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Original geschrieben von Jodimaster
Es wurde schon das zweite mal nun versucht mir die Kontosicherheit zu aktivieren...
Verständlich aus Bankensicht, verdienen sie doch (durch Provisionen wahrscheinlich) an "Kontosicherheit" oder "Restschuldversicherung" mehr als an allem anderen, und das vor allem deshalb, weil diese Versicherungen i.d.R. sowieso nicht zahlen, wenn man sie in Anspruch nehmen will/muss. War diese Woche ein interessanter entspr. Bericht in Akte 2011 auf sat.1.
Fazit: Wer so etwas abschließt, sollte sein Geld lieber verbrennen, dann wärmt es zumindest ein wenig.
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Re: ... Postbank SparCard: Zinserhöhung & Happy Hour-Aktion
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Original geschrieben von The Muppet
Hatte jemand Erfahrung damit, wie bei der Postbank in der Praxis mit der "3-Monats-Regel" umgegangen wird?...
Das Kriterium für "neues Geld" ist lediglich, dass es von extern hereinkommen muss und ggf. nur auf einem Kontokorrentkonto und nicht auf einem PoBa-Anlagekonto zwischengeparkt werden darf. Bei externem LS-Einzug der Ersteinlage gibt's also per se kein Problem und bei internem Einzug vom PoBa-Girokonto sollte das einzuziehende Guthaben kurz vorher von extern eingegangen sein.
Dass eine bonusmäßige Aufteilung stattfindet, wenn i.o.S. erkennbar ist, dass ein gewisser Anteil zuvor von internen Anlagekonten auf das Girokonto umgebucht wurde, kann ich mir so nicht vorstellen. In so einem Fall würde ich eher davon ausgehen, dass der Bonus komplett wegfällt.
Die Situation ist also nicht vergleichbar mit dem ehemaligen Quartalssparen, wo tatsächlich jede Abbuchung von irgendeinem Anlagekonto in der Zeit vor Vertragsabschluss bonusschädlich war.
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Re: Re: Re: FOCUS gratis mit M&M
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Original geschrieben von Elke2002
...Ist übrigens die gleiche Aktion, die es letztes Jahr erst im August gab...
Gab es da die von der M&M-Nr. abweichende Servicenr. auch schon und trotzdem klappte es mit der M&M-Nr.?
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Das ist ja mal eine interessante Begründung. Und dass es sich um eine wohl 100tausendfach durchgeführte gängige Praxis handelt, die gar keiner derartigen expliziten Feststellung bedarf, weil das einfach vorauszusetzen ist, interessiert die Richterin nicht?
Man muss also zukünftig sicherheitshalber bei jeder Bestellung, die man aufgrund eines Händlerangebots ausfüllt, in den Bemerkungstext (oder wo auch immer) eintragen, dass diese Bestellung nur dann gültig ist, wenn das Goodie (also die Auszahlung oder eine sonstige Subvention) nicht vom Provider, sondern vom Händler/Vermittler als Gegenleistung zu dieser Bestellung gewährt wird...
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Re: BELOHNUNG für Hinweise oder Screenshots/Beweise
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Original geschrieben von AleX4u
...Für die Richterin ist nicht klar, dass Handyzek sich verpflichtet die Auszahlung zu zahlen, sie ist der Meinung, dass damit auch Vodafone gemeint sein könnte...
Und inwiefern ist das für die Rechtmäßigkeit der Rückforderung des ausgezahlten Betrags von Belang?
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Re: Re: Re: Re: Potsbank SparCard: Zinserhöhung & Happy Hour-Aktion
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Original geschrieben von Sunny67
Können andere dieses Vorgehen bestätigen?...
Ich kann bestätigen, dass bei der Kombination mit bestehendem PoBa-Girokonto und einer Ersteinlage, die den Überziehungsrahmen m.o.w. deutlich übertrifft, das Sparkonto zwar sofort eröffnet wird, der Einzug jedoch erst dann zeitnah stattfindet, nachdem das Girokonto entsprechend aufgefüllt ist. Ob hierfür ein maschineller oder manueller Mechanismus zum Tragen kommt, weiß ich allerdings nicht.
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Original geschrieben von Der mit dem Bart
Bei mir hat es bisher ... problemlos funktioniert - auch ohne Bestätigung...
Bei mir nicht.
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Original geschrieben von stringtime
Da mache ich doch glatt mit - kündige ich dann einfach auf dem Postweg? Ich bin mir nicht ganz sicher, dass sie Bank die Kündigung tatsächlich in drei Monaten umsetzt und auf mein Konto überweist. Der 2000 EUR-Trick ist sicherlich günstig, oder?
Zur Kündigung von Spareinlagen muss man das entspr. Formular downloaden, ausdrucken, ausfüllen und an die PoBa schicken. Leider erhält man anschließend keinerlei automatische Bestätigung, deshalb sollte man unbedingt ca. 14 Tage später telef. nachhaken.
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Re: Re: Potsbank SparCard: Zinserhöhung & Happy Hour-Aktion
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Original geschrieben von Lia10
dabei sollte man beachten:
"Auszahlungen sind bis zu 2.000 € monatlich vorschusszinsfrei, für höhere Beträge gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist. "
Das sind die hinlänglich bekannten gesetzlichen Regelungen. Bei der letzten Aktion wurden diese aber insofern außer Kraft gesetzt, als die Bonuszahlung an ein 6-monatiges Verbleiben der Ersteinlage gekoppelt war. Wer also in diesem Zeitraum bonusunschädlich verfügen wollte, musste nach der Ersteinlage noch zusätzlich etwas aufs Konto tun. Das ist hier anders und man könnte - zumindest steht nichts Gegenteiliges in den TB - gleich nach der Eröffnungseinzahlung die ersten 2.000 € wieder abziehen.
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Es gibt diesmal bei der HappyHour-Aktion auch keine Extra-Haltefrist der Ersteinlage auf dem Sparkonto wie beim letzen Mal. Nach 3 Monaten kann also, zeitnahe Kündigung vorausgesetzt, verfügt werden.