Beiträge von Eldschi

    Kosten im Eröffnungspost - sicher ganz versehentlich - falsch dargestellt, gepaart mit verniedlichender Produktanpreisung. Fehlt eigentlich nur noch das Bild eines hübschen Mädels, welches einen mit schräger Kopfhaltung (um nicht zu sagen Vertrauen-suggerierendem Dackelblick) anlächelt, um einem ein Produkt anzudrehen, welches es anderswo günstiger gibt.


    Aber man kann es ja mal versuchen :D

    Bei der aktuellen Datentarifgeneration wie dem Vodafone DataGo M Online ist bekanntlich Telefonie nicht mehr möglich. Ist aus sicherer Quelle (wie z.B. der eigenen Erfahrung) bekannt, ob und wie die Kundenrückgewinnung den kündigungswilligen Kunden in so einem Fall kontaktiert?

    Zitat

    Original geschrieben von arne
    Die Klausel bietet jedenfalls Angriffspunkte: Aus meiner Sicht wäre zum einen zu prüfen, ob es sich um eine überraschende Klausel i.S.d. §305c BGB handelt, zum anderen ob diese Klausel durch die Inhaltskontrolle des §307 Abs.1 S.2 BGB geht, denn klar und verständlich ist die Klausel für mich nicht.

    Da bin ich ganz deiner Meinung. Allerdings stellt sich die ganze Sachlage mittlerweile für mich hier komplett anders dar, als zunächst angenommen, da sich die fragliche Länderzugehörigkeit entgegen meiner ersten Annahme überhaupt nicht geändert hat, mithin also auch nicht zum Nachteil des Kunden. Der Kunde hat n.m.W. schlichtweg einen anderen Tarif bestellt als er eigentlich wollte bzw. dachte bestellt zu haben. Hätte er seine Vertragsunterlagen ordentlich gelesen wäre es ihm wahrscheinlich gleich aufgefallen...

    Ich behaupte: Der TE hat in 2015 schlichtweg nicht aufgepasst und eine andere Tarifgeneration bestellt als diejenige, die er geglaubt hat zu bestellen, und für die er vorher Erkundigungen eingeholt hat und sucht nun für seinen kapitalen Fehler einen Sündenbock.


    Und ich behaupte noch etwas:
    Auch hier wird o2 wieder rein aus Angst vor Negativpublicity einknicken, nachdem teltarif, ComputerBild, Verbraucherzentrale o.ä. um Mithilfe gebeten und sich zum Erfüllungsgehilfen gemacht haben.

    Zitat

    Original geschrieben von mmj
    Vielleicht erst lesen, dann posten? [...]

    Das fehlende "+" mag dir vielleicht entgangen sein, mir ganz bestimmt nicht. Ich meinte es bisher nur gut mit dir, da meine Beiträge einzig und allein darauf abzielten, dich darauf vorzubreiten, was du von o2 zu hören bekommen könntest. Also mal ganz schön den Ball flach halten. Ich kann auch anders! Wer bis heute nicht richtig gelesen hat, bist ja vielleicht du. Jedenfalls lese ich in dem weiter oben sowohl von dir selbst auch von erbes geposteten Link zum Tarif-Flyer aus Mitte August 2015 klar heraus, dass die USA nicht zum Gebiet der fraglichen Daten-Option gehört. Meine Wahrnehmung ist, dass dessen Inhalt in krassem Widerspruch zu deiner wiederholt vorgetragenen Behauptung steht, eine Beschreibung der genauen Leistung sei in KEINEM offiziellen zugänglichen O2 Dokument zu finden. Für dich mag das ja nicht "genau" sein, was da datenoptionsbezogen steht, für mich ist es eindeutig.

    Zitat

    Original geschrieben von mmj
    Umgruppierung wäre: Ein Land rutscht aus der EU Raus, weil es z.B. tatsächlich nicht mehr EU Mitglied ist.


    Wenn ein ein Land aber konkret als Leistung zugesagt ist, ist das keine Umgruppierung.

    Behauptest du. Ob dem tatsächlich so ist, sei mal dahingestellt.

    Zitat


    Und selbst eine solche Umgruppierung bzw. diese Klausel muss noch lange nicht wirksam sein, nur weil Telefonica sich das gerne so wünscht.

    In der Tat muss sie das nicht. So wie jede andere beliebige Textpassage aus irgendwelchen Bedingungen auch rechtlich beanstandet werden könnte. Ob die Beanstandung dann zu recht erfolgt, steht auf einem Blatt

    Zitat

    Original geschrieben von mmj
    [...]Ein Anbieter kann doch nicht beliebig OHNE(!) den Kunden zu informieren Vertragsbestandteile nachher ändern. Und die Hotline kann nicht sagen: "Gilt wie auf der Homepage" und nachher denkt sich o2 mal schön was anderes aus.[...]

    Nochmal (und das gilt übrigens auch für den von Meick geposteten Vertrag) der entsprechende Passus aus dem Vertrag:
    Die Telefónica Germany behält sich vor, im Einzelfall eine Umgruppierung von Ländern vorzunehmen, als auch die Option zu kündigen.
    Die etwaige Änderung der Länderzugehörigkeit ist mithin von vorneherin Bestandteil des von dir unterschriebenen Vertrags!

    Zitat

    Original geschrieben von jof
    [...]Maßgebend ist doch der konkrete Vertrag, also das was in Deinen Unterlagen steht. [...]

    Genau. Angesichts der unzähligen Horrormeldungen über überteuerte Telefonrechnungen aus der Vergangeheit lese ich mir doch in der zugehörigen Tarifbeschreibung den entspr. Passus über Roaming etc. genauestens durch, bevor ich in einem Land außerhalb der EU auch nur an die Datennutzung mit einem Laufzeitvertrag denke. Denn das, was da drin steht, ist schließlich letztendlich maßgeblich. Zumindest sofern es keine dokumentierten Nebenabreden gibt bzw. es sich nicht anderweitig klipp und klar beweisen lässt, dass exakt dem erworbenen Produkt zum Zeitpunkt des Kaufes eine bestimmte Eigenschaft zugesichert war.


    Edith sagt, sogar in dem im Eröffnungsbeitrag verlinkten, noch buchbaren Händlerangebot von amidf heißt es bezüglich der EU-Datenoption auf der Website u.a.:


    Die Telefónica Germany behält sich vor, im Einzelfall eine Umgruppierung von Ländern vorzunehmen, als auch die Option zu kündigen.


    Ob der Tarif also tatsächlich wie behauptet faktisch falsch beworben wurde darf angesichts dessen wohl bezweifelt werden.