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Original geschrieben von tkleyman
...Da lässt sich nicht immer der genaue Rechnungsbetrag ermitteln...Auf die 50 Cent Zinsen kommt es mir nicht an.
Da man das KK-Konto explizit im Haben führen darf (bei manchen Karteninhabern ist ein durchschn. Guthaben von 2K ja sogar Voraussetzung für die Kostenfreiheit), sollte es dann doch überhaupt kein Problem sein, in der Zeit um die Abrechnung herum etwas vorzuhalten, um auf der sicheren Seite zu sein.
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Original geschrieben von SuperSucher
Nein reicht nicht, weil die Karte nicht über Sticks per PC genutzt werden darf und dies sogar zur Kartenkündigung führt.
Das ist schon klar, nur muss die "nicht-handy-gebundene" Antwort auf Werbe-SMS nicht zwingend ein Verstoß sein. Ich persönlich nutze die Karte ausschließlich im Handy, hatte aber schon des öfteren Konfigurationsprobleme, so dass Linkaufrufe aus dem Handy heraus nicht durchkamen. Habe die Links dann abgetippt und via heimischen DSL auf die Reise geschickt.
GigaTom: Leere, kostenfreie SMS auch ohne Guthaben an 80214 war mir neu, besten Dank für Info.
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Original geschrieben von chrizz77
War die Abrechnungsmethode jemals anders? Meiner Meinung nach ist das schon immer so. Ansonsten erkläre mir doch bitte einmal jemand den Unterschied.
Bisher reichte es, den Rechnungsbetrag bis zur nächsten Abrechnung ausgeglichen zu haben. Wie ich es verstanden habe, ist es nunmehr aber so, dass der Rechnungsbetrag 0 Euro betragen muss. Du musst also deine Umsätze i.a. deutlich früher ausgleichen als sonst. Der Anreiz von 5% Tankrabatt dürfte aber für die ökonomisch/sachlich denkende und handelnde Mehrheit dieses Manko mehr als ausgleichen.
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Original geschrieben von eve123
sollte dies wirklich die neue Abrechnungsmethode sein ist diese KK definitiv unbrauchbar.
Das mag deine Schlussfolgerung sein, meine ist es ganz bestimmt nicht.
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Hmm, bei mir:
Kreditkartenabrechnung am 05.05.2011
Umsatz am 14.05. und 15.05.2011: jeweils mit Tankrabatt im Onlinebanking
tkleyman, deine 100€ Rabatt sind definitiv noch nicht erreicht?
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Aber über Drillisch (sofern die Angabe des Anbieters stimmt).
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Original geschrieben von bzzzt
..Allerdings ist meine Beendigung des Angebotes falsch verstanden worden...
Die ist nicht falsch verstanden, sondern falsch formuliert worden!
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Original geschrieben von sagru
..Alles andere hätte mMn auch rechtliche Konsequenzen.
Hier dürftest du irren, weil es - auch wenn es sich komisch anhört - i.a. so geregelt ist, dass du es bist und nicht der Anbieter, der ein Angebot für den Abschluss eines Vertrages abgibt. Erst mit Annahme deines Angebotes durch den Anbieter, i.d.R. dokumentiert durch Versendung der Ware, kommt ein Vertrag zustande.
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Also ich habe es so verstanden, dass der Rabatt auch bei niederpreisiger Ware gewährt wird, allerdings kann er max. nur so hoch sein, dass sich keine Auszahlung ergibt.
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Womit wir wieder bei meinem Trick wären. 