Beiträge von Sliders

    Zitat

    Original geschrieben von LarryT78
    Der Rohrburch und die Schäden die im Rahmen der Suche und Beseitigung entstehen übernimmt die Wohngebäudeversicherung. Schäden am Inventar also PC übernimmt die Hausratversicherung des Mieters. Diese verrechnet das dann in der Regel mit der Wohngebäudeversicherung des Vermieters.


    Hat der Mieter keine Hausratversicherung kann er sich an den Vermieter wenden.


    So, das muss mal wieder hoch. Mein Fall:


    3x im Bad Rohrbruch. Das vorletzte Mal Anfangs dieses Jahres, das letzte Mal vor paar Tagen. Wohnung stand teils unter Wasser.


    So, jetzt habe ich ein Schreiben an die Wohnungsbaugesellschaft geschrieben, dass die mir doch den Schaden (an Möbel & C0) ersetzen sollen, aber man verwies mich an die eigene Hausratversicherung, die ich nicht habe.


    Kann ich mich jetzt mit einem Widerspruch an den Vermieter wenden, dass er dafür zuständig ist?


    Hier nochmals was aus dem Netz, welches ich dem Vermieter auch mitgeteilt habe:


    "Wenn in der Wohnung ein Schaden entsteht, den der Mieter nicht selbst zu verantworten hat, hat er noch lange nicht automatisch Ersatzansprüche gegenüber dem Vermieter. Ein Rohrbruch und seine Folgen ist ein ganz typischer Fall. Dabei genügt es aber nicht, dass ein Schaden entstanden ist. Dem Vermieter muss zur Durchsetzung eines Schadensersatzanspruchs auch noch ein Verschulden nachzuweisen sein. Um beim Beispiel zu bleiben: Wenn die Rohre alt und marode sind, in immer kürzeren Abständen Rohrbrüche auftreten, die der Vermieter jedes Mal provisorisch flicken lässt, und man schon darauf warten kann, dass wieder ein Rohrbruch auftritt, wird die Situation völlig anders zu bewerten sein, als wenn aus unvorhersehbaren Umständen plötzlich ein Rohr bricht. Im ersten Fall weiß der Vermieter um die Gefahren und er kommt seiner Instandhaltungspflicht nicht ausreichend nach. So trifft ihn auch bei Schäden, die der Rohrbruch verursacht, ein Verschulden und er muss dafür einstehen. Anders im zweiten Fall, wo der Rohrbruch nicht vorhersehbar war: Da der Vermieter nicht ständig damit rechnen muss, dass eventuell ein Rohr brechen könnte, träfe ihn zum Beispiel bei einer relativ neuen Anlage und keinerlei vorwarnenden Hinweisen am Rohrbruch auch keine Schuld, so dass der Mieter auf seinem Schaden sitzen bliebe und allein dafür aufkommen müsste."


    Was nun?


    Korrekt, den Stick kann man auf jeden Fall verkaufen, falls man zB eins zu Hause hat oder man es nicht braucht.


    Die Box kann man verkaufen, wenn man 1. dieselbe Box zu Hause hat (wie ich) oder 2. wenn man etwas Zeit im Internet verbringt, um zu recherchieren, wie man seine alte Fritzbox anstatt der A802 nutzen kann. Das geht auf jeden Fall, kostet nur Zeit, bis man alle Schritte kapiert hat und alle notwendigen Software bereit hat.

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    ebay Art. : 160454066410 und 150465488329


    1. Achtung: B-Ware
    2. Achtung: Zwar saugünstig, aber Bildqualität nicht so doll.

    Habe hier 2 Handys rumliegen inkl OVP.
    Alles 100% technisch einwandfrei und ohne Simlock und ohne Branding



    Sony Ericsson G502: hat normale Gebrauchsspuren



    Beispielfoto:




    Nokia 7210 Supernova: wie neu



    Ihr könnt eins dieser Handys auswählen. Dafür möchte ich ein Touchscreen Handy, auch mit mäßigen Gebrauchsspuren, evtl. mit Zuzahlung.


    Wichtig: bitte keine Uralt Handys a la MDA I oder VPA Compact I. Ich möchte auch kein super Handy a la Samsung Omnia oder XDA oder HTC.

    Das Gute ist: du hast die SIM Karte nicht aktiv genutzt...aber ob das hilft, weiß ich nun auch nicht. Ein Fehler wäre es auf jeden Fall gewesen, wenn du die SIM genutzt hättest. SIM ausbrechen ist kein Drama...nur wenn man es aktiv nutzt.