Ab wann ist es strafbar?
a) also wenn man ein Gespräch gezielt als Beweis aufnimmt? (ich denke ja)
b) wenn man es nur für persönliche Zwecke (z.B. Uni-Vorlesungen) aufnimmt?
ZitatOriginal geschrieben von HHFD
Bedenke: in Deutschland gibt es kein Verwertungsverbot für unrechtmäßig zustandegekommene Beweise.
Logo, aber es geht primär um die Glaubwürdigkeit. Beispiel: ein Pädophiler kommt nicht ins Gefängnis mangels Beweise. Nehmen wir an, du nimmst ein belastendes Gespräch auf und zeigts es der Polizei/Gericht. Die werden zwar das nicht als Beweis aufnehmen, aber die Glaubwürdigkeit des Täters ist gefallen. Die Polizei wird Nachforschungen einleiten, um selber Infos zu kriegen.