Beiträge von Sliders

    Bevor einer hier Fragen über das Handy stellt: entweder auf deren Link klicken oder hier lesen:


    (Der einzige Nachteil bei diesem Gerät: Akkudauer, ansonsten ganz nett wegen dem Format)


    simvalley MOBILE RX-80 Pico
    Farbe: schwarz




    Allgemeine Daten
    - Abmessungen: 80.0 x 50.0 x 10.0 mm
    - Gewicht: 44 g
    - Akku: Li-Ion
    - Standby-Zeit: 100 h
    - Gesprachszeit: 1,3 h
    - Frequenzbereich: DualBand 900, 1800 MHz


    Display Eigenschaften des simvalley MOBILE RX-80 Pico
    - Auflösung: 96 x 49 Pixel
    - Displayzeilen: 3


    Klingelton/Rufton Eigenschaften des simvalley MOBILE RX-80 Pico


    Komfortfunktionen des simvalley MOBILE RX-80 Pico
    - Profile: ja
    - Wecker / Alarm
    - Diebstahlschutz


    Telefonie Funktionen des simvalley MOBILE RX-80 Pico
    - Kurzwahl
    - Wahlwiederholung
    - Tastatursperre


    KFZ-Eigenschaften / Funktionen des simvalley MOBILE RX-80 Pico


    Anruflisten


    Messaging (SMS,MMS,etc.) des simvalley MOBILE RX-80 Pico
    - SMS


    Spiel/Spass mit dem simvalley MOBILE RX-80 Pico


    Datenübertragung / Connectivity


    zusätzliche Informationen
    - Sprachen: Deutsch, Englisch


    Lieferumfang des simvalley MOBILE RX-80 Pico
    - Handy
    - Ladegerät
    - Akku
    - Bedienungsanleitung


    (kann abweichen, jedoch mindestens Standardlieferumfang des Herstellers)

    Ich habe einen älteren Laptop. Der geht irgendwann auch mal ganz kaputt.
    Um es richtig zu verwerten, dachte ich, dass es sinnvoll ist, die Windows XP Lizenz separat zu verkaufen.


    Zu Hause habe ich eine neutrale (original- nicht gebrannt) RecoveryCD mit Windows XP SP2 drauf. Unter dem Notebook ist der Key-Aufkleber drauf.


    Darf ich nun bei ebay die RecoveryCD mit der Serial Nummer verkaufen? (Also, ich fotografiere den Lizenzaufkleber und lege es der RecoveryCD bei. Den Aufkleber kann ich leider so nicht ablösen, da es mit dem Notebook zu fest geklebt ist ).


    Ist so was legal? (Oder kann ich auch NUR die Lizenz ohne die RecoveryCD verkaufen)

    Lasst das Thema mit Garantie & Co sein. Ihr habt es gratis und gut ist es. Und das sind nur Geräte, die wirklich keinen großen Wert haben (bei ebay gibts die gelockten Geräte für unter 5-10 Eur).


    Ausserdem hat Deltatecc ihm ja ein Neugerät verschickt. Deltatecc könnte es ja auch komplizierter machen. Da kommen dann so einige Prozesse wie Rückversand, Reparatur & Co ins Spiel. Und ich denke, dass genau über diesem Punkt auch der Besitzer des Gerätes keine Lust haben wird, das ganze Prozedere durchzukauen.


    Also, kurz gesagt: man kann es auch komplizierter machen...man kann es auch sein lassen.

    Nochmals abbuchen mit der Inschrift "Korrekturbetrag". So, falls der Kunde meckern sollte, dann sollte man ihn darauf Aufmerksam machen, dass die Rechnung über xxx Eur lautet und hierzu einen Anspruch hat. Die 0,91 Eur sind nur ein Abbuchungsvorgang (Prozedere) und keine Rechnungskorrektur/-änderungsbestätigung. Also, man kann schon auf jeden Fall an das Geld kommen, aber die Frage ist, wie aufwendig das sein wird, wenn der Kunde anders reagiert als erhofft.


    Falls du es mit dem Kunden klären willst bevor du es per Lastschrift abbuchst: schreib die Bank an. Die Bank gibt dir entweder die Telefonnummer direkt heraus oder leitet dein Schreiben an den Kunden weiter. Was glaubst du, wie es die Spendenvereine machen, um an die Daten der Spender ranzukommen? Meistens wird die Anfrage an den Kunden weitergeleitet.

    Also, die Entscheidung, zum Anwalt zu gehen, sind korrekt. Wähle aber auch einen guten Anwalt aus. Ich habe da so meine Erfahrungen, wie unterschiedlich Anwälte sein können.


    Der zweite, noch wichtigere Punkt ist: egal, was du unterschreiben und notariell beglaubigt hast, Gerichte sind nicht dumm und wissen auch, was in solchen Läden abläuft und mit welchen Methoden gehandelt wird.


    Gerichte werden dir auch gerne glauben, jedoch musst du beweisen, dass du unter Druck unterschrieben hast. Dazu musst du vor allem auf die Punkte eingehen, die fraglich sind. Die Gegenpartei muss dann halt antworten:


    Dazu gehört nicht nur, dass man fragt, warum die Gegenpartei darauf bestand, dass es notariell beurkundet wurde, wie der Betrag von 3000 Eur fesgesetzt wurde, sondern auch so Aspekte, warum es 2 Personen waren, unter welchen Bedingungen das Gespräch statt fand, welche Nachweise für das Verhalten dargelegt wurden, etc.


    Wenn man das versucht zu durchleuchten, wird man feststellen, dass es da Lücken gab. Du kannst in deinem fall nie sofort beweisen, dass du unter Druck gestellt wurdest, du kannst aber die vorhandenen Fakten (vor allem die notarielle Beurkundung) nutzen, um deren Verhalten in Frage zu stellen.


    Hierzu gehört daher auch ein Anwalt, der das zielgerecht verfolgt. Notiere mal alle Ereignisse auf nem Blatt Papier und notiere auch Aspekte (wie zb warum bestand die Firma auf notarielle Beurkundung), über die der Anwalt nachdenken soll.