Beiträge von Sliders

    Zitat

    Original geschrieben von Síemenshandyfan
    Hatte exakt diesen Fall gerade vor einer Woche bei mir. Nach zwei Wochen habe ich ein Fax mit Fristsetzung 10 Tage geschickt. 9 Tage danach (!) hatte ich dann die Rückzahlung. Manche spielen eben wirklich auf Zeit...


    Bye, Mike


    Jupp, manche Händler glauben, dass es vergessen wird, daher spielen die auf Zeit.


    Ich verstehe den User schon. Ich mache ihn auch nicht an. Ich weiß, in welch Sche*ß Lage er ist und das 1500 Euro ne Menge Geld ist. Aber was will man machen? Den Fehler hat er nun mal unbeabsichtigt gemacht. Rechtsbruch ist halt Rechtsbruch. Sicherlich hat der andere Händler das ganze ausgenutzt, aber dagegen kann man nun nicht viel machen. Wer im Internet tätig ist, der muss sich irgendwann mal wappnen gegen all solche Fallen und Strolche.

    Du kannst ihn gerne auf die Anzeige "hinweisen", muss aber nicht sein. Wegen den 25 Euro sollte man sich keinen Stress machen. Und bei ebay sieht man ja: auch bei vorsätzlichen Betrügern, mit mind. 50% negativen Bewertungen, wird gerne ein teures Nokia gekauft. Eine ungerechtfertigte negative Bewertung ist zwar blöd, aber daraus entsteht kein großer Nachteil, zumal die Leute trotzdem bei dir mitbieten werden. Hast du seine Bankdaten? Wenn nein, ist es ok. Wenn er sein Gerät haben will, soll er sich melden. Wenn er den Kaufpreis (ohne Porto) haben will soll er sich auch melden.

    Das Problem bei der Verleumdnungsanzeige ist der: es bringt in der Realität nicht viel. Die Anzeige oder die Mitteilung, dass eine Anzeige gemacht wird, soll nur den Typen dazu bewegen, dass er die ungerechtfertigte Bewertung zurücknimmt. Die Anzeige bringt deshalb nichts, weil der "Strafbestand" nicht mehr weiterverfolgt wird. Die Staatsanwalt wird ja sicherlich nicht das Gerät auf Funktionstüchtigkeit untersuchen.


    Kurz: am Ende kann es in der Tat vorkommen, dass die Bewertung bleibt.


    Die einzige, aber teure Lösung, um es endgültig wegzubekommen (wenn alle obigen Mitteln scheitern), ist ein Anwalt. Aber das wäre auch blöd, zumal eine negative Bewertung wirklich nicht viel ausmacht. Das kannst du mir glauben. Und nach einem Jahr steigt die Bewertung wieder auf 100% zurück.

    Sei trotzdem froh, denn das ist deine (auch wenn teure) Chance, etwas besser zu machen. Der Punkt ist, und das ist die Wahrheit: nicht er hat was falsch gemacht, sondern du! Das muss man auch erkennen und zugeben. Davon habe ich bis jetzt nichts von dir gehört oder auch ein Bedauern. Sicher, Fehler macht jeder und so was übersehen kann auch jeder. Fehler sind menschlich, also ganz normal. Aber man muss auch dazu stehen. Sicherlich hätte er dich auch hinweisen können anstatt abmahnen, aber du kennst ja solche Geier-Leute, die von solchen Abmahnungen leben. Wie gesagt; Anwalt nehmen ist ok, aber besser vorbereitet sein, ist besser für die Zukunft. Die meisten Abmahnungen bei ebay kommen hauptsächlich wegen AGB seitens der Konkurrenz.

    Wieviel willst du überhaupt reinstellen? ich glaube Limits gibts da nicht so. 10 auf jeden Fall, 20 sollten hinhauen. Bei einigen Kategorien (vor allem Multimedia) solltest du das nicht so "auffällig" tun, denn dann kommen so Mails von privaten als auch gewerblichen Ebayern :"Ey, du handelst gewerblich. Wenn du das nicht änderst, dann..." Am Besten Schritt für Schritt.