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Original geschrieben von Applied
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Warum also BarclayCard?
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Ganz einfach, weil bei BarclayCard für EC/Maestro-Umsätze das gleiche Zahlungsziel wie für KK-Umsätze gilt, also bis zu fast 2 Monate. Und die Barclaycard NewVisa z.B. ist kostenlos und zinsfrei, wenn a) 1.200,00 EUR im Jahr umgesetzt werden (die kostenfreien Bargeldabhebungen zählen dabei mit!!!) und b) die Rechnungsbeträge in einer Summe zurückgezahlt werden.
Es stellt sich für mich überhaupt nicht die Frage, welche die "beste" Kartenkombination ist, ich habe sie alle (DKB/Advanzia/Barclaycard) und setze sie sehr selektiv ein und zwar jeweils dort, wo sie ihre Stärken haben. Zusätzlich setze ich noch eine kostenlose KK von santander m.o.w. nur fürs Tanken (5% Tankrabatt, Lidl-Aktion) ein.
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Original geschrieben von Msarkon
Guten Morgen,
ich wollte nur mal eine kurze Info geben, dass es bei dem Angebot von BurdaDirect (von Elkes Seite) bei mir zu starken Problemen gekommen ist.
Wir haben ein Focus-Jahresabo mit 125 EUR Prämie bestellt.
Lieferung der Zeitung und Abbuchungs der Jahresgebühr funktionierte alles bestens.
Aber nun weigert sich Burda die Prämie auszuzahlen obwohl ich das alles per Screenshots belegen kann.
Das kann jawohl nicht wahr sein. Drecksverein. :mad:
Grüße aus Berlin.
Micha
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Ein Drohen mit Anwalt hilft da imho wenig. Ich würde wie folgt vorgehen: Zunächst einmal muss sichergestellt werden, dass überhaupt eine offene Forderung entsteht, die zudem fällig ist. Hierzu würde ich eine Rechnung über den entspr. Betrag (hier: 125,00 EUR) an BurdaDirect schicken inkl. einer Kopie der Screenshots, aus denen die Rechtmäßigkeit des Anpruchs hervorgeht. Wichtig: Die Rechnung muss ein exaktes Datum enthalten (z.B. 20 Tage nach dem Rechnungsdatum), zu dem der Betrag fällig und zahlbar wird, damit - bei Nicht-Zahlung - überhaupt ein Anspruch entsteht. Sinnvoll ist auch die Angabe eines Zinssatzes (z.B. 5% p.a.), um den sich die Forderung im Falle des Zahlungsverzugs erhöht. Wird nicht gezahlt, folgt eine erste (und letzte) Mahnung mit Bezug auf die Rechnung und Hinweis auf den bestehenden Zahlungsvollzug inkl. der Ankündigung der Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens ab dem Datum x, mit Hinweis auf die zusätzlichen zu übernehmenden Kosten, die sich daraus ergeben, beide Sendungen per (Einwurf)Einschreiben. Wird dann bis zum Datum x immer noch nicht gezahlt, mit allen Unterlagen zum Amtsgericht gehen und den Mahnbescheid stellen (lassen). Erst wenn dann immer noch nicht gezahlt wird und dem Mahnbescheid mit fadenscheinigen Argumenten widersprochen wird, Anwalt einschalten und Klage einreichen.
Dies alles hat aber nur dann Sinn, wenn die Forderung wasserdicht begründet werden kann. Und wenn das der Fall ist, wird es nie und nimmer so weit kommen, diese Abo-Firmen sind ja schließlich nicht blöd. Die bauen darauf, dass man sich i.A. nicht wehrt und die Erfahrung gibt ihnen leider Recht.
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Original geschrieben von x.85
Pkt 2 trifft nicht zu, da sich das abbestellen auf den "neuen" geworbenen bezieht.
Mag Interpretationssache sein, aber ich sehe das genau anders: Da ein Leser imho nur dann neu sein kann, wenn er bisher die Zeitschrift nicht gelesen/abonniert hatte, kann der neue Leser sie auch zuvor nicht abbestellt haben. Also muss sich das Abbestellen auf den Werber beziehen.
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Re: Frage zum Leserservice
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Original geschrieben von qwerty1896
A und B wohnen in einem Haushalt.
A liest die Zeitschrift X und wurde von B geworben (sog. Prämienabo).
A kündigt.
Darf A nun B als neuen Leser werben und die Prämie kassieren ?
So klar und eindeutig, wie tlkeyman es darstellt, ist es imho nicht. Wenn es bei der neuen Leserwerbung ebenfalls um die Zeitschrift X gehen sollte, wird das manchmal explizit ausgeschlossen. Bei AudioVideoFoto-Bild im Aboshop heißt es z.B. dazu:
Bitte beachten Sie:
* Neuer Abonnent und Prämienempfänger dürfen nicht identisch sein.
* Die Vermittlung eines neuen Lesers bei vorausgegangener Abbestellung ist nicht möglich.
* Der neue Abonnent oder eine in seinem Haushalt lebende Person darf die Zeitschrift in den letzten 6 Monaten nicht bezogen haben.
Bei der geschilderten Konstellation würden also schon zwei Ausschlussgründe vorliegen (Pkt. 2 und Pkt. 3).
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Original geschrieben von Jericho_one
Hi!
Bin grad auf der Suche nach ner neuen Bank fürs "normale" Girokonto - also Miete, Handyrechnungen, Strom,....
Welche könnt ihr mir denn empfehlen? Also ein Konto, das nix kostet und am besten noch am Anfang ne kleine Prämie (die attraktivste) bietet. Das Konto darf ruhig online sein - dann hat man keine Rennerei wg. Kontoauszügen und so..
MFG und Danke
Schau doch mal auch http://www.modern-banking.de nach: Eine absolut seriöse Vergleichsquelle, wo auch alle Neben-Bedingungen der einzelnen Girokonten aufgeführt sind. Zudem gibt es dort auch echte Erfahrungsberichte, was besonders hilfreich ist, da diese Bereiche abdecken (z.B. Service, Schnelligkeit), die nicht durch harte Fakten darstellbar sind. Als reines Online-Konto würde ich DKB nehmen, wenn man (als Wessi) auf Bareinzahlungen verzichten kann.
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Original geschrieben von suka
Hi,
weiß jemand ob die Barabhebungsgebühr bei der Barclaycard [Student] noch aktuell ist?
In der [URL=http://www.barclaycard.de/media/de_form_price_students_v4,4534,4.pdf]Preisliste[/URL] steht zwar:
"Barabhebungsgebühr 4 %, mind. € 4,50"
Aber per Telefon sagte mir ein Mitarbeiter, das würde nur für die MasterCard gelten, für VISA hätte sich das jetzt geändert und wäre an visa-certified Geldautomaten kostenfrei.
Weiß ich nicht, aber kleiner Tipp: In "BarclayCard New Visa" wandeln und pro Monat einen Mindestumsatz von 100 EUR tätigen, dann ist die Karte auf Dauer kostenlos. Wenn man keine Ratenzahlung vereinbart, sondern die Abrechnungssumme komplett zurückzahlt, fallen auch keine Zinsen an. Da Bargeldabhebungen (kostenlos im EUR-Raum, sonst Auslandsaufschlag) und auch Umsätze mit der zugehörigen EC-Karte mitzählen, sollte man diese Mindestsumme spielend erreichen. Oder gleich in "BarclayCard Gold Visa" wandeln und mind. 250 EUR monatlich umsetzen.