Beiträge von Norbert100

    Die Knopfbatterie meines elektronischen Fieberthermometers ist leer und muß nun ersetzt werden. Die Aufschrift auf dieser leeren Batterie lautet "392" und "12BI".


    Kann ich diese Batterie durch eine Batterie gleicher Größe mit den auf der Verpackung stehenden Bezeichnungen "AG3", "192", "LR41", "V3GA" und "RW87" ersetzen?
    Mir fällt auf, dass auf der leeren Batterie "392" steht und auf der lagernden Batterie ""192". Kann jemand von euch das bitte kurz erläutern?!


    Oder einfacher gefragt: Ist beim Austausch von Knopfbatterien nur die Größe entscheidend oder kann man einen Fehler machen :confused:?


    Ich danke euch für eure konstruktiven Antworten!


    Norbert100

    Re: Re: Einbuchung in "Bevorzugte Netze"


    Zitat

    Original geschrieben von Antonov
    Das Telefon schaut erstmal, welche Netze es derzeit empfängt.
    Dann schaut es in die Liste auf der SIM, ob eins davon bevorzugt werden soll.


    Und wie verhält sich das Telefon, wenn mehrere Netze in der Liste der bevorzugten Netze stehen (wenn beispielsweise zwei von vier Netzen eines Reiselandes als bevorzugte Netze in der Liste eingtragen sind)?


    Wird in diesem Fall das in der Liste vorrangig eingetragene Netz oder das stärkere Netz ausgewählt oder ist die Auswahl in diesem Fall gar beliebig?


    Danke!

    Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
    Fürs gleiche Geld bekommst du ne eigene Domain und kannst dir 85 Email Accounts anlegen - ganz ohne Werbung plus Webspace :-)


    Es gibt genug Anbieter, wieso sich also Festlegen ?


    Weil man über GMX komfortabel webbasiert auf seine E-Mails zugreifen kann.


    chico:


    Da hat Sebastian Recht.


    Du kannst diesbezüglich auch die BLZ (Bankleitzahlen) vergleichen - sie werden sich unterscheiden!

    Nachteile eines österreichischen Vertrages


    Aber man muß auch die Nachteile eines österreichischen Vertrages im Vergleich mit einem deutschen sehen:


    1) Die subventionierten Mobiltelefone sind netzgelockt.
    2) Die Vertragsdauer beträgt zwar nur ein Jahr, jedoch bekommt man ein neues subventioniertes Mobiltelefon nicht automatisch nach diesem einen Jahr, sondern grundsätzlich erst nach Erreichen einer bestimmten Umsatzsumme.


    Korrigiert mich :mad:, falls dies nicht so ist.


    Norbert100:cool:

    Auch ohne Vodafone-Live-Mobiltelefon


    Hallo Forumler,


    ich kann die Aussage von faktor0a über eine mögliche vorzeitige Vertragsverlängerung AB dem Zeitpunkt des Erhalts eines subventionierten Mobiltelefons FÜR zwei Jahre bestätigen.


    Allerdings ist dies auch ohne die Bestellung eines Vodafone-Live-Mobiltelefons möglich!!


    Mein Vertrag hätte erst jetzt im September geendet. Ich wurde jedoch bereits im Juni von Vodafone angerufen und mir wurde diese Möglichkeit der Vertragsverlängerung angeboten. Ich vermutete schon, dass dies ausschließlich bei Kauf eines Vodafone-Live-Mobiltelefons ginge, auf meine Nachfrage jedoch funktionierte es auch mit einem Siemens S55.


    Für alle, die ein gebrandmarktes Mobiltelefon nicht so gerne haben: Es ist auch ohne Vodafone-Live-Mobiltelefon möglich!


    Viel Spaß!


    Norbert100

    Hallo Forumler,


    auf der Suche nach einer Antwort auf meine Frage war ich leider erfolglos :(


    Das Kopieren von Dateien aus dem Dateisystem des S55 auf ein Notebook mittels Infrarot ist kein Problem, solange die Dateien nicht versteckt sind.


    Leider sind aber nun die Dateien des Adressbuches versteckt, so dass man diese nicht aufrufen und über Infrarot kopieren kann, sondern nur mittels Software.


    Ist es denn mit einem Trick möglich, die Adressbuch-Dateien sichtbar zu machen und so mittels Infrarot auf einem Notebook zu kopieren?


    Danke für eure Antworten :top:


    Norbert100

    Hallo Forumler,


    bei Abschluß von Verträgen werden die Verbraucher oftmals dazu verpflichtet, der Speicherung ihrer Daten zuzustimmen - eventuell wird sogar zwischen der Speicherung von zur Vertragserfüllung notwendigen Daten und die Speicherung von freiwillig abgegebenen Daten unterschieden.


    Bei Vertragskündigung kann man der weiteren Speicherung von Daten widersprechen. Jedoch muß man hierfür oftmals "das Kleingedruckte" des Vertragspartners studieren, damit man weiß, wogegen man eigentlich Widerspruch einlegen soll.


    Meine Frage nun: Wo finde ich Standardsätze, mit denen ich bei Kündigung eines Vertrages "rechtssicher" Widerspruch gegen die Speicherung meiner Daten einlegen kann? Wo finde ich hierzu weitere Informationen?


    Danke!


    Norbert100