Beiträge von Norbert100

    Zitat

    Original geschrieben von Norbert100
    Ich bekam gestern in einer Vodafone-Partneragentur die Auskunft, dass ein Tarifwechsel von meinem Alttarif "KombiPaket Wochenende 60" in den "Allnet 100" ab Ende der Vertragslaufzeit möglich ist, wenn ich den Auftrag bis 12.06.2010 erteile.


    Diese Information erhielt der Berater bei einem Anruf direkt bei Vodafone.


    Es scheint unter Umständen doch möglich zu sein als Bestandskunde - zumindest zum Ende der Vertragslaufzeit - in den Allnet 100 wechseln zu können.


    Dies ist mein Beitrag vom 21.05.2010 in dieser Diskussion.


    Kann ein Vodafone-Hotliner unter Euch diese Auskunft der Partneragentur bestätigen?

    Ich bekam gestern in einer Vodafone-Partneragentur die Auskunft, dass ein Tarifwechsel von meinem Alttarif "KombiPaket Wochenende 60" in den "Allnet 100" ab Ende der Vertragslaufzeit möglich ist, wenn ich den Auftrag bis 12.06.2010 erteile.


    Diese Information erhielt der Berater bei einem Anruf direkt bei Vodafone.


    Es scheint unter Umständen doch möglich zu sein als Bestandskunde - zumindest zum Ende der Vertragslaufzeit - in den Allnet 100 wechseln zu können.

    Es geht mir bei meiner Fragestellung nicht darum, dass der vom Herstelller angegebene Speicherplatz nicht dem tatsächlich vorhandenen entspricht.


    Ich frage mich, warum bei meinem oben angegebenen neuen Speicherstift nach der Formatierung ein (kleiner) Teil des Speichers als belegt angezeigt wird.


    Genau dies war bisher bei keinem meiner USB-Sticks der Fall. Beispielsweise nenne ich hier einen soeben von mir formatierten USB-Stick des Herstellers Transcend mit der Größe 256 MB:


    Dateisystem: FAT
    Belegter Speicher: 0 Bytes / 0 Bytes
    Freier Speicher: 252'030'976 Bytes / 240 MB
    Speicherkapazität: 252'030'976 Bytes / 240 MB


    Warum habe ich bei all meinen bisherigen USB-Sticks nach einer Formatierung einen belegten Speicherplatz von 0 und bei meinem neuen SanDisk einen belegten Speicherplatz von 4'096 Bytes?


    Hängt dies evtl. doch damit zusammen, dass auf dem SanDisk-Speicherstift ursprünglich U3-Software aufgespielt war?

    Hier die offizielle Homepage der Marke Newstarif::


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    Und für Interessierte noch ein Bericht der Augsburger Allgemeinen zu Ihrer Prepaid-Karte:


    [URL=http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Nachrichten/Wirtschaft/Artikel,-newstarif-neues-angebot-im-mobilfunk-_arid,2103519_regid,2_puid,2_pageid,4557.html]In eigener Sache: newstarif: Kostenloser Zugang zu unserem mobilen Portal - Wirtschaft - Augsburger Allgemeine[/URL]

    Ich habe mir in den letzten Tagen einen neuen USB-Speicherstift gekauft.


    Es handelt sich um einen SanDisk Cruzer 8 GB mit U3-Software.


    Die U3-Software habe ich nach Anleitung gelöscht (wurde mir auch von der Software bestätigt) und sicherheitshalber habe ich den Speicher danach auch noch formatiert.


    Nach der Formatierung wird bei den Eigenschaften dieses Laufwerkes folgender Speicherplatz angezeigt:


    Belegter Speicher: 4'096 Bytes / 4,00 KB
    Freier Speicher: 8'048'844'800 Bytes / 7,49 GB


    Bisher wurde mir bei keinem meiner USB-Speicherstifte nach dem Formatieren ein belegter Speicher angezeigt.


    Was hat dieser belegte Speicherplatz auf diesem USB-Stift zu bedeuten?
    Habe ich die Möglichkeit 100 % des Speicherplatzes frei zu bekommen?


    Danke!

    Hallo Forum,


    ich hatte vor einiger Zeit Bildschirmfotos von Inhalten eines Webbrowser-Fensters angefertigt.


    Hierbei handelte es sich jedoch nicht um einen einfachen Screenshot (mit nur dem sichtbaren Inhalt des Fensters), sondern um den gesamten Inhalt (also auch der Teil des Fensterinhaltes, welcher erst nach dem scrollen sichtbar wird).


    Durch solche Bildschirmfotos kompletter Fenster lassen sich beispielsweise eBay-Auktionen oder Forendiskussionen hervorragend archivieren.


    Allerdings weiß ich nicht mehr wie ich diese Bildschirmfotos erstellt habe. :gpaul:


    Diese Angaben kann ich machen:


    Die Bildschirmfotos wurden (automatisch?!) im .png-Format abgespeichert. Weiterhin nutze ich grundsätzlich Firefox, bin mir aber nicht sicher ob ich evtl. zum Zwecke der Bildschirmfotoerstellung in den Microsoft Internet Explorer wechseln musste.


    Vielleicht kann mir einer von Euch weiter helfen oder mir eine gänzlich neue Lösung vorschlagen. :top:

    Zitat

    Original geschrieben von Norbert100
    Nachdem dieser konkrete Fall nun in der Warteschleife ist, wäre es interessant eine definitive Aussage mit Quelle über den Tatbestand "Transportieren einer alkoholisierten Person auf dem Beifahrersitz" zu erfahren.


    Zitat

    Original geschrieben von Timba69
      Norbert:


    Diesen Tatbestand gibt es nicht. Höchstens zur Gefahrenabwehr.


    §315 (c) setzt die konkrete Gefahr voraus.


    Danke für Deine Antwort, aus der ich nun meine Fragestellung (laienhaft) weiter entwickeln möchte.


    Tatbestand wird definiert als konkreter Lebenssachverhalt. Im Sinne dieser Diskussion also das "Transportieren einer alkoholisierten Person auf dem Beifahrersitz".


    Der diskutierte Tatbestand ist in § 315c StGB in der Tat nicht aufgeführt.


    Aber könnte § 315b Abs 1 (Punkt 3) nicht herangezogen werden?


    Worauf ich eigentlich hinaus wollte: Es könnte ja sein, dass für einen solchen Tatbestand bereits ein Urteil vorliegt oder ein Kommentar.