Beiträge von Sliders

    Ruf doch mal von einem CallCenter an. Dann wissen die nicht, wer es war.


    Achja, Nummern aus Iran haben nix zu bedeuten. Ich kriege Anrufe von Freunden aus einem best. Land. Da die vom Internetcafe anrufen, kommen bei mir unterschiedlichste Nummern an, mal ne amerik. Nummer, mal ne malaysische Nummer, mal ne englische Nummer, etc., obwohl es aus einem einzigen Land stammt.

    Keine Panik. Es ist nur der Worst Case gemeint. Wenn man ne richtige mobile Flat hat, dann spielt es bei 95% der Anbieter keine Rolle, welche APN man nimmt. Bei Prepaid sollte es auch keine Rolle spielen. Nur gibt es leider Gottes einige Anbieter, die bei nicht-Flat-Vertragstarifen und bei anderer APN was berechnen. Daher habe ich gefragt, was für nen Tarif du hast und was die AGB hierüber sagt. Oder du rufst bei Klarmobil kurz an und fragst nach, ob was berechnet wurde oder du wartest die Rechnung ab.

    es gibt verschiedene Webcamprogramme. Oder man nutzt Softwares, mit der man auf die Webcam zugreifen kann. Mit Skype kann man auf dei Webcam zugreifen und Schnappschüsse machen. Einfach unter Einstellungen gehen, Videos und dann Bild machen.

    Google nach ECAP oder AMcap.


    Mit den Software kannst du die Webcam nutzen und dann auf "Aufnehmen eines Bildes" drücken. Derzeit nutze ich ECap, aber ist fast dasselbe wie AMCap.

    Es geht um mickrige 25 Euro. Ich habe die Sache als Lehrgeld endgültig abgeschlossen und wollte das ganze mit einer sachl. negativen Bewertung beenden. Nur fand ich es Mist, dass der Verkäufer auf so ne Masche zieht. Ich habe den Verkäufer auch gesagt, dass ich die Bewertung zurücknehme (auch wenn ich im Recht bin, da ich wirklich kein Bock habe, wegen 25 Euro so ein Tamtam zu machen).


    Was mich interessiert: wird das irgendwie polizeilich negativ registriert (auch wenn am Ende nix passiert)?

    Ich weiß, dass eine Strafanzeige meistens ins Leere läuft, denn um so ne Sache schert sich keiner. Die Frage ist: soll ich die Aussage bei der Anzeige verweigern oder soll ich sagen, dass es nicht stimmt. Dann steht Aussage gegen Aussage und dann würde die Klage fallen gelassen, oder?


    Nun hat er mich in seiner Bewertung als LÜGNER bezeichnet. Das ist ja auch eine falscher Unterstellung, oder?


    EDIT: außerdem habe ich in der Bewertung nur sachliches geschrieben und nicht, dass er wissentlich defekt verkauft hat. Ich habe ihm damals per Email auch nur indirekt gesagt, dass er es defekt wissentlich verkauft hat. Ich habe ihm gesagt, dass ich die leidige Erfahrung gemacht habe, dass einige Verkäufer es absichtlich defekt verkauft haben, also eine indirekten Vorwurf.

    Mein Problem


    Ich habe ein Handy bei ebay gekauft, aber es war teils defekt (kein Netz gefunden). Habe ihm dann gesagt, dass er mir das Geld zurückerstatten soll und dass viele Verkäufer meinen, dass es funktionierte, es aber defekt versenden. So, dann sagte er mir , dass ich ihm was unterstellen will, dass er mir absichtlich defekte Ware verkauft hat.


    So, ich forderte das gesamte Geld zurück inkl. Porto, hat er aber abgelehnt, also nur den Kaufpreis, nicht das Porto (hin und zurück, also 2x). Das wollte ich nicht.


    So, da habe ich ihn neg. bewertet: "Defekte Ware erhalten".


    So, schreibt er mir heute, dass er eine Strafanzeige wg. Unterstellung falscher Tatsachen und wegen Verleumdung gestellt hat.


    Ich weiß, dass ich im Recht bin, aber ich wüßte gerne, ob man wegen so was Strafanzeige stellen kann und auf was ich mich gefasst machen muss?


    Ich find das ganze Scheiße vom Verkäufer....