Beiträge von Sliders

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    Original geschrieben von einjoe
    Nach frischen Habaneros einfach mal im (besseren) Asiashop mit Gemüseauswahl schauen.
    Gibt es meistens lose und sehen aus wie miniaturisierte Paprikaschoten in rot-orange Tönen. Habaneros gibt alternativ auch oft tiefgefroren.


    Ja, aber irgendwie habe ich das Problem, dass zB von 3,5 Habaneros nur einer (teilweise) richtig scharf ist. Ist das normal?

    Ich habe spezifische Fragen diesbezüglich, daher frage ich nach, ob jemand in diesem Bereich arbeitet...


    Gerne würde ich das per PN machen. Also, nur damit andere TT-ler nichts falsches denken: es geht nur um allgemeine Info (zB Basis-Kostenzusammensetzung, etc) aus diesem Bereich, die meistens nur Leute kennen, die in diesem Bereich arbeiten. Daher möchte ich das auch per PN/Email klären.

    Zitat

    Original geschrieben von TeddybaerW
    Hm ok alles klar.


    Wäre einleuchtend gewesen, dass es z.B von Hamburg nach München länger dauert ( weil ja längerer Weg, evtl. Staus ect..kA ob da die Post auch eingeflogen wird?! )


    Aber gut so kann man sich täuschen ;)


    Wochende ist IMMER kritisch. Bei uns (in einer großen Stadt) bleibt nach Freitag, 16 Uhr das Paket bis Montag liegen. Dh, erst am Montag geht der Versand los.
    Ich hatte ein Paket am Mittwoch abend abgegeben, am Donnerstag ging es los, am Samstag sollte er die Ware zunächst laut Statusinfo kriegen, aber bis abends kam nichts an. In der Status Info stand so was ähnliches: (da der DHL Typ Feierabend gemacht hatte und nach Zeit x nicht mehr ausgeliefert wird - nicht vom Wortlaut her, sondern im übertragenen Sinne) und erst am Montag kam es an!

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    Original geschrieben von MisterD
    Also ich finde weder unter 'Computertechnik' noch unter 'Unterhaltungselektronik' den Punkt Konsolen und auch sonst nirgendwo einen DS.


    Bin ich blind oder ist das Gerät inzwischen ausverkauft?


    Hallo,


    schon ausverkauft. Aber die Kategorien gibt es immer noch. Geh mal auf den T-online shop. Ganz rechts ist ein SICHTBARER Button, wo auf den Discount hingewiesen wird. Klick mal drauf.


    Hier ein Screenshot:

    Zitat

    Original geschrieben von brasax
    Bei meiner letzten Ernte hatte ich an die 50 Habaneros, 150 Tabasco-Schoten und noch ein paar andere Sorten..


    Sind das die, die es in asiatischen Läden gibt? Ich suche richtig EXTREM-scharfe Chilis, die man zB auch online kaufen kann zB den Naga Jolokia (Bhut Jolokia). Wo kriegt man solche Dinger denn (Ich will keine Samen, denn habe keine Lust, diese aufwendig zu züchten)

    ich hatte dieselbe Frage damals gehabt. Um es kurz zu halten: schwierig!


    Hier der Gesetzesauszug:
    § 38a Aufenthaltserlaubnis für in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union langfristig Aufenthaltsberechtigte



    (1) Einem Ausländer, der in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten innehat, wird eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, wenn er sich länger als drei Monate im Bundesgebiet aufhalten will. § 8 Abs. 2 ist nicht anzuwenden.


    (2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden auf Ausländer, die


    1. von einem Dienstleistungserbringer im Rahmen einer grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung entsandt werden,


    2. sonst grenzüberschreitende Dienstleistungen erbringen wollen oder


    3. sich zur Ausübung einer Beschäftigung als Saisonarbeitnehmer im Bundesgebiet aufhalten oder im Bundesgebiet eine Tätigkeit als Grenzarbeitnehmer aufnehmen wollen.



    (3) Der Aufenthaltstitel nach Absatz 1 berechtigt nur zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, wenn die in § 18 Abs. 2, den §§ 19, 20 oder § 21 genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

    Wird der Aufenthaltstitel nach Absatz 1 für ein Studium oder für sonstige Ausbildungszwecke erteilt, sind die §§ 16 und 17 entsprechend anzuwenden. In den Fällen des § 17 wird der Aufenthaltstitel ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erteilt.



    (4) Eine nach Absatz 1 erteilte Aufenthaltserlaubnis darf nur für höchstens zwölf Monate mit einer Nebenbestimmung nach § 39 Abs. 4 versehen werden. Der in Satz 1 genannte Zeitraum beginnt mit der erstmaligen Erlaubnis einer Beschäftigung bei der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach Absatz 1. Nach Ablauf dieses Zeitraums berechtigt die Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.



    Das Problem liegt an §18!


    (1) Die Zulassung ausländischer Beschäftigter orientiert sich an den Erfordernissen des Wirtschaftsstandortes Deutschland unter Berücksichtigung der Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt und dem Erfordernis, die Arbeitslosigkeit wirksam zu bekämpfen. Internationale Verträge bleiben unberührt.


    (2) Einem Ausländer kann ein Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Beschäftigung erteilt werden, wenn die Bundesagentur für Arbeit nach § 39 zugestimmt hat oder durch Rechtsverordnung nach § 42 oder zwischenstaatliche Vereinbarung bestimmt ist, dass die Ausübung der Beschäftigung ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zulässig ist. Beschränkungen bei der Erteilung der Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit sind in den Aufenthaltstitel zu übernehmen.


    (3) Eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung nach Absatz 2, die keine qualifizierte Berufsausbildung voraussetzt, darf nur erteilt werden, wenn dies durch zwischenstaatliche Vereinbarung bestimmt ist oder wenn aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 42 die Erteilung der Zustimmung zu einer Aufenthaltserlaubnis für diese Beschäftigung zulässig ist.


    Also, schon schwierig.