Beiträge von Eldschi

    higgi99, der Versuch, aus einem Irrtum (dazu gehört auch eine fälschliche Produktbeschreibung) Nutzen zu schlagen ist moralisch verwerflich und zum Glück auch bei Justitia nicht unbekannt. Dein Versuch, nun über dieses Forum zum Erfolg zu kommen, zeugt in meinen Augen eher von einer Verzweiflungstat. Kann nur hoffen, dass weiterhin kein Vertreter des von dir in Miskredit gebrachten MF-Unternehmenskonglomerats auf deine Versuche antwortet. Wärest du dir deiner Sache sicher, hättest du doch längst den Klageweg beschritten. Deine sinngemäße Antwort "Das habe ich nur deswegen noch nicht gemacht, um es im Guten zu regeln", kannst du dir gern sparen.

    CoFi-Banking freiwillig?


    Anscheinend ist wohl doch keine Zwangsumstellung der CommerzFinanz-Abrechnung von Papier auf "Online-Banking" geplant. Mit der heutigen Tagespost kam jedenfalls ein Flyer, dass 10 € auf dem Konto gutgeschrieben werden, wenn man sich bis zum 02.12.2011 zum CoFi-OB anmelde. Diese Lockprämie würden sie ja sicher nicht bezahlen, wenn sie in absehbarer Zeit vorhaben, zwangsumstellen.
    Blöd nur, wenn man so ein Schreiben bekommt, obwohl man bereits seit Monaten umgestellt hat und obendrein den dauernden Ärger mit den viel später erscheinenden Onlineabrechnungen hatte.
    DANKE, CoFi! :mad:

    Zitat

    Original geschrieben von Sunny67
    ...Ich meine natürlich jetzt nicht den Fall, daß man so lange unfallfrei fährt, daß man wieder in der ursprünglichen Klasse wie vor dem Unfall ist....

    So etwas gibt es nicht. Nach einem Schaden erfolgt grundsätzlich eine andere Einstufung in der Beitrags- und mithin SF-Klasse (Anm.: Aus der normalerweise dem Kunden nicht bekannten, völlig tarifunabhängigen Beitragsklasse, z.B. 48, ergibt sich eine bestimmte, tarifabhängig festgelegte SF-Klasse. Die Beitragsklasse ist hier das Maß aller Dinge!). Es kann zwar sein, dass sich nach geänderter Einstufung im prozentualen Wert nichts geändert hat, die Klasse (egal welche) hat sich jedoch definitiv geändert.

    Zitat

    Original geschrieben von hpserver.de
    "Eine Lieferung ist das Überbringen einer Ware an einen Empfänger durch einen Lieferanten bzw. durch den Verkäufer selbst. " (von Wikipedia)


    Das Überbringen findet für mich allerdings erst bei der Übergabe an mich statt und nicht an ein Transportunternehmen.

    Mit dieser Meinung/Auffassung dürftest du dich eher in der Minderheit befinden. Überbringen und Übergeben ist bei dir dasselbe, im allgem. Sprachgebrauch ist jedoch die Übergabe ein Teil des Überbringens, nämlich das Ende!

    Zitat

    Bei Auslieferung ist es noch eindeutiger:


    Zustellung von Postsendungen an den Postempfänger

    Mit einem "Aus" davor verändert sich fast zwangsweise die Bedeutung eines jeden Begriffes. Ist also kein Argument.

    Schließe mich der Meinung von ap0ll0 vollumfänglich an.


    Wenn mit "Lieferung" "Empfang" gemeint wäre, könntest du ja durch vorgegaukelte Abwesenheit (und mithin spätere eigenhändige Abholung der Ware beim Lieferanten) steuern, dass du die Lieferung zu spät erhältst.