Ich vermute mal, dass einerseits diese enorme Guthabendauer ein (zwischenzeitlich behobenes) Versehen war und dass andererseits grundsätzlich jeder Aufbuchungsvorgang mit einer Logik versehen ist, dass die Gültigkeitsdauer nach dem Vorgang nicht kürzer sein kann, als sie vorher war. Wenn dem so ist, sollte man als "Ewigguthabender" sein Guthaben tunlichst nie bis auf 0,00 abrutschen lassen, da die alte Gültigkeit dann hinfällig sein dürfte.
Beiträge von Eldschi
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Ganz sicher. Weil es für sie der einfachste Nachweis ist, steht es zwar so in ihrer jeweiligen Verfahrensanleitung, jedoch lassen sie sich das Geschäft ganz bestimmt nicht durch die Lappen gehen, nur weil ein anderer Nachweis erbracht wird.

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Unsinn! Wo keine Bankkarte ist, kann auch keine Kopie hingeschickt werden. Irgendein Existenznachweis des Kontos reicht völlig aus.
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Zitat
Original geschrieben von Benutzername5
Ja, ist üblich und verlangt soweit ich weiß jeder Händler hierHmm, also bei meinen dutzenden von MF-Verträgen ist noch nie eine "EC"-Kartennummer abgefragt worden, sondern immer nur die reinen Kontoverbindungsdaten.
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Zum Neugeld: Regeln sind das eine, Nachprüfbarkeit das andere.
Beim ehemaligen Quartalssparen der PoBa galt der Bonuszins auch nur für neues Geld. Sie hatte es damals so geregelt, dass sämtliche Verfügungen von Spar- und Tagesgeldkonten des Kunden, die im Vorfeld getätigt wurden, den bonusfähigen Betrag schmälerten. Das ist bis dato die strengste Definition von Neugeld, die mir untergekommen ist.
Normalerweise reicht ein externes Hopping, ggf. mit etwas geändertem Betrag, zur "Renovierung" aus. -
Zitat
Original geschrieben von klaushei
Ob das wirklich im Sinne des Erfinders ist, möchte ich bezweifeln.Ich auch.
ZitatJetzt kauft mir aber nicht alle O2 Sticks weg

Jetzt lohnt das ja wahrscheinlich auch nicht mehr, da der Preis aufgrund urplötzlich exorbitant gestiegener Nachfrage unattraktiv geworden ist.

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Auf was für Ideen manche Füchse hier kommen, sensationell :top:
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Re: Re: Re: Schlichterspruch
ZitatOriginal geschrieben von nicora
Dann schau Dir mal den Kommentar von Mülbert/Schmitz zu diesem Thema an, der auch von den Ombuds zitiert wird, allerdings - wie bereits ausgeführt - nur zum Vorteil von W'rot.
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Ich stelle hier nur meine Meinung dar, allerdings fundiert und mit entsprechenden Nachweisen.Die Gegner von Stuttgart21 sehen den Schlichter auch als parteiisch an, nachdem der Schlichterspruch nicht in ihrem Sinne war. Ist menschlich verständlich, aber es zählt (zum Glück) im Leben nicht nur die eigene Sicht der Dinge.
Im übrigen hat Stanglwirt absolut Recht, was die Kausal-Logik seines Zitats betrifft: (Un)Befristung und Kündbarkeit sind zwei verschiedene Paar Schuhe.
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Laut Bestellseite fällt ein AP an, deshalb macht hier auch eine rechnerische Betrachtung der reinen "Grundgebühr" überhaupt keinen Sinn. Eine Durchschnittskostenbetrachtung sollte alle fixen Elemente enthalten.
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Magst ja recht haben plusman, aber Ref-Links sind bei der Rennleitung trotzdem gar nicht gern gesehen.