Da hilft nur eins: Man legt sich die Roller-Karte zu und lässt sie solange in der Schublade, bis die Karte nicht mehr vertrieben wird. ![]()
Beiträge von Eldschi
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Nur ist es so, dass es diese seltsame Klausel bei den Bedingungen zur bonPrix-Karte nicht gibt, zumindest nicht in meinen.
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Es geht um djeko oder so, den VW-Fan.
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Der entscheidende Passus der Bonprix-Karte fehlt bei der Roller-Karte völlig: Unter Punkt 3 Kontoführung/Abrechnung gibt es einen zusätzlichen Unterpunkt, der da lautet:
Nicht verzinst werden Verfügungen im Handel (Handelsumsätze), die erstmalig Eingang in den monatlichen Rechnungsabschluss gefunden haben und die der Kunde bis zum 5. des auf den Abrechnungszeitraum folgenden Monats ganz oder teilweise zurückgezahlt hat (Grace Period); die Verpflichtung des Kunden nach Ziffer 5 bleibt hiervon unberührt. Handelsumsätze sind nur Verfügungen, die im Lastschriftverfahren (auch Online-Lastschriftverfahren und Elektronisches Lastschriftverfahren) oder im electronic-cash-Verfahren getätigt werden, sowie Erstverfügungen durch Zahlungsanweisung zugunsten des Handelsunternehmens zwecks Kaufpreiszahlung im Sinne von Ziffer 1.c. Handelsumsätze, die bei rechtzeitiger Rückzahlung nicht verzinst werden können, werden auf der schriftlichen Abrechnung gemäß Buchstabe d. angezeigt. Die Rückzahlung muss durch Überweisung auf das Kreditkonto des Kunden erfolgen; maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zahlungseingangs. Soweit eine Rückzahlung nicht erfolgt, wird der aus den neuen Verfügungen noch offene Saldo ab dem Ersten des auf den Abrechnungszeitraum folgenden Monats taggenau verzinst.
Damit dürften sich die Hinweise verdichten, dass es bei der Roller keine Grace-Period gibt. :flop:
Und genau wie Hamal es schrieb, verstehe ich es auch: Es muss nach dem Bettelanruf bei der Bank ein Umsatz bei Roller erfolgen, damit der cashback wirklich gezahlt wird/genutzt werden kann. Ergo: Echter Nepp! Die Karte ist imo nicht das Material wert, aus dem sie besteht.
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Wie hoch waren denn eure jeweiligen Aufladungen?
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Zitat
Original geschrieben von rmol
...Roller-Einkaufsgutschein oder Rechnungsgutschrift?Lt. modern-banking verhält es sich mit der Gutschrift wie folgt: Sie wird, sofern sie mindestens EUR 5,00 beträgt, einmal jährlich am 30.10. auf dem Kartenkonto gutgeschrieben.
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Zitat
Original geschrieben von rmol
Vielleicht war auch nur gemeint, dass man für die Umwandlung der im Laufe des Jahres angesammelten Cashback-Punkte in eine Gutschrift anrufen muss und diese Jahresgutschrift nicht automatisch wie bei der Bonprix erfolgt...Mag sein, das wäre dann aber a) von ihm sehr missverständlich formuliert und würde b) auch nicht zu seiner Aussage passen, dass die Telefonkosten (bei Nutzung des 0180er Zugangs) m.o.w. den Cashback "auffressen".
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So ein Schreiben halte ich für völlig überflüssig, eher kontraproduktiv und aufwändig noch dazu (selbst wenn es nur 10 Min. sind). Lastschrift stornieren und fertig! Wenn die was wollen, werden die sich schon melden. Dann kann man punktgenau und somit besser reagieren.
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Wie jetzt? Muss man bei jedem Umsatz bzw. jeder Abrechnung betteln gehen, um den Cashback zu erhalten. Kann das gar nicht glauben.