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Es ist doch dasselbe wie mit Preisfehlern. Anstatt diese für sich zu behalten und sich daran zu freuen, dass man von einem möglichen oder gar offenkundigen Fehler profitieren kann, wird es an die große Glocke gehängt, in Schnäppchenportalen und dergl. damit rumgeprahlt und anschließend ist man verärgert und frustriert, dass alles rückabgewickelt wird. Konnte man so ja nicht kommen sehen. LOL.
Teltarif würde ich hier keinen Vorwurf machen wollen. Es ist ihr journalistischer Auftrag interessanten, und viele Teilnehmer betreffende Gerüchten im Bereich TK nachzugehen.
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[...] Dauert etwas, [...]
Es dauerte nicht etwas, sondern es dauerte etwas über einen Monat! Seit dem 24.05., 23:59 Uhr ging es nicht...
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Bei Ikea finde ich allerdings: "Deine Einkäufe kannst Du zum Abbuchungstermin komplett und zinsfre ... zurückzahleni"
Danke für den Hinweis. Gem. den AGB der IKEA Kreditkarte fallen Zinsen ab Tag des Kartenumsatzes bei Ausüben der Teilzahleroption an. Das legt zumindest den Schluss nahe, dass dies für Vollzahler nicht gilt. Insofern lässt sich die Zinszahlung offensichtlich immerhin umgehen.
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Um diese prozentuale CB-Höhe außerhalb IKEAs tatsächlich effektiv annähernd zu realisieren muss man allerdings unmittelbar nach Einsatz der Karte den entspr. Betrag händisch auf das Kartenkonto rücküberweisen, sonst fressen die horrenden Zinsen, die ab dem Tag der Belastung anfallen, den Vorteil weitgehend auf.
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Die Netzclub-Webseite ist wieder online.[...]
Nö, nur Teile davon. Versuche doch mal dich einzuloggen... :flop:
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Erst Berlin, dann New York, jetzt Barcelona. Was wohl als nächstes kommt? 
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Seit dem 24.05., 23:59 Uhr (laut Twitter) arbeiten die an ihrem Internetauftritt und noch immer ist die Site down und nicht absehbar, wann sie wieder ON sein wird. Halleluja!
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Ich hatte vor einiger Zeit meine beiden MCs im örtlichen o2-Shop abgeholt. Es fiel keine Gebühr an!
Soweit mir bekannt ist, müssen die Shop-Mitarbeiter dazu einfach nur den voreingestellten Haken beim Gebührenfeld herausnehmen. Manche machen es, andere nicht. Bei mir wollten sie das vor ca. 1 1/2 Jahren zB nicht tun. Und es handelte sich nicht um einen Tausch sondern um die erstmalige Ausgabe.
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Ja, allerdings verfällt ein etwaig auf dieses Weise entstehendes Guthaben, der Teil-Rechnungsbetrag (bezogen auf die Empfänger-Nummer des Kombirabatts) wird also nicht negativ. Auch erfolgt keine Verrechnung eines auf diese Weise theoretisch entstandenen negativen Teilrechnungsbetrags mit etwaigen anderen positiven Teilbeträgen anderer Nummern auf der Rechnung. So ist es jedenfalls bei mir.
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[...]ich hoffe niemand ist so blöd sowas zu unterschreiben...
Und ich hoffe genau das Gegenteil. Denn damit wird das Gesamtmodell finanziert...