Ich behaupte mal, es ging Handyfan96 vor allem um die Frage, ob die Aufstockung in einen laufenden Vertrag hinein gemacht wurde oder erst nach regulärem Ablauf des zuvor gekündigten Vertrags.
Beiträge von Eldschi
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Diese Information (automatische Vertragsverlängerung um 24 Monate bei Wechsel in günstigeren Tarif) habe ich bei MD noch nirgends gelesen. Weder in den Tarifblättern noch in den AGB noch in Servicepreistabellen oder in eigenen Vertragsunterlagen. Glaube zwar nicht, dass sie einen Kunden zwingend darüber individuell informieren müssen, aber irgendwo sollte das denn doch veröffentlicht sein, wenn es tatsächlich an dem ist.
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Re: SKY Sonderaktion zum Saisonstart! (UPDATE!) ab rechnerisch 19,90€ / Monat
ZitatOriginal geschrieben von bzzzt
...da ihr mein erstes Angebot nicht wirklich angenommen habt...Woran mag das wohl liegen?
Wenn schon die Überschrift des Angebotes nicht stimmt und falsche Versprechungen gemacht werden, fehlt es ja evtl. am notwendigen Vertrauen. Zumindest kann ich nicht erkennen, wie das Sky-Abo bezogen auf die Mindestlaufzeit von 12 Monaten für rechnerisch weniger als 21,48 € (24,90-(60-19)/12) bei Euch abgeschlossen werden kann.
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Da wäre ich an deiner Stelle sehr vorsichtig mit. Ein Zubuchen (sofern Sky das macht) stellt eine Vertragsänderung dar und abgesehen von der Laufzeitproblematik setzt du damit imho eine etwaig bestehende Subventionierung des bestehenden Pakets aufs Spiel.
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Ich schreibe immer
...fristgerecht und tagesgenau zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten (nach meinen Unterlagen handelt es sich dabei um den TT.MM.JJJJ)...
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Das Angebot verfallen zu lassen, wäre aber die falsche Taktik, wenn man daran starkt interessiert ist. Mein Vorschlag: Bestellen und im Kommentarfeld den Sachverhalt kurz vermerken (z.B. "Voraussetzung: Vergütung der Grundgebühr eines vollen Monats sowie des APes wie bei TT angeboten").
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Wir duzen uns doch hier alle...

Bei ca. 14 Tagen sehe ich noch kein Problem, denn im Normalfall läuft das so, dass du zunächst Post bekommen wirst, die dich über die geplatzte LS informiert. Diese kommt im Normalfall etwa eine Woche nach dem geplatzten Vorgang. Wenn du dann innerhalb einer weiteren Woche Gebühren + geschuldeten Betrag ausgleichst, ist normalerweise alles i.O..
Könnte allerdings sein, dass sie dir bis zum Ausgleich die Karte sperren. Mit einem Herabsetzen des KK-Limits ist bei einem Einzelfall keineswegs zu rechnen. Es kann aus Schusseligkeit jedem einmal passieren, dass das Konto von dem eingezogen wird, nicht genug Deckung aufweist, und das wissen auch die KK-Unternehmen bzw. deren Mitarbeiter. Über einen einmaligen Fall freuen die sich eventuell sogar, weil sie so, je nach Preisverzeichnis, satte Gebühren verlangen können und auch bekommen.
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Man kann wohl davon ausgehen, dass das Angebot so gemeint ist, dass die Grundgebühr für den ersten Monat (und nicht Kalendermonat) übernommen wird, und damit wäre es dann völlig egal, wann der Vertrag geschaltet wird.
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Im Deutschen unterscheidet man Groß- und Kleinschreibung, und es erleichtert einem das Lesen und das Verständnis ganz erheblich...
Einmalig geplatze Lastschriften, die vom Schuldner umgehend manuell ausgeglichen werden, werden ganz sicher nicht der Schufa gemeldet. Werden dann auch noch die hierfür anfallenden Gebühren umgehend beglichen, ist die Sache aus der Welt.
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Dann würde ja die Kern-Aussage "Ihr spart so 34,90 €" nicht mehr stimmen.