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Original geschrieben von supersvensation
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass man auf die taggenaue Bestätigung explizit hinweisen muss. Ansonsten erfolgt die Bestätigung zum Monatsletzten.
Da ich seit jeher in allen meinen Kündigungsschreiben grundsätzlich die Worthülse "taggenau zum Ende der 24-monatigen Mindestlaufzeit" verwende, kann ich nicht sagen, wie es gewesen wäre, hätte ich das so nicht hineingeschrieben. Aber so what, dann schreibt man es eben so hinein und die Kuh ist vom Eis.
Meine mehrfache pers. Erfahrung mit MD stammt übrigens aus dem letzen Vierteljahr.
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Original geschrieben von economic
[...]Ein Einschreiben ist [...] für die Kündigung schon eingeplant![...]
Das ist imo Geld- und Zeitverschwendung. Habe bisher kein TK-Unternehmen erlebt, dass schneller und zuverlässiger auf Kündigungen reagiert als MD. Kaum hast du das K.-Schreiben abgeschickt, hast du die Bestätigung schon im Briefkasten, und zwar eine taggenaue Bestätigung.
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Original geschrieben von lisari
Falls die Frage nicht rhetorisch gemeint war[...]
War sie nicht. Seltsame Bezeichnung für eine Mitteilung/Aufforderung an den AG. Hätte hier von der Bezeichnung her eher an etwas gedacht, was vom AG kommt... so what
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Re: Postbank
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Original geschrieben von lola13
[...]Gibt aber viele viele Bedingungen
Yo, unter anderem diese:
"Voraussetzung zum Erhalt der jeweiligen Prämie ist die Eröffnung des Postbank Giro plus als Gehaltskonto und die Einsendung der Arbeitgeberbenachrichtigung zusammen mit den Kontoeröffnungsunterlagen."
(was auch immer eine "Arbeitgeberbenachrichtigung" sein soll)
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Re: HVB Online Giro
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Original geschrieben von herbert1960
Mir wurde ein Kontoauszug nach ca. 4 Wochen per Post gesandt, obwohl ich Auszugdrucker vereinbart habe[...]
Wenn du ihn dann nicht ausdruckst, ist das schon richtig so. Ich habe es dort so eingestellt, dass mir zu jedem 1.d.M. ein Online-Kontoauszug ins Archiv oder Postbox gelegt wird, den ich dann bei Gelegenheit abrufe.
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Original geschrieben von alexloe
Welche Nokia Suite Version, welches Telefon, welche Version der Maps App?
In der aktuellen Version der Nokia Suite werden definitiv unterschiedliche Größen der Karten für die Maps App Versionen 3.06 (C5-03/5230) und 3.09 (700) visualisiert.
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Re: [Update] Mein BASE Internet eff. 0,00 € - Datenflat - Drosselung ab 500MB
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Original geschrieben von vesat
[...]Grundgebühr eff.: 0,00 € (durch Auszahlung 264,00 € als Einmalzahlung nach ca. 4-6 Wochen)
[...]
Im verlinkten Angebot heißt es aber 261,00 €, wenn man die Option ohne Stick wählt.
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Original geschrieben von planet-interkom
[...]Eventuell kann Handyflash den Fehler auf der Bestellseite korrigieren.
Bei solchen Dingen, die eigentlich geklärt sind, aber im eigentlichen Angebot nirgends (oder gar gegenteilig) stehen, schreibe ich das zur Sicherheit immer in das Freitextfeld, nach dem Motto "Die Bestellung ist nur unter der Bedingung gültig, dass...".
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Auszug aus dem Angebotstext
"...Die Option erlaubt nur das Surfen mit einem UMTS- bzw. GPRS-fähigen Mobiltelefon ohne angeschlossenen Computer..."
Eine blasphemische Frage: Was nützt einem da der Stick, wenn man ihn nicht benutzen darf?
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Original geschrieben von tarifchaos
http://www.mobilcom-debitel.de…mobilcom-debitel_gmbh.pdf
Aus den AGB der Mobilcom-Debitel Punkt 6.4:
"Verbindungen, die hauptsächlich dazu dienen,
über die Verbindung an sich einen finanziellen Vorteil
zu erlangen oder einem Dritten zu verschaffen, sind
unzulässig."[...]
Alles anzeigen
Das ist imo schon allein deswegen nichtig, weil es dort Tarife gibt, die eine Strafgebühr bei Nichtnutzung vorsehen. Es dürften also in diesem Fall keine Verbindungen hergestellt werden, die den alleinigen Zweck haben, die Nichtnutzungsgebühr zu umgehen, da dies allein der Verhinderung eines finanziellen Nachteils, mithin der Verschaffung eines finanziellen Vorteils, dient.