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Original geschrieben von Johnnie5
Wenn man über Premingo.de abschließt kann man als Prämie 2x 20 Euro = 40 Euro Tankgutscheine auswählen:
http://www.premingo.de/angebot…ld---ohne-fixkosten-,a489
Über Zanox / Paytip sind ggf. nochmals 10 Euro Provision möglich.
Für alle Prämien-Abräumer: Laut Advanzia AGB kann die Karte je Person nur einmal beantragt werden, Abstaubversuch ist daher sinnlos.
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Re: Sparda-Bank
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Original geschrieben von Dataflat
Moin, Moin,
Bekannter hat kürzlich ein Schreiben von der Sparda-Bank erhalten, recht hysterisch im Ton, dass sein Giro-Konto nicht weiter geführt werde, da er nur zu zwei Geschäftspartnern geschäftliche Verbindungen unterhalte, dies aber gegen die Satzung verstieße, da Gehaltskonto. Weiss jemand, ob das rechtens ist? Es fehlte auch der Hinweis auf eine Frist; welche Frist ist da üblich, denn die beiden geschäftlichen Verbindungen müßten ja dann über andere Konten abgewickelt werden und die Umstellung geht ja nicht von heute auf morgen... Konto war übrigens nie überzogen, vllt war das der Fehler?
Gruß
Dataflat
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So wie ich das lese, geht die Sparda davon aus, dass das Konto gewerblich genutzt wird, und das ist nicht zulässig, wenn es sich um ein Privatgirokonto handelt.
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Re: Postbank und Happy Hour
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Original geschrieben von andy320
Guten Morgen
Heute ist wieder Happy Hour.
Kostenloses Girokonto+100 EUR Startguthaben.
Kann leider nicht so richtig erlesen,ob man dieses Konto eröffnen kann,wenn man schon zwei Girokonten bei der Post hat.
Unter Teilnahmebedingungen steht folgendes:
Der Bezug dieses Aktionsproduktes ist nur einmal pro Kunde möglich.
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Damit ist ganz klar gemeint, dass man an dieser Aktion grundsätzlich nur einmal teilnehmen kann. Was im Umkehrschluss aber nicht heißt, dass das Konto bei erstmaliger Teilnahme garantiert eröffnet wird. Die Postbank behält sich eine indiv. Prüfung vor und wenn man bereits zwei GKs hat, sollte man sich darauf einstellen, dass die Eröffnung eines dritten abgelehnt oder zumindest hinterfragt wird.
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Original geschrieben von privatlehrer
Hab grad das hier gefunden. Ist aber schon von April 2008. Ich finde den Artikel allerdings etwas tendenziös (reisserisch):
http://www.welt.de/wams_print/…wird_zur_Kostenfalle.html
Interessant sind in dem Artikel imho vor allem die genannten Zahlen (Stand April): Immerhin gleichen demnach mehr als 50% der Karteninhaber, also mehr als 100.000 Kunden, die Monatsrechnung nicht komplett aus und kommen somit in den "Genuss" von Zinsen. Klar, dass sich das Geschäftsmodell dann trägt. Und bei der Kundenzahl auch klar, weshalb nicht alle Rechnungs-EMails zur gleichen Zeit einschlagen.
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Original geschrieben von T-Mobile-Fan
Hiho,
ich habe auch das Postbank Konto über die Buhl Aktion abgeschlossen.
60 Euro habe ich bekommen, Software habe ich bekommen KwK hat auch geklappt (nach einmaliger Einzahlung von 40 Euro^^)
Dispo wir mir für die ersten 4 Montate zunächst knapp 2000 Euro gewährt. Es steht aber auch in dem Schreiben nicht, dass die ersten 500 Euro zinsfrei sind.
Jedoch wundert mich folgendes. Ich habe nur die blaue VISA Card bekommen, nicht die GOLD. Auf der Rückseite der VISA steht auch was von Gebühren bei Bargeldverfüfungen am Geldautomaten....sollte ja eigentlich kostenlos sein?!
Mail zu diesem Problem habe ich letzte Woche rausgeschickt, aber bisher noch keine Antwort erhalten.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
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Eine diesbezügliche, kurz vor Weihnachten mittels TAN autorisierte EMail an die Postbank wurde diese Tage auf dem papierpostalischen Weg beantwortet. Darin wurden alle Aktionsmerkmale einzeln aufgeführt und bestätigt! Auch wenn es etwas länger gedauert hat, ein Superservice. Dieses Schreiben werden wir uns gut aufheben...
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Original geschrieben von dham
Wäre es bei der Barclay nicht einfach das beste immer den maximalen Kreditrahmen als Bargeld abzuheben, es als Tagesgeld anzulegen und nach 2 Monaten/der Rückzahlung den Spass wieder von vorn losgehen zu lassen? Oder kündigen die einem dann ganz schnell. 
Niemand hat etwas zu verschenken. Wenn Du ausschließlich Bargeld-"Umsätze" tätigst, und diese womöglich auch noch zu Beginn der 2-Monats-Phase, wirst Du - so schätze ich - keine so lange Freude an der Karte haben...
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Original geschrieben von Applied
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Warum also BarclayCard?
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Ganz einfach, weil bei BarclayCard für EC/Maestro-Umsätze das gleiche Zahlungsziel wie für KK-Umsätze gilt, also bis zu fast 2 Monate. Und die Barclaycard NewVisa z.B. ist kostenlos und zinsfrei, wenn a) 1.200,00 EUR im Jahr umgesetzt werden (die kostenfreien Bargeldabhebungen zählen dabei mit!!!) und b) die Rechnungsbeträge in einer Summe zurückgezahlt werden.
Es stellt sich für mich überhaupt nicht die Frage, welche die "beste" Kartenkombination ist, ich habe sie alle (DKB/Advanzia/Barclaycard) und setze sie sehr selektiv ein und zwar jeweils dort, wo sie ihre Stärken haben. Zusätzlich setze ich noch eine kostenlose KK von santander m.o.w. nur fürs Tanken (5% Tankrabatt, Lidl-Aktion) ein.
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Original geschrieben von Msarkon
Guten Morgen,
ich wollte nur mal eine kurze Info geben, dass es bei dem Angebot von BurdaDirect (von Elkes Seite) bei mir zu starken Problemen gekommen ist.
Wir haben ein Focus-Jahresabo mit 125 EUR Prämie bestellt.
Lieferung der Zeitung und Abbuchungs der Jahresgebühr funktionierte alles bestens.
Aber nun weigert sich Burda die Prämie auszuzahlen obwohl ich das alles per Screenshots belegen kann.
Das kann jawohl nicht wahr sein. Drecksverein. :mad:
Grüße aus Berlin.
Micha
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Ein Drohen mit Anwalt hilft da imho wenig. Ich würde wie folgt vorgehen: Zunächst einmal muss sichergestellt werden, dass überhaupt eine offene Forderung entsteht, die zudem fällig ist. Hierzu würde ich eine Rechnung über den entspr. Betrag (hier: 125,00 EUR) an BurdaDirect schicken inkl. einer Kopie der Screenshots, aus denen die Rechtmäßigkeit des Anpruchs hervorgeht. Wichtig: Die Rechnung muss ein exaktes Datum enthalten (z.B. 20 Tage nach dem Rechnungsdatum), zu dem der Betrag fällig und zahlbar wird, damit - bei Nicht-Zahlung - überhaupt ein Anspruch entsteht. Sinnvoll ist auch die Angabe eines Zinssatzes (z.B. 5% p.a.), um den sich die Forderung im Falle des Zahlungsverzugs erhöht. Wird nicht gezahlt, folgt eine erste (und letzte) Mahnung mit Bezug auf die Rechnung und Hinweis auf den bestehenden Zahlungsvollzug inkl. der Ankündigung der Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens ab dem Datum x, mit Hinweis auf die zusätzlichen zu übernehmenden Kosten, die sich daraus ergeben, beide Sendungen per (Einwurf)Einschreiben. Wird dann bis zum Datum x immer noch nicht gezahlt, mit allen Unterlagen zum Amtsgericht gehen und den Mahnbescheid stellen (lassen). Erst wenn dann immer noch nicht gezahlt wird und dem Mahnbescheid mit fadenscheinigen Argumenten widersprochen wird, Anwalt einschalten und Klage einreichen.
Dies alles hat aber nur dann Sinn, wenn die Forderung wasserdicht begründet werden kann. Und wenn das der Fall ist, wird es nie und nimmer so weit kommen, diese Abo-Firmen sind ja schließlich nicht blöd. Die bauen darauf, dass man sich i.A. nicht wehrt und die Erfahrung gibt ihnen leider Recht.
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Original geschrieben von x.85
Pkt 2 trifft nicht zu, da sich das abbestellen auf den "neuen" geworbenen bezieht.
Mag Interpretationssache sein, aber ich sehe das genau anders: Da ein Leser imho nur dann neu sein kann, wenn er bisher die Zeitschrift nicht gelesen/abonniert hatte, kann der neue Leser sie auch zuvor nicht abbestellt haben. Also muss sich das Abbestellen auf den Werber beziehen.
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Re: Frage zum Leserservice
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Original geschrieben von qwerty1896
A und B wohnen in einem Haushalt.
A liest die Zeitschrift X und wurde von B geworben (sog. Prämienabo).
A kündigt.
Darf A nun B als neuen Leser werben und die Prämie kassieren ?
So klar und eindeutig, wie tlkeyman es darstellt, ist es imho nicht. Wenn es bei der neuen Leserwerbung ebenfalls um die Zeitschrift X gehen sollte, wird das manchmal explizit ausgeschlossen. Bei AudioVideoFoto-Bild im Aboshop heißt es z.B. dazu:
Bitte beachten Sie:
* Neuer Abonnent und Prämienempfänger dürfen nicht identisch sein.
* Die Vermittlung eines neuen Lesers bei vorausgegangener Abbestellung ist nicht möglich.
* Der neue Abonnent oder eine in seinem Haushalt lebende Person darf die Zeitschrift in den letzten 6 Monaten nicht bezogen haben.
Bei der geschilderten Konstellation würden also schon zwei Ausschlussgründe vorliegen (Pkt. 2 und Pkt. 3).