte gegen die Folgen unentgeltlicher Verfügungen des Schuldners innerhalb eines bestimmten Zeitraums vor Insolvenzeröffnung schützen… Dieser Zweck gebietet eine weite Auslegung des Begriffs der Unentgeltlichkeit… Unentgeltlich ist danach eine Leistung, wenn ein Vermögenswert des Verfügenden zu Gunsten einer anderen Person aufgegeben wird, ohne dass dem Verfügenden ein entsprechender Vermögenswert zufließen soll… Der insolvenzrechtliche Begriff der unentgeltlichen Leistung setzt eine Einigung über die Unentgeltlichkeit als solche nicht voraus. Maßgebend ist in erster Linie der objektive Sachverhalt…" (JuS 2011, 466ff)

    Verwirrt den Alex nicht.
    Gebt ihm Quellen an die Hand.


    Anscheinend kann man nur noch das Urteil abzuwarten, um dann die nächst höhere Instanz zu nehmen.


    ZzT kann ich sowohl den Aussagen von Timba69 als auch benmik etwas abgewinnen, wenn auch nicht immer ganz. Mit meinen guten Freund Xecuta hatte ich auch schon Mails ohne Ende… Schenkung oder nicht Schenkung… tja, nicht so einfach zu verneinen.
    ( Ich kann der Schenkungskonstruktion trotzdem etwas abgewinnen - Stichworte: Rolle als Handelsvertreter / Zahlender laut Kontoauszug / keine Leistungskette / Verobjektivierte Sicht des Leistungsempfängers / Wenn das Handy on Top als Kauf gilt, dann gilt die Auszahlung als … / Schenkung unter Bedingung … )
    Dass Lehre und Rechtsprechung sich schwer tun mit der Zuordnung eines "neuen" Phänomens der Wirtschaft, ist nichts Neues. Das gab es schon früher.


    Alex: Wie sieht der Schlachtplan deines "Verteidigers" aus?

    Da ich selber ein "Schubladenvertragsammler" bin/war, fand ich die Einordnung als Schenkung im ersten Moment komisch. Allerdings ist der Gedankengang durchaus nachvollziehbar.



    Zum Thema Datensammeln:
    – Vielleicht einen neuen Thread nur mit diesem Anliegen erstellen?
    – Vielleicht TT-User die im einzelnen "Angebot" einen Beitrag gepostet haben per PN anschreiben, anfragen und ggfs. bitten, es per Email zu schicken (Ich frag mich nur inwieweit einem Screenshot Beachtung geschenkt werden wird.)



    Ich drück allen Betroffenen die Daumen!
    Der 15€ Kommentar sei mir verziehen. Ich finde man muss nur mehr Aufwand betreiben, um das gewünschte Resultat am Ende vielleicht auch erzielen zu können (siehe Vorschläge).


    edit: Falls das Angebot bei der Kroko Farm gepostet worden ist, sollte man erwägen auch da mal nachzufragen.