Beiträge von Sliders

    Hi,


    ich habe 2 Verträge abgeschlossen:


    25.03. und am 26.05. -> 2(!) Monate Unterschied!


    So nun rufe ich bei VF Hotline an und ich wollte den Wechsel schon mal vormerken lassen.


    So, an einem Tag rief ich wegen dem Vertrag Nr. 1 (25.03) an-> Wechsel erfolgt am 08.07.


    Am nächsten Tag rief ich wegen dem Vertrag Nr. 2 (26.05.) an-> Wechsel erfolgt am 08.08.


    Kapiert? 08.07. und 08.08. -> 1( !) Monat Unterschied!


    Jetzt bin ich doch etwas verwirrt, da ja irgendeiner eine falsche Auskunft gegeben hat, denn wenn die Verträge einen Unterschied von 2 Monaten haben, dann kann das Wechseldatum ja nicht 1 Monat Unterschied haben. Wie erfolgt nun die genaue Kalkulation des Wechsels?

    Ne blöde Frage: kann ich eigentlich mit irgendeinem simlockfreien Stick (egal ob der von VF, WnW Stick III, etc.) mit einer Karte eines anderen Netzbetreibers (zB im VF Stick Huwaie 172 ne WnW Datenkarte) ohne Probleme nutzen?

    Habe ich malso gerade gefunden:



    Der Begriff Unterschrift ist durchaus wörtlich zu nehmen. Eine Unterschrift liegt nur dann vor, wenn der Namenszug die über dem Namenszug stehende Erklärung räumlich abschließt. Zur Namensunterschrift reicht die Verwendung des Nachnamens aus. Die alleinige Verwendung des Vornamens genügt grundsätzlich nicht. Ausnahmen können bei Fürsten und Bischöfen sowie beim Rechtsverkehr unter Verwandten bestehen. Nur die Initialen (so genannte Paraphe) sind keine Unterschrift.


    Eine Unterzeichnung, die nicht mit der Namensunterschrift, sondern mit einem bloßen Handzeichen – das bekannteste sind drei Kreuze – erfolgt, bedarf der Beglaubigung durch einen Notar.


    Die Rechtsprechung stellt strenge Anforderungen an die Lesbarkeit einer Unterschrift. Einseitige Willenserklärungen (z.B. Kündigung, Anfechtung, Aufrechnung) sind unwirksam, wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Drei lesbare Buchstaben reichen jedoch aus, um eine rechtswirksame Unterschrift zu leisten.


    Zusammengefasst Du musst mit Deinem kompletten Familiennamen unterschreiben , mindestens 3 Buchstaben müssen lesbar sein . Kurzformen und Initialen sind nicht zulässig .
    Danke nochmal für den Link Drizzit , da steht doch alles . ;)

    Also,wenn du es korrekt haben willst:
    1.Vertrag privat abgeschlossen. Handy brauchst du nicht, daher verkaufst du es: Fazit: keine Einnahme in steuerl. Hinsicht.
    2. Problematisch wird es, wenn du es abschließt mit der Absicht, das Handy zu verkaufen. Da du aber keine hunderte Verträge pro Jahr abschließen kannst (sondern eher was max. um die 10,wenn überhaupt) und somit auch die Regelmäßigkeit nicht unbedingt gegeben ist und dir niemand auch beweisen kann, dass du es nur gekauft hast, weil du das Gerät haben wolltest, muss du es steuerlich nicht angeben.

    Heute war ich dran:MRT ohne Kontrastmittel. Gott sei dank, denn diese Kontrastmittel haben es ja in sich (was mir der Arzt erzählte)


    - Venengefäß kann platzen und dann wird zB die Beule richtig groß
    - wenn Niere nicht ok ist, wird es nicht ausgeschieden und so kann es so ne Art schweren Rheuma verursachen
    - Haut kann rot werden
    - kann Asthmaschock (?) verursachen



    ....mir war so als müsste ich darin einschlafen. Dieser Drumm war nervig. Mein gehirn schien auch hin und her zuschwenken (Kopf-MRT), aber am Ende: alles ok!