Beiträge von Eldschi

    Zitat

    Original geschrieben von Johnnie5
    Wenn man über Premingo.de abschließt kann man als Prämie 2x 20 Euro = 40 Euro Tankgutscheine auswählen:


    http://www.premingo.de/angebot…ld---ohne-fixkosten-,a489


    Über Zanox / Paytip sind ggf. nochmals 10 Euro Provision möglich.

    Für alle Prämien-Abräumer: Laut Advanzia AGB kann die Karte je Person nur einmal beantragt werden, Abstaubversuch ist daher sinnlos.

    Re: Sparda-Bank


    So wie ich das lese, geht die Sparda davon aus, dass das Konto gewerblich genutzt wird, und das ist nicht zulässig, wenn es sich um ein Privatgirokonto handelt.

    Re: Postbank und Happy Hour


    Damit ist ganz klar gemeint, dass man an dieser Aktion grundsätzlich nur einmal teilnehmen kann. Was im Umkehrschluss aber nicht heißt, dass das Konto bei erstmaliger Teilnahme garantiert eröffnet wird. Die Postbank behält sich eine indiv. Prüfung vor und wenn man bereits zwei GKs hat, sollte man sich darauf einstellen, dass die Eröffnung eines dritten abgelehnt oder zumindest hinterfragt wird.

    Zitat

    Original geschrieben von privatlehrer
    Hab grad das hier gefunden. Ist aber schon von April 2008. Ich finde den Artikel allerdings etwas tendenziös (reisserisch):


    http://www.welt.de/wams_print/…wird_zur_Kostenfalle.html

    Interessant sind in dem Artikel imho vor allem die genannten Zahlen (Stand April): Immerhin gleichen demnach mehr als 50% der Karteninhaber, also mehr als 100.000 Kunden, die Monatsrechnung nicht komplett aus und kommen somit in den "Genuss" von Zinsen. Klar, dass sich das Geschäftsmodell dann trägt. Und bei der Kundenzahl auch klar, weshalb nicht alle Rechnungs-EMails zur gleichen Zeit einschlagen.

    Eine diesbezügliche, kurz vor Weihnachten mittels TAN autorisierte EMail an die Postbank wurde diese Tage auf dem papierpostalischen Weg beantwortet. Darin wurden alle Aktionsmerkmale einzeln aufgeführt und bestätigt! Auch wenn es etwas länger gedauert hat, ein Superservice. Dieses Schreiben werden wir uns gut aufheben...

    Zitat

    Original geschrieben von dham
    Wäre es bei der Barclay nicht einfach das beste immer den maximalen Kreditrahmen als Bargeld abzuheben, es als Tagesgeld anzulegen und nach 2 Monaten/der Rückzahlung den Spass wieder von vorn losgehen zu lassen? Oder kündigen die einem dann ganz schnell. ;)

    Niemand hat etwas zu verschenken. Wenn Du ausschließlich Bargeld-"Umsätze" tätigst, und diese womöglich auch noch zu Beginn der 2-Monats-Phase, wirst Du - so schätze ich - keine so lange Freude an der Karte haben...

    Zitat

    Original geschrieben von Applied
    ...
    Warum also BarclayCard?
    ...

    Ganz einfach, weil bei BarclayCard für EC/Maestro-Umsätze das gleiche Zahlungsziel wie für KK-Umsätze gilt, also bis zu fast 2 Monate. Und die Barclaycard NewVisa z.B. ist kostenlos und zinsfrei, wenn a) 1.200,00 EUR im Jahr umgesetzt werden (die kostenfreien Bargeldabhebungen zählen dabei mit!!!) und b) die Rechnungsbeträge in einer Summe zurückgezahlt werden.
    Es stellt sich für mich überhaupt nicht die Frage, welche die "beste" Kartenkombination ist, ich habe sie alle (DKB/Advanzia/Barclaycard) und setze sie sehr selektiv ein und zwar jeweils dort, wo sie ihre Stärken haben. Zusätzlich setze ich noch eine kostenlose KK von santander m.o.w. nur fürs Tanken (5% Tankrabatt, Lidl-Aktion) ein.


    Ein Drohen mit Anwalt hilft da imho wenig. Ich würde wie folgt vorgehen: Zunächst einmal muss sichergestellt werden, dass überhaupt eine offene Forderung entsteht, die zudem fällig ist. Hierzu würde ich eine Rechnung über den entspr. Betrag (hier: 125,00 EUR) an BurdaDirect schicken inkl. einer Kopie der Screenshots, aus denen die Rechtmäßigkeit des Anpruchs hervorgeht. Wichtig: Die Rechnung muss ein exaktes Datum enthalten (z.B. 20 Tage nach dem Rechnungsdatum), zu dem der Betrag fällig und zahlbar wird, damit - bei Nicht-Zahlung - überhaupt ein Anspruch entsteht. Sinnvoll ist auch die Angabe eines Zinssatzes (z.B. 5% p.a.), um den sich die Forderung im Falle des Zahlungsverzugs erhöht. Wird nicht gezahlt, folgt eine erste (und letzte) Mahnung mit Bezug auf die Rechnung und Hinweis auf den bestehenden Zahlungsvollzug inkl. der Ankündigung der Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens ab dem Datum x, mit Hinweis auf die zusätzlichen zu übernehmenden Kosten, die sich daraus ergeben, beide Sendungen per (Einwurf)Einschreiben. Wird dann bis zum Datum x immer noch nicht gezahlt, mit allen Unterlagen zum Amtsgericht gehen und den Mahnbescheid stellen (lassen). Erst wenn dann immer noch nicht gezahlt wird und dem Mahnbescheid mit fadenscheinigen Argumenten widersprochen wird, Anwalt einschalten und Klage einreichen.
    Dies alles hat aber nur dann Sinn, wenn die Forderung wasserdicht begründet werden kann. Und wenn das der Fall ist, wird es nie und nimmer so weit kommen, diese Abo-Firmen sind ja schließlich nicht blöd. Die bauen darauf, dass man sich i.A. nicht wehrt und die Erfahrung gibt ihnen leider Recht.

    Zitat

    Original geschrieben von x.85
    Pkt 2 trifft nicht zu, da sich das abbestellen auf den "neuen" geworbenen bezieht.


    Mag Interpretationssache sein, aber ich sehe das genau anders: Da ein Leser imho nur dann neu sein kann, wenn er bisher die Zeitschrift nicht gelesen/abonniert hatte, kann der neue Leser sie auch zuvor nicht abbestellt haben. Also muss sich das Abbestellen auf den Werber beziehen.

    Re: Frage zum Leserservice


    Zitat

    Original geschrieben von qwerty1896
    A und B wohnen in einem Haushalt.
    A liest die Zeitschrift X und wurde von B geworben (sog. Prämienabo).
    A kündigt.


    Darf A nun B als neuen Leser werben und die Prämie kassieren ?


    So klar und eindeutig, wie tlkeyman es darstellt, ist es imho nicht. Wenn es bei der neuen Leserwerbung ebenfalls um die Zeitschrift X gehen sollte, wird das manchmal explizit ausgeschlossen. Bei AudioVideoFoto-Bild im Aboshop heißt es z.B. dazu:


    Bitte beachten Sie:
    * Neuer Abonnent und Prämienempfänger dürfen nicht identisch sein.
    * Die Vermittlung eines neuen Lesers bei vorausgegangener Abbestellung ist nicht möglich.
    * Der neue Abonnent oder eine in seinem Haushalt lebende Person darf die Zeitschrift in den letzten 6 Monaten nicht bezogen haben.


    Bei der geschilderten Konstellation würden also schon zwei Ausschlussgründe vorliegen (Pkt. 2 und Pkt. 3).