Beiträge von Eldschi

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    Original geschrieben von fonya
    Genau dieses habe ich ausgefüllt und mitgesendet...

    Ist ja auch ok, nur hast dich damit eben nicht an den vorgesehenen Geschäftsprozess gehalten. Zudem kannst du es nicht vollständig ausgefüllt haben, da du die Kontonr. noch nicht wusstest.

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    Oder aber man kann es direkt im OKC ändern.

    Kann man ja auch, nur eben nicht initial. Weshalb BC nicht von Anfang die Änderung von Referenz-Kontoverbindung und Einzugsmodalitäten logistisch trennt, weiß ich allerdings auch nicht. Ich vermute Sicherheitsgründe.

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    Naja, ein Werbewiderspruch ist eben nicht einfach "jede Kundenanforderung", gerade in der heutigen Zeit.

    (OT) Sagt ja auch niemand. Es ging nur gar nicht um den Werbewiderspruch als solchen, sondern um die aktive Bestätigung desselben.

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    Original geschrieben von fonya
    ... Ich habe das auch gleich mit meinem Antrag angegeben das ich 100% Rückzahlung haben will... Dieser Antrag (Kontoeinzugsermächtigung) wurde gänzlich ignoriert...

    Das ist ja auch im Geschäftsprozess so nicht vorgesehen. Du kannst jedoch, sobald dir die Kontonr. (2009xxxxxx) bekannt ist, das Einzugsermächtigungs-PDF (seltsamerweise aus 3 identischen Spalten aufgebaut) downloaden, ausfüllen, unterschreiben und per Fax zurücksenden. Nach 2-3 Arbeitstagen erscheint die Umstellung im OKC.

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    Und vom Werbewiderspruch bekommt man auch keine Bestätigung obwohl sie schriftlich angefordert wurde.

    Es ist in der Geschäftswelt absolut unüblich, hierfür eine Bestätigung zu versenden. Man bedenke den damit verbundenen Kosten- und Ressourcenaufwand. Und mit Verlaub, wo kämen wir hin, wenn jeder Kundenanforderung nachgekommen würde.

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    Original geschrieben von phillie
    Bitte bei Barclaycard beachten, wenn man das offene Saldo auch nur um einen Cent nicht ausgleicht, werden horrende Zinsen fällig....

    Bist du sicher, dass du von BC und nicht von Advanzia sprichst? Wenn man bei BC keine Zinsen zahlen will, ändert man doch die Teilzahlungsfunktion ungehend in eine 100%-Rückzahlung, und diese wird dann per LS von BC eingezogen. Ein eigener Ausgleich ist zur Zinsvermeidung insofern gar nicht nötig.

    Re: Autoverkauf Selbständige an Ehemann


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    Original geschrieben von fotograf
    ...Daher dachten wir uns, dass meine Frau mir (dem Ehemann) das alte Auto für einen Symbolpreis verkauft. Geht das?

    Natürlich geht das (auch wenn andere etwas anderes behaupten)! Ein Unternehmer ist zunächst generell frei in seiner Preisgestaltung. Das FA guckt jedoch (zurecht) nirgendwo so genau hin wie bei Fahrzeugen und wird hier im schlimmsten Fall (ebenfalls zurecht) versuchte Steuerhinterziehung vermuten. Das wird aber nur der Anfang sein, denn wer ein krummes Ding macht, bei dem ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass er auch weitere macht. Also wird man sich die Bücher ganz genau ansehen und man wird etwas finden...
    Viel sinnvoller ist es, das Fahrzeug durch einen Sachverständigen (Kfz-Ing.-Büro oder dergl.) zunächst schätzen zu lassen. I.d.R. kann man den Sachverständigen von diversen Mängeln, die am Fzg sind, überzeugen, und er wird entsprechende, begründete Abschläge in den Schätzwert einfließen lassen. Diese Schätzung legt man dann später der Steuererklärung bei. Bei gewerbl. Verkauf fällt in jedem Falle USt. an, die abzuführen ist.

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    ...Wenn Sie das alte Auto verkauft hat rutscht sie dann mit dem neuen automatisch in die günstigere Versicherung rein?...

    Hmm, normalerweise versichert man es doch so, dass das Altfahrzeug gleich zum Zweitwagen wird, damit das neue, teurere in den Genuss des höheren SFRs kommt, dann würde sich das Problem gar nicht ergeben. Wie dem auch sei, sollte man dies sicherheitshalber direkt mit der Versicherungsgesellschaft klären.