Beiträge von Eldschi

    In der prepaid-Wiki zum Kaufland-Mobil heißt es zum Thema Aufladung, der Mindestbetrag sei "immer" 5 €. Ich denke mit "immer" ist hier eher "überall" gemeint. Bei Online Aufladen (Dienstleister Alphacomm) scheint es aber erst mit 7,99 € loszugehen, oder gibt es auch da eine Möglichkeit nur 5 € aufzuladen?

    Naja um den Wegfall "zu sehen" musst du in die alten AGB reinschauen. z.B. in die vom Januar 2018:[...]

    Ok, thx, diese Mühe habe ich mir nicht gemacht. Aber ich denke, man kann sich trefflich drüber streiten, ob generell durch das alleinige Nicht-Aufführen in den AGB von einer - durch die Aufsichtsbehörden als entgeltlich zugelassenen - Leistung tatsächlich ein Anspruch auf Nicht-Bepreisung besteht. In Kombination mit den Erläuterungen und ggf. dem vorherigen Stand der AGB sieht das dann freilich anders aus. Ergo, bei einer dennoch etwaigen zukünftigen Bepreisung (ab dem 01.12.2021) muss man bei Reklamation auf mehrere Dokumente hinweisen. Sollte dann auch noch in der dann gültigen Preisliste diese Leistung (ggf. weiterhin) als kostenpflichtig aufgeführt sein, wird es noch komplizierter. Aber das ist natürlich alles reine Spekulation. Waren wir's ab...

    Das einzige, was mir inhaltlich an dem Schriftstück auffällt, ist, dass in der rechten Spalte, also den Erläuterungen, etwas von zukünftiger Kostenbefreiung bei Rufnummermitnahme zu einem anderem Anbieter steht, während dieser Teilaspekt aber in den eigentlichen AGB (Punkt 9) überhaupt nicht thematisiert wird - oder ich habe Tomaten auf den Augen :S

    Lesen, Bewerten, Entscheiden. Wenn die neuen AGB für dich einen Nachteil darstellen ist es sinnvoll zu widersprechen[...]

    Mit so einer Antwort dürfte nur eine gefühlt verschwindend geringe Minderheit in diesem Land etwas anfangen können, nämlich diejenigen, die sich zur Gruppe der denkfähigen, mündigen, selbstverantwortlich handelnden Mitgliedern der Gesellschaft zählen ^^

    Wenn immer beide beteiligte Verträge in einem Post genannt würden mit ihren jeweiligen Preisen ohne Kombirabatt (der auch Kombivorteil = KV genannt wird) und dazu der auf diese Vertragskombination gewährte Kombirabatt (der dann gewissermaßen hälftig sowohl dem einen als auch dem anderen Vertrag zu Gute kommt) wäre das transparent und keine Augenwischerei.

    Dem ist nicht nur meistens nicht so.