Müssen denn wirklich bei jeder Gelegenheit und banalsten Themen wie der Suche nach einem Handyvertrag sinnlose ethisch moralische Grundsatzdiskussionen geführt werden?
Beiträge von Eldschi
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Die Information stammt aus dem separaten Begleit-Schreiben, welches der Abrechnung beiliegt.
Kuck noch mal genau nach im Briefumschlag.
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Pfändungsschutzkonto
Ist vielleicht auch etwas off-topic, aber da hier immer noch (fast) nichts los ist:
Mit Interessse habe ich diese aktuelle Meldung über zahlreiche Banken-Abmahnungen wegen zusätzlicher Gebühren für pfändungsfreie Konten gelesen. In einer dort verlinkten Liste sind die abgemahnten Unternehmen und ihre Verstöße aufgeführt, u.a. diverse Sparkassen, Volksbanken und Unternehmen der Deutsche Bank Gruppe.
Dabei kam mir nun folgende Idee: Da jedermann einen gesetzl. Anspruch auf genau ein pfändungsfreies Konto hat, welches aus eben diesem Grund (zumindest eigentlich, wenn ich das richtig verstanden habe) nichts kosten darf, müsste es doch möglich sein, bei einem Institut seiner Wahl, welches ansonsten kein kostenfreies Girokonto anbietet, sich ein ebensolches zu "erschleichen", und sei es dadurch, dass man es zunächst als "normales" Girokonto abschliesst und nach der Eröffnung umwandeln lässt.
Natürlich würde das P-Merkmal an die Schufa gemeldet (weil die darüber zu wachen hat, dass man nicht mehr als eins unterhält), zur Kreditwürdigkeitsanalyse darf das Merkmal aber afaik nicht herangezogen werden. Enstünden also durch die o.g. Vorgehensweise anderweitig Nachteile?
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Wie früh die Abrechnung verfügbar sein wird, wird man dann sehen. Ich rechne aber wie du damit, ein etwas größeres Zeitfenster (zum Einrichten der Terminüberweisung) zu bekommen.
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Ja, kann man hinterlegen. :top:
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Keine komplett neuen AGB, sondern Ergänzung, wie ich das sehe. Also der genaue einleitende Wortlaut ist:
Für die Bereitstellung in elektronischer Form gelten dann die nachfolgenden Bedingungen:
und ganz am Schluss dann:
Ihre Zustimmung zur Änderung der Vertragsbedingungen gilt als erteilt, wenn Sie Ihre Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt haben.
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Re: Re: Umstellung auf eBilling
ZitatOriginal geschrieben von rmol
Werden im Zuge der Umstellung auch die AGB geändert und wenn ja wie?...Ja, AGB und PLV werden ergänzt. Die AGB-Ergänzung ist recht umfangreich (3 Punkte mit jeweils 2-3 Unterpunkten) und regelt den i.W. die Einführung und den Zugriff auf den neuen geschützten Kundenbereich.
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Umstellung auf eBilling
Bei der bonprix-Karte erfolgt ab 01.06.2011 eine Umstellung in der Rechnungsstellung dergestalt, dass zukünftig standardmäßig kein Versand der Abrechnungen in Papierform mehr stattfindet. Statt dessen werden die Rechnungen in elektronischer Form bereitgestellt und müssen abgerufen werden, ansonsten kann/wird Zwangsporto anfallen.
Halte ich persönl. für einen Fortschritt, da man nun nicht mehr ortsgebunden ist, um auf die Rechnung zugreifen zu können, insbesondere vor dem rel. geringen Zeitfenster, welches zum zinsfreien Ausgleich zur Verfügung steht.
Von einem Realtime-Einblick in offene Umsätze ist in dem Info-Schreiben der CommerzFinanz allerdings keine Rede. Kommt aber ja vielleicht noch eines Tages...
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Zitat
Original geschrieben von Pankoweit
Was antwortet "man" denn darauf?Wer darauf antwortet, dem kann man nur raten, Netzclub nicht mehr zu nutzen und sich ggf. die Karte eines anderen Providers zuzulegen.
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Re: 100 € Wechselprämie
ZitatOriginal geschrieben von Edrahil
...Was nun?Vielleicht sich einfach mal daran halten, was der Shopbetreiber hier ein bischen weiter oben schreibt.