Beiträge von Eldschi

    Re: Erfahrungen mit Mobilcom Debitel


    Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    [...]Also: Die "Mogelcom" ist wenn man aufpasst billig, aber als ernstzunehmender Geschäftspartner unbrauchbar.

    Leider leider muss man immer weniger aufpassen, weil die verschiedensten Fallstricke durch Klagen hyperaktiver Rechtsanwälte und Verbraucherzentralen extrem minimiert wurden. Ich bedaure das zutiefst, hat es für den cleveren Normal-TTler doch nur eines zur Folge: keine echten Kostnixangebote (inkl. einigermaßen brauchbarer HW) mehr...

    Wurde letztes Jahr auch vorzeitig beendet. Besonders schön für Händler, die den Bonus aktiv bewarben und in ihre beliebte "Effektiv-Rechnung" einbezogen ohne auf dieses mögliche Szenario hinzuweisen...

    Sei froh, dass es sich nicht um eine einfach auszuführende LS-Stornierung handelt, sonst würdest du vielleicht noch in Versuchung kommen und dann hättest du definitiv verloren: Denn die 15€-Standard-Abbuchung zwecks Ausgleich des negativen CM-Buchungskontos als solche ist rechtlich nicht zu beanstanden. Du hättest mit Mahnkosten und möglicherweise einem Mahnbescheid zu rechnen (ich an CMs Stelle würde das in so einem Fall jedenfalls so machen). Etwaig parallel bestehende Forderungen an die Gegenseite (wie hier der nachträgliche, als willkürlich erscheinende Abzug des SGHs) sind unerheblich bei Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Abbuchung. Es sind (bzw. wären) zwei Vorgänge, die absolut getrennt voneinander zu behandeln sind/wären. Wäre das nicht so, hätten wir in unserem Rechtssystem geduldete Selbstjustiz....


    Alles o.g. ist angesichts meiner laienhaften juristischen Kenntnisse unter Vorbehalt zu betrachten :D

    Aus dem gesamten Gebahren leitet sich für mich - wenn ich denn an einem neuen Gerät interessiert bin - folgendes Vorgehen ab:
    - 1. Kündigung im 12. Vertragsmonat ==> Bei Anruf der KRG Rücknahme der Kündigung gegen 5x5 Bonus
    - 2. Kündigung nach Ablauf der 5 Treuemonate, also im 17. Vertragsmonat ==> Bei Anruf der KRG erneute Rücknahme der Kündigung gegen 5x5 Bonus (wovon einer davon wohl hinten runterfallen wird)
    - 3. Kündigung im 21. Vertragsmonat ==> Bei Anruf der KRG Kündigung keinesfalls zurücknehmen, sondern vielmehr deutlich Interesse an Vertragsverlängerung inkl. gewünschter Hardware signalisieren, jedoch zwingend nur unter der Voraussetzung, dass man erneut unmittelbar vor Ablauf angerufen wird um dann zu verlängern. Sofern es die vf-internen Prozesse ermöglichen soll sich der KRG-Mensch zum Vertragsende die Rufnr. auf WVL legen und man kommt ins Geschäft. Gut für beide Seiten: a) hat der KRG-Mensch einen Kunden Last-Minute-mäßig zurückgeholt und b) hat der Kunde weder ungeplante Zusatzkosten noch eine mehr als 24-monatige Restlaufzeit.

    Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    Verbraucherzentrale ist schon mal eine gute Idee.

    Auch die arbeitet nicht ohne Bezahlung...

    Zitat

    Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast würde ich allerdings trotzdem zum Anwalt gehen.

    Wird einer Versicherung ein Schadensfall angetragen, ist - nach der Abwicklung des Schadenfalls - imho beiden Seiten die Sonderkündigung erlaubt. Wegen so einer Lapalie würde ich das niemals riskieren.

    Die o.g. Antwort von Callmobile


    Bitte beachten Sie, dass das Startguthaben erst angetastet wird, wenn der Verbrauch an eigens aufgeladenem Guthaben doppelt so hoch ist.


    Ist dies nicht der Fall wird das Startguthaben seitens Callmobile nicht gewährt.


    verstehe ich konsequenterweise so, dass Callmobile eigentlich von jedem nach der Kündigung 10,00 € nachfordern müsste, sofern man die ganze Zeit nicht aufgeladen und nur vom SGH gelebt hat (was ja zumindest solange möglich ist, wie das SGH noch nicht von der Verwaltungsgebühr aufgezehrt ist) und dann rechtzeitig vor dem kompletten Aufbrauchen kündigt :D

    Zitat

    Original geschrieben von fluxxr
    [...]Zum Zeitpunkt der Aufladung stand das Guthaben bei 0€, bis dahin wurde einfach vom Bankkonto eingezogen. Zum Zeitpunkt der Aufladung und bis zum Vertragsende waren keinerlei Treuerabatte eingetragen.[...]

    Ok, das hatte ich so nicht herausgelesen.

    Zitat

    [...]Ich wüsste nicht mit welchem Recht Vodafone solche Rabatte wieder einfordern kann.

    Ist ja auch meine Einschätzung (s.o.), nur gesundmenschenverstandliches Rechtsempfinden hat oftmals (leider) nicht viel mit der gelebten juristischen Realität zu tun...