Beiträge von Sliders

    Ab wann ist es strafbar?
    a) also wenn man ein Gespräch gezielt als Beweis aufnimmt? (ich denke ja)
    b) wenn man es nur für persönliche Zwecke (z.B. Uni-Vorlesungen) aufnimmt?


    Zitat

    Original geschrieben von HHFD
    Bedenke: in Deutschland gibt es kein Verwertungsverbot für unrechtmäßig zustandegekommene Beweise.


    Logo, aber es geht primär um die Glaubwürdigkeit. Beispiel: ein Pädophiler kommt nicht ins Gefängnis mangels Beweise. Nehmen wir an, du nimmst ein belastendes Gespräch auf und zeigts es der Polizei/Gericht. Die werden zwar das nicht als Beweis aufnehmen, aber die Glaubwürdigkeit des Täters ist gefallen. Die Polizei wird Nachforschungen einleiten, um selber Infos zu kriegen.

    Was ich aber nicht verstehe: warum nimmt der GLS Fahrer so ein Risiko auf? 77€ oder fristlose Kü sind eine heftige Sache. Das dient sicherlich auch zur Abschreckung. Bei 77€ würde ich auf keinen Fall einfach so vor die Türe legen. Wenigstens bei einem Nachbarn abgeben. Und wenn der nicht da ist: mitnehmen. Man muss ja auch überlegen, auch wenn der es erhält, kann er sauer werden und dann meinen, dass nichts abgeliefert wurde.



    Oder, der Hermes Jung macht es clever: er kommt Sonntags oder späten Nachmittag bis Abends vorbei, denn da ist die Chance groß, jemanden anzutreffen.

    Man muss es kategorisieren: Handys kriegt man sicherlich auch lokal (zB kalaydo/ebay-Kleinanzeigen) verkauft, Bügeltisch auch, Kleider eher über ebay, da die lokal eher schlecht weggehen (außer Flohmarkt). Spezifisches sollte man in bestimmten Foren verkaufen, also im TT-Forum Handys anbieten. Gutscheine hier im Forum oder bei ebay.


    Das Problem sehe ich als Käufer immer darin, dass die Preise außerhalb ebay meistens über ebay Preis liegen. Warum soll ich hier im TT ein Galaxy X für 150€ kaufen, wenn es bei ebay für 130€ gibt? Wenn es vermerhrt User geben würde, die einen vernünftigen Preis anbieten würden, z.b. 135-140€ oder gar 125€, dann wäre es noch akzeptabel.

    @ Boris. Bisher wußte ich das auch nicht, Revilo hat mir den Link gegeben:


    http://internetrecht-rostock.d…ue-zahlungsabwicklung.htm


    Mit Versichert meine ich nur halt ein Tracking Beleg, also Einschreiben sollte auch gehen, aber bei Einwurfeinschreiben bin ich halt nicht sicher. Konkret nennt man es qualifizierten Beleg. Den Begriff muss man auch selber nachschauen, was die damit meinen.


    Ich würde jedem raten, diesen Link zu lesen!!! Da bekommt besser Einsicht über die Gefahren.


    Zitat zum Käuferschutz: "Wie unsinnig dies ggf. ist, zeigt der Hinweis, dass Voraussetzung für die Inanspruchnahme des „neuen“ Käuferschutzes ist, dass kein anderes Verfahren zur Konfliktlösung eingeleitet wurde, wie z.B. ein PayPal-Käuferschutz oder eine Kreditkartenrückbelastung."


    Ich sage es ehrlich: bei Kleinzeug lohnt es sich echt nicht, 3-4€ draufzupappen.


    Stellt euch vor, ich versende Plastikzeug. Je nach Maße fallen 1,45 oder 2,20€ an Porto an. Jetzt müsste man noch 2,05€ Einschreiben hinzurechnen, macht also 4,25€ aus. Bei einem Einkaufswert von 5-6€ sind die 4€ schon gewaltig. Da kann man ja direkt woanders kaufen.

    Zitat

    Original geschrieben von Boris1968
    Als bei einigen Artikel vor einiger Zeit der kostenlose Versand angeboten werden mußte (mittlerweile wieder abgeschaft), haben viele unter Artikelbeschreibung dies extra angeboten. Ansonsten nur Selbstabholung.


    Was spricht dagegen, ab der Einführung der Zwangszahlungsabwicklung nur noch zur Selbstabholung gegen Barzahlung anzubieten und auf Käuferwunsch auch zu versenden und dann die Bankdaten per mail dem Käufer mitzuteilen. Einfach unter Artikelbeschreibung vermerken. Haben damals fast alle gemacht, die nicht kostenlos versenden wollten.


    Nur geht diesmal ebay aggressiver vor. Das ist laut AGB verboten, irgendwas zu vermerken, bei der man das umgehen kann. Der wesentliche Nachteil bei ebay ist, dass man nun versichert versenden muss. Viele senden ja Kleinzeug unversichert. Wenn man im Worst Case keinen qualifizierten Versandbeleg darlegen kann, kriegt man kein Geld, falls der Käufer behauptet, keine Ware erhalten zu haben. Das lädt natürlich auch viele Betrüger ein, absichtlich so zu handeln.